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Für Ehrenamtliche in der Asylarbeit.
BLEIB in Bayern
Bildung und Arbeit für Flüchtlinge in Bayern.

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Bye Bye Unabhängigkeit

Per Dekret verbietet Bayern Menschen aus dem Senegal Arbeit und Ausbildung und nimmt ihnen ihre mühsam gewonnene Selbstständigkeit.

Bayerns Flüchtlingspolitik basiert auf einem Glaubensbekenntnis. Wer kein Asyl bekommt, muss gehen. Mit einer Halsstarrigkeit, die wir sonst nur von der katholischen Kirche in Rom kennen, beharrt gerade Bayern damit auf einem Dogma, das von der Wirklichkeit längst widerlegt ist. Wer nämlich kein Asyl bekommt, muss in Deutschland noch lange nicht gehen. Es gibt viele bessere und schlechtere Gründe, aus denen Flüchtlinge auch nach einem negativen Asylbescheid im Land bleiben. Viele bekommen doch noch einen Schutzstatus und erhalten einen Aufenthaltstitel. Viele werden erfolgreiche und angesehene Mitglieder der Gesellschaft.

Das gilt es zu verhindern, wenn es nach der CSU geht. Bei den Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ will die bayerische Regierung besonders harte Kante zeigen und belegt diese Personen mit einem absoluten Arbeits- und Aufenthaltsverbot. Wer nicht arbeiten und keine Ausbildung machen darf, der kann sich beim besten Willen nicht integrieren.

Das trifft Flüchtlinge aus Südosteuropa, aber auch aus dem Senegal. Geschätzt 2000 Senegalesen leben in Bayern. Flüchtlinge aus dem Senegal mussten bislang besonders lange auf eine Entscheidung im Asylverfahren warten. Zwei Jahre ohne Bescheid war lange die Regel. In diesen zwei Jahren haben die meisten der senegalesischen Flüchtlinge eine Arbeit gefunden, Deutsch gelernt und Freundschaften geschlossen. Entsprechend groß war das Entsetzen auch bei Unterstützerinnen und Unterstützern, als am 31. März 2015 ein Rundschreiben des bayerischen Innenministeriums kategorisch ein Arbeits- und Ausbildungsverbot verfügte. Die Ausländerbehörden entzogen, teils auf direkten Druck des Innenministeriums, den Flüchtlingen die Arbeitserlaubnis. Wer eine Ausbildung beginnen wollte, bekam eine Absage.

Seitdem sitzen Flüchtlinge aus dem Senegal auf dem Trockenen. Mit Arbeits- und Ausbildungsverboten haben sie keine Möglichkeit, sich hier ein Leben aufzubauen. Selbst wenn sie Jahre im Land bleiben, ohne Arbeit ergibt sich keine Bleibeperspektive. Protestschreiben und Petitionen prallten an der neuen harten Linie der CSU ab. Die Anordnung des Innenministeriums bedeutet nicht nur für die betroffenen Menschen eine Katastrophe, sie bricht auch europäisches Recht. Die EU-Aufnahmerichtlinie sagt, dass nach spätestens neun Monaten Aufenthalt ein Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist. Ein grundsätzliches Arbeitsverbot steht der Richtlinie entgegen. Zahlreiche Klagen liegen derweil diesbezüglich bei bayerischen Verwaltungsgerichten. Der Bayerische Flüchtlingsrat und der Rechtshilfefonds von Pro Asyl unterstützen diese Klagen, doch eine Auseinandersetzung mit der Rechtmäßigkeit des Erlasses hat bisher kein Gericht gewagt.

Den Senegalesen bleibt so kaum eine Zukunft in Deutschland. Gemeinsam mit Flüchtlingen und Unterstützer*innen entwickelt der Bayerische Flüchtlingsrat Alternativen für die Flüchtlinge. Für manche kommt eine Rückkehr in den Senegal in Frage, wenn sie gut unterstützt und vorbereitet ist. Andere können auf Kontakte in anderen EU Staaten zurückgreifen. Die Meisten aber haben solche Kontakte nicht und Obdachlosigkeit in Spanien oder Betteln in Italien stellen keine wirkliche Perspektive dar. Die harte Linie der bayerischen Regierung provoziert Verzweiflung. Nach einem halben Jahr Willkommenskultur hat sich die CSU wieder auf eine lange Abschreckungskultur festgelegt.

 

 

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