Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2018
Flüchtlingspolitische Themen spielen in diesem Landtagswahlkampf eine wichtige Rolle. Damit sich die bayerischen Wähler*innen einen Überblick verschaffen können, welche Positionen Parteien vertreten, die sich zur Wahl stellen, haben wir diese Parteien um die Beantwortung unserer Wahlprüfsteine gebeten. Sie nehmen Stellung zu den Themen:
- Afghanistan-Abschiebungen
- Arbeitsmarktzugang und 3plus2-Regelung
- Unterstützung für ehrenamtliche Helfer*innen
- Qualität der BAMF-Entscheidungen und Zunahme der Klageverfahren
- Sachleistungsprinzip
- Familiennachzug
- Kirchenasyl
- Dublin III-Verordnung
- Legale Fluchtwege und Fluchtursachenbekämpfung
- ANKER-Zentren
- Konzept gute vs. schlechte Bleibeperspektive
Antworten liegen uns vor von CSU, Grüne, SPD, Freie Wähler, FDP, Linke, mut und AFD.
Afghanistan-Abschiebungen
Bayern schiebt überproportional viele Geflüchtete nach Afghanistan ab. Wie stehen Sie zum Thema Abschiebungen nach Afghanistan? Finden Sie, dass ein Mensch in Kriegsgebiete, wie Afghanistan, zurückgeschickt werden darf, in der sein Leben durch Krieg und Gewalt bedroht ist?
Zur Unterscheidung zwischen Schutzbedürftigen und nicht Schutzbedürftigen gehört auch, dass diejenigen, denen in einem ordentlichen Verfahren ein Recht auf einen Aufenthalt rechtskräftig versagt wurde, unser Land wieder verlassen müssen. Wenn Behörden und Gerichte in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass jemand kein Bleiberecht in Deutschland hat, dann muss seine Ausreise folgen. Nur mit einem starken Rechtsstaat, der die Pflicht zur Ausreise unbeirrt umsetzt, erhalten wir die notwendige Akzeptanz für unser Asylsystem und für jene, die hier ein Bleiberecht haben und gut integriert werden sollen. Abschiebungen nach Afghanistan können nach der jüngsten Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums generell wieder uneingeschränkt stattfinden. Damit entfällt die Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer. Abgelehnte Asylbewerber haben die Pflicht zur Ausreise und können nicht damit rechnen, diese einfach auszusitzen. Wer ausreisepflichtig ist und nicht freiwillig ausreist, muss jederzeit mit seiner Abschiebung ins Heimatland rechnen.
Wir setzen uns auch weiterhin entschieden für einen Abschiebestopp nach Afghanistan und in andere Kriegs- und Krisenländer ein und fordern den Bund auf, die Voraussetzungen für ein Ende der derzeitigen inhumanen Abschiebepraxis zu schaffen. Wir machen uns für einen generellen Winterabschiebestopp stark.
Es dürfen keine Abschiebungen in Länder erfolgen, in denen für die Menschen die unmittelbare Gefahr besteht, an Leib und Leben Schaden zu erleiden. Die SPD hat sich daher im Bayerischen Landtag wiederholt dafür eingesetzt, dass Abschiebungen nach Afghanistan mit Ausnahme einiger weniger, klar definierter Personengruppen ausgesetzt werden (siehe z.B. Drs. 17/15609).
Maßgeblich ist für uns die Bewertung der Sicherheitslage vor Ort. Es muss sichergestellt sein, dass ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Standards in Sicherheit und Würde zurückgeführt werden können. Das ist unseres Erachtens aktuell nicht der Fall.
Die Art und Weise, wie die CSU derzeit in dieser Frage agiert – gepaart mit einer zynischen Rhetorik –, ist in unseren Augen absolut abstoßend. Hinzu kommt, dass sich beispielsweise unter den 51 Asylbewerbern aus Bayern, die in der Nacht vom 3. auf den 4. Juli nach Afghanistan abgeschoben wurden, lediglich fünf Straftäter, dafür aber wohl mehrere bereits sehr gut integrierte Personen befanden.
Vermeintliche Tatkraft auf Kosten all dieser Menschen zu demonstrieren, halten wir für unverantwortlich. Wir begrüßen es daher, dass die SPD-Länder im Gegensatz dazu auch weiterhin äußerst sensibel mit der Thematik umgehen und von dort nur einige wenige Personen – allen voran Straftäter – nach Afghanistan abgeschoben wurden.
Wir plädieren außerdem dafür, dass die Menschen, die seit mehreren Jahren in Deutschland leben, Integrationsmaßnahmen erbracht haben, nicht straffällig geworden sind und arbeiten oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.
Nein. Abschiebungen dürfen nur in solche Länder erfolgen, in denen es die Sicherheitslage zulässt. Gegenwärtig verschärft sich die Situation in Afghanistan, beispielsweise mit Blick auf die Zunahme ziviler Opfer durch die weiterhin bestehenden Konflikte zwischen der Regierung in Kabul und der Taliban. Die Erstellung der Berichte zur Sicherheitslage erfolgt unregelmäßig und zeitverzögert, so dass sie nicht zwangsläufig die tatsächlichen aktuellen Bedingungen in den entsprechenden Ländern widerspiegeln. Der in diesem Jahr freigegebene Bericht des Auswärtigen Amts zu Afghanistan hätte beispielsweise ursprünglich bereits letztes Jahr schon fertiggestellt sein sollen. Zudem bewertet jedes Land in der EU die Sicherheitslage selbständig, so dass ein uneinheitlicher Flickenteppich an Einschätzungen zur Situation in Afghanistan vorliegt. Deshalb setzen wir uns für eine europaweit koordinierte Einschätzung der Sicherheitslage ein, die in deutlich kürzeren Intervallen aktualisiert werden muss. Eine Verbesserung der Sicherheitslage in Ländern wie Afghanistan erfordert allerdings auch eine Neubewertung, auf deren Grundlage Abschiebungen durchaus wieder in Betracht zu ziehen sind.
