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Asylrechtsverschärfung stoppen!

Die Bundesregierung hat im Laufe dieser Woche das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Letzterer hat am Freitag, den 16.10.15, die Zustimmung beschlossen, die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen am 1.11.2015 in Kraft treten.
Dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um für die in Zuständigkeit von Bund und Ländern aufzunehmenden Asylsuchenden schnelle Erleichterungen zu schaffen, ist unstreitig. Das Bundesinnenministerium jedoch, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, setzt einseitig und ausschließlich auf Abschreckung.
Die Gesetzesverschärfungen treffen geduldete Flüchtlinge besonders hart. Ein großer Teil von ihnen soll zukünftig nur noch „Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“ erhalten. Jegliches Bargeld soll ihnen gestrichen werden, auch eine Arbeitserlaubnis sollen sie nicht erhalten. Damit wird ihnen nicht nur das „soziokulturelle Existenzminimum“ entzogen, das laut Bundesverfassungsgericht bar ausbezahlt werden muss. Sogar das „physische Existenzminimum“ kann unter das vom Verfassungsgericht festgelegte Niveau abgesenkt werden.
"Viele der geduldeten Flüchtlinge sind bereits jetzt völlig verzweifelt angesichts ihrer Perspektivlosigkeit. Diese Verzweiflung wird noch weiter zunehmen, wenn man bei diesen Menschen die Daumenschrauben noch weiter andreht. Die Bereitschaft zur Ausreise wird dadurch trotzdem nicht steigen, denn die Menschen können nicht in ihre Herkunftsländer zurück. Die beschlossenen Verschärfungen sind deshalb in höchstem Maße menschenfeindlich. Wir werden betroffene Flüchtlinge dabei unterstützen, gerichtlich gegen diese verfassungswidrige Neuregelung vorzugehen".