Grundsätzlich dürfen nur diejenigen Asylbewerber abgeschoben werden, die keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus haben. Rechtskräftig ausreisepflichtige Asylbewerber müssen umgehend in ihr Heimatland zurückkehren. Dabei ist die freiwillige Rückkehr grundsätzlich einer zwangsweisen Rückführung vorzuziehen. Das Auswärtige Amt berichtete zuletzt, dass es eine systematische, staatlich organisierte Gewalt gegen die eigene Bevölkerung in Afghanistan nicht gebe, die Lage sei aber volatil. Die Möglichkeit verfolgter Personengruppen, innerhalb Afghanistans in eine sichere Region auszuweichen, hänge maßgeblich vom Grad ihrer sozialen Verwurzelung, ihrer Ethnie und ihrer finanziellen Lage ab. Wir Freie Demokraten sind daher der Auffassung, dass Rückführungen nach Afghanistan grundsätzlich möglich, jedoch im Einzelfall zu prüfen sind.
DIE LINKE kritisiert Abschiebungen nach Afghanistan scharf. Angesichts der dramatischen und sich verschlechternden Sicherheitslage verbieten sich Abschiebungen dorthin eigentlich von selbst. Im Bundestag und in zahlreichen Bundesländern hat DIE LINKE deshalb auch bereits mehrfach die Forderung nach einem Abschiebestopp und nach einer Bleiberechtsregelung für Geflüchtete aus Afghanistan eingebracht. Wir kritisieren insbesondere, dass infolge politischer Vorgaben die Schutzquoten des BAMF bei afghanischen Asylsuchenden massiv gesenkt wurden und Geflüchtete aus Afghanistan auch keinen Zugang zu Integrationsmaßnahmen erhalten, obwohl die große Mehrheit von ihnen dauerhaft oder für viele Jahre in Deutschland bleiben wird.
mut stellt sich klar gegen Abschiebungen nach Afghanistan und zeigt auch bei den zahlreichen Demonstrationen immer wieder klar, dass wir an der Seite der afghanischen Geflüchteten stehen. Der Hinweis auf angeblich „sichere Gebiete“ innerhalb des Landes ist ein Hohn. Die Sicherheitslage wird vom Auswärtigen Amt „in großen Teilen des Landes unübersichtlich und nicht vorhersehbar“ eingestuft. Von Überlandfahrten wird abgeraten. Die Abschiebungen nach Afghanistan, die monatlich „zelebriert“ werden, dienen als politische Machtdemonstration, die der Öffentlichkeit die Handlungsfähigkeit der Regierenden aufzeigen soll. Wir stellen uns mit derselben Entschiedenheit gegen eine Abschiebung in andere Länder, in denen Menschen durch Krieg und Gewalt bedroht sind.
AFD: Abschiebungen nach Afghanistan sind gerechtfertigt, solange es dort große Landesteile gibt die nicht von Krieg und Gewalt betroffen sind. Das gilt besonders für alle Gebiete, die von internationalen Militärkräften geschützt werden
Arbeitsmarktzugang
Wie stehen Sie zu den bayerischen Arbeits- und Ausbildungsverboten für Geflüchtete? Wie stehen Sie dazu, dass Bayern die bundesgesetzliche 3+2- Regelung unterläuft, die es Flüchtlingen auch nach Ablehnung ihres Asylantrags ermöglicht, eine Ausbildung aufzunehmen?
Das Bayerische Kabinett hat im Mai 2017 die Handhabung von Beschäftigungserlaubnissen für die Berufsausbildung von jungen Asylbewerbern geregelt. Es bleibt Ziel der CSU, einerseits die Zuwanderung zu begrenzen, andererseits diejenigen, die als Asylbewerber zu uns gekommen sind und ein Bleiberecht oder eine Bleibeperspektive haben, schnell und gut in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dabei kommt der Integration in Ausbildung und den Arbeitsmarkt eine besonders wichtige Rolle zu. In Bayern arbeiten dabei mehr Asylbewerber als im deutschen Durchschnitt (Stand November 2017).
Demzufolge gilt, dass Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich ohne Einschränkungen eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen dürfen. Asylbewerber im laufenden Verfahren dürfen grundsätzlich mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine konkrete betriebliche Berufsausbildung aufnehmen. Aus dem oben genannten Grund spielt die Bleibeperspektive, d.h. die Erfolgsaussicht des Asylantrags, eine wichtige Rolle für die Entscheidung der Ausländerbehörde.
Aber sogar für Geduldete, d.h. für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, gilt: Die Berufsausbildung kann einen dringenden persönlichen Grund darstellen, einem Ausländer auch nach Ablehnung seines Asylantrags eine Duldung zu gewähren (Ausbildungsduldung, sog. 3+2-Regelung). Dies gilt in Bayern ebenso wie im restlichen Bundesgebiet. Sinn der Regelung ist mehr Rechtssicherheit für Geduldete und ausbildende Betriebe für die Zeit der Ausbildung und für einen begrenzten Zeitraum danach, nicht aber die Privilegierung der illegalen Zuwanderung. Insbesondere kann nach dem Gesetzeswortlaut eine Ausbildungsduldung verwehrt werden, „wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorliegen“.
Die Auslegung dieses Begriffs wird in Bayern etwas weiter gefasst als in anderen Bundesländern. Im Übrigen hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Dt. Bundestags vom 29.09.2016 die Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration zur 3+2-Regelung für rechtmäßig angesehen (https://www.bundestag.de/blob/479194/66fb1664a6353cb199a88235a7bd3f7a/wd-3-222-16-pdf-data.pdf).
Erhält ein Geflüchteter während seiner Ausbildung einen negativen Asylbescheid, entstehen in Unternehmen große Unsicherheiten. Die Betriebe befürchten, ihren Auszubildenden zu verlieren. Die Ausbildung kann jedoch zumeist fortgesetzt werden. In diesen Fällen wird daher regelmäßig eine Ausbildungsduldung erteilt. Wenn das Ausbildungsverhältnis erst dann begonnen wird, wenn der Asylantrag bereits rechtskräftig abgelehnt wurde, geht die Abschiebung einer Ausbildung grundsätzlich vor. Trotzdem kann unter bestimmten Umständen eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die besten Zukunftsaussichten für junge Menschen in Bayern bieten eine solide Berufsausbildung und die Möglichkeit zu arbeiten. Alle Arbeits- und Ausbildungsverbote sollen entfallen. Gemeinsam mit Unternehmer*innen, die händeringend nach Auszubildenden suchen, setzen wir uns dafür ein, dass diejenigen jungen Geflüchteten, die einen Ausbildungsplatz haben, einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen und sich nach Abschluss der Ausbildung eine Anschlussbeschäftigung suchen können (sogenanntes 3+2-Modell).
Das 2016 vom Bund verabschiedete Integrationsgesetz soll den Flüchtlingen die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erleichtern. Bayern unterläuft durch seine restriktive Auslegung jedoch die gesetzlichen Absichten und torpediert die erfolgreiche Umsetzung der so genannten 3 plus 2-Regelung. Das bayerische Innenministerium priorisiert die Beendigung der Aufenthaltserlaubnis und verhindert dadurch, dass Geduldete während der Zeit einer qualifizierten Berufsausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer ihrer dreijährigen Ausbildung erhalten und nach erfolgreichem Abschluss Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für zusätzliche zwei Jahre haben, um eine Anschlussbeschäftigung in ihrem erlernten Beruf zu ermöglichen. Dies halten wir für einen großen Fehler.
Wir sind der Meinung, dass eine verweigerte Arbeitserlaubnis der gesamten Gesellschaft schadet, da Arbeit ein wesentlicher Faktor gelingender Integration ist. Durch eine Arbeit wird nicht nur ein Einkommen erzielt, sondern es können auch soziale Anerkennung erfahren und zwischenmenschliche Kontakte eingegangen werden. Situationen der Nichtbeschäftigung, des Wartens und der Perspektivlosigkeit müssen vermieden werden und stattdessen durch die Teilnahme an Sprach- und Integrationsmaßnahmen oder am Erwerbsleben ein geregelter Tagesablauf entstehen. Dies führt nicht nur zu einer psychischen Stabilisierung der oftmals traumatisierten Flüchtlinge, sondern trägt auch zum sozialen Frieden bei. Daher besteht für uns das übergeordnete Ziel, Flüchtlinge schnellstmöglich in Arbeit zu bringen.
Wir FREIE WÄHLER sind der Auffassung, dass der Weg der Staatsregierung in Form von Arbeitsverboten der falsche ist. Durch restriktive Vorgaben des Innenministeriums werden tausende Menschen zum Nichtstun verdammt, wovon weder die geflüchteten Menschen noch der Freistaat etwas hat. Jede geflüchtete Person sollte schnellstmöglich eine sinnvolle Beschäftigung bekommen und zwar unmittelbar nach seiner Ankunft, auch bevor seine Bleibeperspektive geklärt ist. Bei ausreichender Qualifikation können auch befristete reguläre Arbeitsverhältnisse genehmigt werden.
Wir Freie Demokraten wollen Talente von Zuwanderern fördern, ihre Potenziale und Visionen für den Arbeitsmarkt nutzbar machen und starke Personen für eine aktive Mitarbeit in Gesellschaft und Ehrenamt gewinnen. Jeder Zuwanderer muss daher unabhängig von seiner Herkunft und seinem Zuwanderungsgrund von Anfang an unsere volle Unterstützung für eine erfolgreiche Integration erhalten. Berührungspunkte mit der deutschen Gesellschaft, die Vermittlung ihrer Werte und Pflichten und vor allem das Lernen der deutschen Sprache können nicht früh genug beginnen.
Wir fordern die bayerische Staatsregierung auf, ihre aktuelle restriktive Haltung gegenüber der 3- plus-2-Regelung aufzugeben. Diese besagt, dass beschäftige Migranten unabhängig vom Status des Asylverfahren zumindest eine begonnene dreijährige Ausbildung beenden und danach zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Anstelle von Restriktionen sollte das Land Unternehmen bei der Anstellung von Asylbewerbern stärker unterstützen.
Außerdem sind wir Freie Demokraten der Meinung, dass Integrationsmaßnahmen auch verstärkt auf Frauen, Kinder und Senioren abzielen müssen. Angehörige dieser Gruppen müssen die Möglichkeit haben, ihr gewohntes räumliches Umfeld zu verlassen und Einflüsse aus anderen Teilen der Gesellschaft zu gewinnen. Dazu wollen wir insbesondere die berufliche Bildung stärken – sie bietet auch gerade migrantischen Frauen Chancen, Perspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten durch Weiterbildung. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Sprachkompetenz von Auszubildenden – durch ein zusätzliches Deutschangebot sowie den Ausbau der Schulsozialarbeit an Berufsschulen wollen wir diese Kompetenzen fördern und den Ausbildungserfolg sichern.
DIE LINKE fordert schon immer einen Arbeitsmarktzugang für alle in Deutschland lebenden Geflüchteten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, das gilt auch für die Möglichkeit einer Ausbildung usw. Es ist skandalös, dass in Bayern die gesetzlichen Grundlagen derart restriktiv ausgelegt werden, dass es immer wieder zur Abschiebung selbst gut integrierter Menschen kommt, die eine Ausbildung begonnen haben oder kurz davor stehen. DIE LINKE hat übrigens als einzige Fraktion im Bundestag gegen die Regelung gestimmt, die es in der Folge unwilligen Ausländerbehörden oder Bundesländern ermöglicht, die 3+2-Regelung in der Praxis zu unterlaufen (eine Ausbildungsduldung darf nur erteilt werden, wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“).
Es macht keinen Sinn, arbeitsfähigen Menschen den Zugang zu Arbeit und Ausbildung zu verwehren. Geflüchtete dazu zu zwingen, in Untätigkeit und Abhängigkeit von Sozialleistungen zu verharren, verstößt gegen den Schutz der Menschenwürde der Betroffenen, fördert den gesellschaftlichen Unfrieden und belastet unnötig die Staatskasse.
Wir stellen uns gegen die Unterlaufung eines Bundesgesetzes (3plus2-Regelung) durch bayerische Behörden und haben bereits seit August 2017 dem Bayerischen Innenministerium immer wieder Fälle vorgelegt, in denen die 3plus2-Regelung hätte angewandt werden müssen. Nur in einzelnen Fällen wurde nach Prüfung durch das Ministerium die Ausbildungsduldung noch erteilt. Jeder abgelehnte Einzelfall, in dem ein junger Mensch alle Mühen darauf verwendet hat, in kürzester Zeit Deutsch zu lernen und einen Schulabschluss abzulegen, ist eine persönliche und gesellschaftliche Katastrophe.
AFD: Solange ein Asylantrag nicht beschieden wurde und nicht klar ist ob der Betreffende bleiben darf, macht eine Ausbildung wenig Sinn, da er jederzeit ausreisepflichtig werden kann.
Unterstützung für ehrenamtliche Helfer*innen
In den letzten Monaten wurden immer wieder Flüchtlingshelfer*innen durch bayerische Politiker*innen öffentlich beschimpft. Finden Sie, dass Bayern sich ausreichend für die Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft einsetzt? Finden Sie, dass ehrenamtliche Helfer*Innen vom Freistaat gut genug unterstützt werden?
Für eine gelingende Integration werden alle gebraucht – egal ob im Großen organisiert oder im Kleinen kreativ. Alle, die sich haupt- oder ehrenamtlich bei der Integration von Zugewanderten engagieren, verdienen unsere Unterstützung. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, was Bayern durch unermüdliche Hilfsbereitschaft und ein Ineinandergreifen von Haupt- und Ehrenamtlichen zu leisten im Stande ist. Die wertvolle Integrationsarbeit der ehrenamtlichen Helfer verdient unseren größten Respekt und unsere Unterstützung. Die CSU wird sich sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene weiterhin für die Förderung von Integrations- und Migrationsberatungsprojekten einsetzen. Wir versuchen eine Kultur der Anerkennung, der Initiative und der Unterstützung zu schaffen, damit sich Menschen gerne engagieren. Seit Mai 2017 fördert der Freistaat hauptamtliche Integrationslotsen, zunächst in 25 Modellkommunen, inzwischen bayernweit. Sie sind auf kommunaler Ebene tätig und wirken als Koordinatoren und Netzwerker. Sie unterstützen, informieren und schulen die Ehrenamtlichen des jeweiligen Landkreises in allen Belangen der Integration. Zusätzlich umfasst ihr Angebot aber auch den Themenkreis Asyl. In 74 der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte gibt es bereits Integrationslotsen. Das bayerische Innenministerium stellt in diesem Jahr für die Lotsen etwa sechseinhalb Millionen Euro zur Verfügung.
In Bayern ist eine Bürger*innenbewegung der Solidarität und Menschlichkeit für die Unterstützung von Geflüchteten entstanden. Bis heute erleben wir eine enorme Hilfsbereitschaft. Dieses starke Engagement so vieler Menschen bei der Begleitung von Geflüchteten leistet einen entscheidenden Beitrag zur Integration. Doch für uns GRÜNE ist auch klar: Die vielen Zehntausend ehrenamtlichen Helfer*innen werden seitens staatlicher Stellen oft alleingelassen. Wir werden das ändern. Mit entsprechenden Förderprogrammen, Supervisionsangeboten, Sachkostenersatz und dem Ausbau staatlicher Strukturen zur Integration wollen wir die Ehrenamtlichen entlasten.
Bei der Integrationsförderung in Bayern müssen deutlich mehr Anstrengungen unternommen werden, um den Kreislauf „sprachlos, bildungslos, arbeitslos“ für Migrantinnen und Migranten zu durchbrechen. Wir setzen uns dafür ein, dass das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement von und für Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen der Gesellschaft durch entsprechende rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen nachhaltig unterstützt wird. Viele ehrenamtliche Helfer*innen bekommen jedoch bei ihrer Arbeit immer wieder Steine in den Weg gelegt und fühlen sich vom Freistaat im Stich gelassen, da sie nicht die ihnen zustehende Förderung, Anerkennung und Wertschätzung durch Staat und Kommunen erfahren. Da viele Herausforderungen in der Integration jedoch ohne die Arbeit der ehrenamtliche Helfer*innen nicht bewältigt werden können, müssen die vorhandenen Strukturen gestärkt werden und die Anliegen der Helfer*innen mehr Berücksichtigung finden.
Wir FREIE WÄHLER sind der Meinung, dass einerseits durch Helferkreise und die kommunale Ebene viel in Sachen Integration gemacht wird, andererseits der Freistaat sich aber zu wenig engagiert. Es ist nicht zu entschuldigen, dass auf dem Rücken von Helferkreisen Politik betrieben wird. Diese haben dem Freistaat zweifelsohne in schwerster Stunde viel Arbeit abgenommen und dadurch die Integration der zu uns gekommenen Menschen in erfolgreiche Bahnen gelenkt. Es ist schlichtweg nicht ausreichend, dass großspurig zu Runden Tischen oder ähnlichem eingeladen wird, aber die restriktiven Vorgaben der CSU-Staatsregierung etwa bei der Arbeitsmarktintegration nicht überarbeitet werden. Wir FREIE WÄHLER wollen dies ändern und darüber hinaus den Helferkreisen mehr Wertschätzung entgegenbringen, so haben wir im Landtag bereits einen eigenen Abend zu dieser Thematik abgehalten.
Die aggressive Sprache der Staatsregierung und der CSU gegen ehrenamtliche Flüchtlingshelfer machen wir Freie Demokraten uns nicht zu Eigen. Wir wollen hingegen das Ehrenamt in Bayern unterstützen und ihm Rückendeckung geben. So kann der Freistaat zum Beispiel im Rahmen der Versicherung unterstützend eingreifen und damit den vielen ehrenamtlich Tätigen die notwendige Sicherheit geben. Wir Freie Demokraten wollen Talente von Zuwanderern fördern, ihre Potenziale und Visionen für den Arbeitsmarkt nutzbar machen und starke Personen für eine aktive Mitarbeit in Gesellschaft und Ehrenamt gewinnen. Jeder Zuwanderer muss daher von Beginn an unsere volle Unterstützung für eine erfolgreiche Integration erhalten.
Von Zuwanderern erwarten wir Freie Demokraten die Bereitschaft zum Lernen und Flexibilität bei der Teilnahme an Maßnahmen. Vor allem müssen sich Zuwanderer aber aktiv auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland einlassen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen kann im Einzelfall notwendig und sinnvoll sein.
Es ist empörend, wie sich die bayerische Landesregierung und bayerische Bundespolitiker in der Asylpolitik positioniert haben, besonders abstoßend war die verleumderische Diffamierung einer angeblichen „Anti-Abschiebe-Industrie“. Zum Glück haben in letzter Zeit viele Bürgerinnen und Bürger, Engagierte und FlüchtlingshelferInnen mit Demonstrationen, Aufrufen und Petitionen zeigen können, dass es nicht nur die viel beklagten „Sorgen“ auf Seiten einer rassistisch verhetzten Bevölkerung gibt, sondern auch die vielen Menschen, die sich um Schutzsuchende kümmern und mit ihrem Engagement eine offene Demokratie alltäglich lebendig werden lassen. Die ehrenamtlichen HelferInnen benötigen nicht nur verbale Unterstützung und Anerkennung, sie haben auch ein Recht darauf, dass die allgemeine Politik und das Regierungshandeln ihre Anstrengungen nicht wieder zunichtemachen. Die fatale politische Inszenierung eines Staatsnotstands infolge der Flüchtlingsaufnahme durch die CSU und andere Kräfte stellt eine Gefahr für unsere Demokratie dar und steht dem Engagement vieler ehrenamtlicher HelferInnen diametral entgegen. Damit muss Schluss sein!
Die bayerische Politik setzt sich nicht ausreichend für die Integration von Geflüchteten ein, wohl aber die bayerische Zivilgesellschaft. Private Flüchtlingshelfer*innen, NGOs und neu gegründete Initiativen, beispielsweise im kulturellen Bereich oder in der Unterstützung bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche leisten einen unglaublichen Beitrag, der dazu führt, dass intensive Kontakte zwischen Geflüchteten und Einheimischen entstehen. Dies wird vom Freistaat nicht nur nicht ausreichend unterstützt, es wird in letzter Zeit gezielt diffamiert, um Geflüchtete isolieren und leichter abschieben zu können. mut steht für die Solidarität mit den Geflüchteten.
AFD: Bayern unterstützt jene Migranten ausreichend, die sich in friedlicher und integrationsbereiter Weise legal aufhalten und die deutschen Gesetze und kulturellen Gewohnheiten respektieren. Politiker und Flüchtlingshelfer sollten sich nie gegenseitig beschimpfen, sondern im konstruktiven Dialog bleiben.
Qualität der BAMF-Entscheidungen und Zunahme der Klageverfahren
Die Qualität der Asyl-Entscheidungen des BAMF ist häufig mangelhaft, weshalb die Zahl der Klagen gegen fehlerhafte Entscheidungen im letzten Jahr stark gestiegen ist. Was wollen Sie dagegen tun?
An den sieben bayerischen Standorten Donauwörth, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf, Schweinfurt, Bamberg und Manching wurden bestehende Erstaufnahmeeinrichtungen in Ankerzentren umgewandelt. Diesem Vorgehen müssen andere Bundesländer folgen. In AnKER-Zentren wird das komplette rechtsstaatliche Asylverfahren durchlaufen, von der Antragstellung bis zur Asylentscheidung, einschließlich der Rückführung im Falle eines negativen Bescheids. Im Falle eines positiven Bescheids erfolgt von dort auch die Verteilung auf die Städte und Gemeinden. Die Menschen sollen in den AnKER-Zentren so kurz wie möglich sein. Durch die Präsenz und Zusammenarbeit aller betroffenen Stellen vor Ort, wie z. B. BAMF, Ausländerbehörde und Jugendämter, wird eine kürzere Verfahrensdauer angestrebt.
Asylverfahren müssen für alle Antragstellenden fair sein. Unabhängige Verfahrensberatung und rechtliche Unterstützung müssen gewährleistet werden.
Alle Asylsuchenden haben das Recht auf ein individuelles, objektives und unparteiisches Asylverfahren und auf eine gleichwertige und humane Behandlung. Es muss sichergestellt werden, dass dem BAMF hierfür ausreichend und gut qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Ein Qualitätsverlust in der Prüfung und Entscheidung von Asylanträgen darf nicht riskiert und akzeptiert werden.
Die derzeitige Personalpolitik des BAMF bereitet uns allerdings Sorge. Es erscheint paradox, dass gut eingearbeitete und bewährte Kräfte durch neue, unerfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersetzt werden sollen. Dabei stellen personelle Kontinuität und persönliche Erfahrung bei der Entscheidung über menschliche Schicksale, wie sie durch das BAMF getroffen werden müssen, wesentliche Qualitätsgaranten dar.
Bereits im März wandte sich deshalb bspw. die flüchtlingspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in einem Schreiben an Innenminister Seehofer: https://bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=393987.
Seit längerem fordern wir FREIE WÄHLER die Staatsregierung dazu auf, auf Bundesebene für ein starkes BAMF einzutreten und neue Stellen zu schaffen. Die Idee eines Bayerischen Landesamtes für Asyl sehen wir als nicht zielführend an, so steht zu befürchten, dass unnötigerweise Doppelstrukturen geschaffen werden, die sich in der Arbeit gegenseitig behindern. Wir FREIE WÄHLER wollen bestehende Strukturen stärken, anstatt immer neue Wasserköpfe zu schaffen. Ebenso treten wir seit Jahren für mehr Asylrichter ein, um die einschlägigen Klagen zügiger bearbeiten zu können.
Das BAMF liegt als zuständige Bundesoberbehörde im Kompetenzbereich des Bundesinnenministeriums. Höchste Qualität der Entscheidungen des BAMF – welche erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben – ist unbedingt sicher zu stellen. Bayerische Alleingänge, wie beispielsweise die Einrichtung eines Landesamtes für Asyl durch die bayerische Staatsregierung, lehnen wir hingegen ab.
Infolge von Anfragen der Linksfraktion im Bundestag ist bekannt geworden, in welch hohem Maße Ablehnungsbescheide des BAMF von den Verwaltungsgerichten wieder aufgehoben werden müssen. Viele Qualitätsmängel und Ablehnungsbescheide im BAMF sind auch Folge politischer Entscheidungen und Vorgaben, etwa zur Ablehnung afghanischer Flüchtlinge oder zur Versagung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Statt – wie von der LINKEN gefordert – eine umfassende Bleiberechtsregelung für Asylsuchende mit lang anhängigem Asylverfahren zu beschließen, was das BAMF unmittelbar entlastet und arbeitsfähig gemacht hätte, wurde im BAMF nach dem Motto „Masse statt Klasse“ verfahren. Zu spät wurde das Personal aufgestockt, nur befristet eingestelltes Personal wurde unzureichend auf seine schwierige Aufgabe vorbereitet. Die teilweise systematische Trennung von Anhörung und Entscheidung ist eine weitere Fehlerquelle im BAMF, die wir seit Jahren kritisieren. Statt jetzt hunderttausendfach Flüchtlingsanerkennungen in aufwändigen Widerrufsverfahren zu überprüfen – nur in 0,7% aller Fälle kommt es dabei zu einem Widerruf –, müssen die Beschäftigten im BAMF weiter qualifiziert und für faire Asylprüfverfahren in angemessener Zeit eingesetzt werden. Auch bei der Sprachmittlung und bei internen Dienstvorgaben im BAMF bedarf es weiterer Verbesserungen. Nicht zuletzt müssen auch ablehnende Bescheide überprüft und gegebenenfalls zurückgenommen werden – das sollte jedenfalls in Dienststellen mit auffallend hohen Ablehnungsquoten und bei Flüchtlingen aus Herkunftsländern geschehen, bei denen die Aufhebungsquoten durch die Gerichte besonders hoch sind.
Wir fordern, dass es im BAMF eine Personengleichheit von Anhörer*in und Entscheider*in gibt und Dolmetscher*innen beide Sprachen wirklich beherrschen. Denkbar wäre für uns auch eine Erweiterung des Entscheidungsvorgangs auf ein sich aus mehreren Personen zusammensetzendes Gremium, das bei der Anhörung anwesend ist. Für Asylbewerber*innen muss im Vorfeld der Anhörung ein Anspruch auf umfassende rechtliche Beratung bestehen, um ihre relevanten Fluchtgründe vorbringen zu können. Anhörer*innen müssen außerdem geschult werden, um auf spezielle Personengruppen wie queere Geflüchtete, traumatisierte Menschen und Opfer von Menschenhandel adäquat eingehen zu können und deren Fluchtgründe taktvoll zu hinterfragen. Es darf keine standardisierten Entscheidungen aufgrund von Herkunftsland und Bleibeperspektive geben. Jede Anhörung muss mit der nötigen Gründlichkeit durchgeführt werden und benötigt einen Grundstock an Fragen und Zeitrahmen.
AFD: Die Arbeitsabläufe im Bamf müssen weiter technisch und personell verbessert werden. Dann sinkt die Zahl erfolgreicher Klagen.
Sachleistungsprinzip
Wie stehen Sie zu einer Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips für Geflüchtete, das dem vom Bundesverfassungsgericht definierte verfassungsrechtlich garantierte menschenwürdige Existenzminimum widerspricht?
Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurde 1996 erstmals ein eigenständiges Leistungsgesetz zur Sicherung des Existenzminimums für Asylbewerber und andere Flüchtlingsgruppen eingeführt. Das Sachleistungsprinzip ist im AsylbLG normiert und wird vom BVerfG als eine mögliche Art der Leistungsgewährung nicht in Frage gestellt. Für die CSU ist daher klar: Wir stellen von finanziellen Zahlungen auf Sachleistungen um, wo immer dies möglich ist. Denn wir wollen keine falschen Anreize zur Zuwanderung setzen.
Wir lehnen die Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips für Geflüchtete ab.
Wir lehnen ein generelles Sachleistungsprinzip ab, da es bevormundend gegenüber den Geflüchteten ist. In diesem Zusammenhang schließen wir uns der Einschätzung unter anderem von Amnesty International an: „Die Bevormundung besteht darin, dass entschieden wird, was gekauft werden kann, oder was eben nicht mehr gekauft werden kann, was konsumiert werden darf. Oder wo mit Wertgutscheinen eingekauft werden kann.“ Außerdem bedeutet es einen größeren Verwaltungsaufwand als beim Geldleistungsprinzip. Bei der populistischen Forderung des ausschließlichen Sachleistungsprinzips handelt es sich also um reine Symbolpolitik.
Wir FREIE WÄHLER fordern grundsätzlich die Versorgung von Asylbewerbern mit Sachleistungen anstelle von Geldzahlungen. Maßgabe ist hier jedoch, dass den Asylbewerbern eine menschenwürdige Versorgung ermöglicht wird. Einen grundsätzlichen Widerspruch zwischen Sachleistungsprinzip und menschenwürdigem Existenzminimum sehen wir indes nicht. In begründeten Einzelfällen können aber auch Teilgeldzahlungen durchgeführt werden.
Zur Beantwortung dieser Frage gehen wir kurz auf unsere liberale Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsstrategie ein, welche zwischen politisch oder religiös Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und potentiellen Einwanderern konsequent unterscheidet.
Politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten wie bisher Asyl. Die Unterbringung der Asylbewerber erfolgt in Zentralen Unterbringungseinrichtungen, in denen sie zunächst ausschließlich Sachleistungen erhalten. Ziel ist es, das gesamte Asylverfahren in den Zentralen Unterbringungseinheiten durchzuführen. Danach werden anerkannte Asylbewerber auf die Kommunen verteilt und abgelehnte Bewerber zentral von den Ländern direkt aus den Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt. Wir fordern schnelle, faire und konsequente Asylverfahren, damit Asylbewerber so schnell wie möglich aus Aufnahmeeinrichtungen in Gemeinschaftsunterkünfte oder eigene Wohnungen ziehen dürfen.
So erhalten sie Zugang zur Gesellschaft, zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zum täglichen Leben in Deutschland.
Für Kriegsflüchtlinge wird ein eigener Rechtsstatus eingeführt, der Vorübergehende Humanitäre Schutz. Nach Identitätsfeststellung und Sicherheitsüberprüfung wird ein Aufenthaltsstatus gewährt, der mit Ende des Krieges erlischt. In der Regel erfolgt danach die umgehende Rückkehr ins Heimatland. Kriegsflüchtlinge erhalten die sofortige Arbeitserlaubnis ohne Beschränkungen sowie volle Integrationshilfen. Sie verbleiben bis zur Identitätsfeststellung und Sicherheitsüberprüfung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen und erhalten dort ausschließlich Sachleistungen.
Potentiell dauerhafte Einwanderer muss sich Deutschland, wie jedes andere Einwanderungsland, selbst aussuchen können. Um den Fachkräftemangel zu lindern, muss Deutschland im globalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe erfolgreicher werden. Dafür brauchen wir effiziente Instrumente für eine gezielte Einwanderung in den Arbeitsmarkt.
Die Frage enthält bereits die Antwort: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung 2012 eine Sachleistungsgewährung im Grundsatz für zulässig erachtet. Aber der Schutz der Menschenwürde als oberstes Prinzip unserer Verfassung verbietet es, die Sachleistungsgewährung zum Zwecke der Abschreckung, der Entmündigung oder der Sanktionierung von Geflüchteten zu instrumentalisieren. Genau das ist aber das Motiv der politisch Handelnden, dem muss entschieden widersprochen werden. Geflüchtete müssen, wenn sie bedürftig sind, Geldleistungen erhalten, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. DIE LINKE fordert seit jeher die Abschaffung des diskriminierenden und einer gelingenden Integration entgegen wirkenden Asylbewerberleistungsgesetzes.
Die Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips dient als Schikane gegenüber Geflüchteten, um sie zur Ausreise zu bewegen. Sie führt dazu, dass individuelle Bedürfnisse und Bedarfe nicht erfüllt werden können, insbesondere bei Kindern. Es besteht keine Möglichkeit, finanzielle Mittel zum Beispiel für die Bezahlung eines Anwalts und die für die Anfahrt nötigen Fahrtkosten oder für eine in Eigeninitiative gewählte Bildungsmaßnahme zur Seite zu legen. Menschen nur noch vor dem Verhungern oder dem Erfrieren zu bewahren, aber keine Möglichkeiten der Teilhabe zu gewähren, widerspricht dem Schutz der Würde des Menschen.
AFD: Gegen das Sachleistungsprinzip ist nichts einzuwenden. Es ist nicht Sinn von Geldleistungen, dass sie - wie bisher oft geschehen - von Betroffenen an deren Angehörige in die Herkunftsländer geschickt werden, aus denen sie angeblich geflüchtet sind.
Familienzusammenführungen
Die besondere Schutzwürdigkeit von Ehe und Familie ist im Grundgesetz verankert. Wie stehen Sie zur Verweigerung der Familienzusammenführung bei subsidiärem Schutz? Finden Sie eine Verweigerung von Geschwisternachzug bei anerkannten minderjährigen Flüchtlingen für gerechtfertigt?
Mit der seit August 2018 geltenden Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte haben wir eine ausgewogene Balance zwischen der Integrationskraft unserer Gesellschaft, Humanität und Sicherheit geschaffen. Familienangehörige können von in Deutschland lebenden Flüchtlingen in den deutschen Botschaften im Ausland Anträge auf Familiennachzug stellen. Berechtigt dazu sind Ehepartner, minderjährige Kinder und deren Eltern. Bis zu 1000 Menschen pro Monat kann aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden. Zu den Kriterien zählen die Dauer der Trennungszeit, ob ein minderjähriges Kind betroffen ist, ob eine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht oder eine schwere Erkrankung oder Behinderung existiert. Damit verschaffen wir dem in unserer Verfassung verankerten Schutz von Ehe und Familie in diesen besonderen Fällen Geltung und verhindern gleichzeitig die Überlastung von Staat und Gesellschaft durch unbegrenzten Nachzug. Mit der gesetzlichen Neuregelung schließen wir auch Anreize aus, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden. Wir haben für klare Regeln beim Familiennachzug gesorgt. Im Übrigen gibt es im rechtsstaatlichen Sinne für besondere Fälle auch eine Härtefallregelung.
Von zentraler Bedeutung ist für uns der zügige Familiennachzug, denn Familien gehören zusammen. Auch Geschwisternachzug muss möglich sein. Benachteiligte Gruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Besonders schutzbedürftigen Menschen wollen wir ermöglichen, über ein eigenes bayerisches Resettlementprogramm ohne Fluchtgefahr zu uns zu kommen.
Grundsätzlich halten wir den am 15. Juni 2018 vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für einen tragfähigen, wenn auch gerade für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht ganz einfachen Kompromiss. Es ist gut, dass mit diesem Gesetz ab 1. August 2018 in geregeltem Rahmen die Familienzusammenführung auch für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus ermöglicht wird.
Wir werden nun sehr genau darauf achten, dass in der konkreten Ausgestaltung humanitäre Spielräume sachgerecht genutzt werden. Dem Kindeswohl ist hierbei höchste Priorität einzuräumen. Die SPD hat sich hierfür im Bayerischen Landtag bereits mit entsprechenden Initiativen eingesetzt (siehe z.B. LT-Drs. 17/20598). Wir begrüßen es, dass die für das Vorliegen eines humanitären Grundes maßgeblichen Kriterien ausdrücklich im Gesetzestext geregelt sind.
Wir FREIE WÄHLER wollen, dass die Integration und Versorgung der bereits zu uns gekommenen Menschen weiterhin bestmöglich funktioniert. Neben einer angemessenen Ausstattung der kommunalen Ebene ist hierbei aber auch eine Begrenzung der weiteren Zuwanderung von Nöten, um gerade unsere Städte und Gemeinden nicht über zu belasten. Die Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz ist hier eine Stellschraube, welche es je nach der aktuellen Lage beizubehalten gilt. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigten, deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17. März 2016 erteilt worden ist, bis zum 31. Juli 2017 der Familiennachzug nicht möglich ist. Ab 01. August soll nun ein Kontingentverfahren die bisherige, grundsätzliche Aussetzung ablösen. Ein generelles Festhalten, ohne Abwägung der migrationspolitischen Gesamtsituation lehnen wir FREIE WÄHLER ab. Außer Frage steht, dass für Nachzugsberechtigte eine zügige Visaerteilung zu erfolgen hat, ansonsten verlieren nicht nur die geflüchteten Menschen das Vertrauen in unseren Rechtstaat.
Beim vorübergehenden Humanitären Schutz für Kriegsflüchtlinge fordern wir Freie Demokraten, den Familiennachzug auf die Kernfamilie (Ehepartner, minderjährige Kinder) zu beschränken und durch das Kriegsende zu befristen. Bis zur Neuordnung des Asyl-, Flüchtlings-, und Einwanderungssystems (siehe auch Antworten auf die Fragen 5, 11) kann der Familiennachzug bei denjenigen, die derzeit subsidiären Schutz erhalten, nur in dem Umfang ermöglicht werden, wie Kapazitäten durch verbessertes Rückkehrmanagement entstehen. Dabei sollen individuelle Härtefälle bevorzugt behandelt werden. Dies betrifft insbesondere solche Flüchtlinge, die für den Lebensunterhalt ihrer Familien sorgen können oder sich gut integriert haben. Diejenigen, die aufgrund von Arbeit und Wohnung über entsprechende Voraussetzungen verfügen, sollen demnach die Kernfamilie nachholen dürfen.
DIE LINKE hat energisch gegen die Aussetzung und dann Abschaffung des Rechts auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten gekämpft und immer wieder gegen diese unerträgliche Trennung von schutzbedürftigen Familienangehörigen protestiert. Subsidiär Schutzberechtigte sind nicht weniger schutzbedürftig als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Der Ausschluss des Familiennachzugs zu dieser Flüchtlingsgruppe ist unmenschlich und menschenrechtswidrig, die nunmehr geltende Kontingentregelung im Ermessen (1.000 Nachzüge im Monat) ist völlig unzureichend und eine Verhöhnung der Betroffenen, denen der Familiennachzug nach einer zweijährigen Wartefrist versprochen worden war. Obwohl die mutmaßliche Zahl der zu erwartenden Nachzüge mit ca. 60.000 Personen (aktuelle Zahlen lassen sogar noch niedrigere Werte erwarten) weitaus niedriger ist als von der Bundesregierung prognostiziert worden war, fand ein von der LINKEN eingebrachtes Gesetz zur sofortigen Wiederermöglichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten leider keine Mehrheit im Parlament. Beim Familiennachzug müssen selbstverständlich auch die Geschwisterkinder mit berücksichtigt werden. DIE LINKE hat auf dieses besondere Problem frühzeitig hingewiesen und Lösungen eingefordert.
Familien mit minderjährigen Kindern gehören zusammen, ebenso wie Partner*innen in einer Ehe/Partnerschaft. Dies muss gelten, ganz unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus des Geflüchteten. Minderjährige bilden mit beiden Elternteilen und ihren Geschwistern eine Familie. Beim Familiennachzug muss das Alter des Geflüchteten bei Antragsstellung relevant sein, nicht zum Zeitpunkt der Entscheidung.
AFD: Familienzusammenführung soll nur bei anerkannten Asylbewerbern erlaubt sein.
Kirchenasyl
In Bayern haben mehrere Priester*innen bereits eine Strafanzeige aufgrund von Kirchenasyl erhalten mit der Begründung „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“. Wie stehen Sie zum Thema Kirchenasyl? Sind Sie der Meinung, dass das Kirchenasyl für besonders schutzwürdige Menschen aufrechterhalten werden soll?
Wir haben Verständnis dafür, dass manches Einzelschicksal gerade Menschen bewegt, die sich – wie insbesondere die Kirchen – vor Ort in der Flüchtlingshilfe engagieren und das Kirchenasyl als "ultima ratio", also eine aus der Geschichte entwickelte "humanitäre Notlösung", verstehen. Wir sehen keinen Anlass für eine Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung des Kirchenasyls. Allerdings sind die Staatsanwaltschaften aufgrund des sogenannten Legalitätsprinzip per Gesetz dazu verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln. Das Kirchenasyl stell nun einmal - in der Regel - eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt dar. In Fällen von Kirchasyl sind Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaften behutsam, geschehen mit Augenmaß und berücksichtigen die Besonderheiten eines jeden Einzelfalles.
Wir achten das Kirchenasyl und möchten den bayerischen Sonderweg beenden, der dieses faktisch abschaffen möchte. Wir fordern in diesem Zusammenhang die Einstellung aller Strafverfahren gegen Geflüchtete, Haupt- und Ehrenamtliche.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Bundesinnenministerium und die beiden großen christlichen Kirchen haben seit Jahrzehnten die Übereinkunft, dass das Kirchenasyl als letzte Maßnahme zu respektieren ist. Wir kritisieren daher die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen einige bayerische Pfarrer*innen und Priester*innen, die Kirchenasyl für Flüchtlinge gewährt haben. Kirchenasyl muss, wie in anderen Bundesländern auch, geachtet und respektiert werden. Statt Pfarrer*innen zu kriminalisieren, muss den Menschen in Not mit Hilfsbereitschaft begegnet werden.
Als FREIE WÄHLER bekennen wir uns ausdrücklich zum Kirchenasyl. Es stellt aus unserer Sicht ein wichtiges Institut dar, das es den Behörden ermöglicht, in speziellen Einzelfällen die Rechtslage und die bestehenden Ermessenspielräume noch einmal auszuloten und auf diese Weise humanitäre Härten nach einer Abschiebung zu vermeiden. Als ultima ratio wird es seitens der Kirchen daher auch nur in den Fällen gewährt, in denen tatsächlich eine Aussicht besteht, dass aufgrund der Überprüfung ein anderes Ergebnis erreicht werden kann. Wir FREIE WÄHLER unterstützen dieses sorgsame und verantwortungsvolle Engagement der Kirchen. Mit großer Sorge haben wir deshalb auch die Zunahme an Ermittlungsverfahren gegen Pfarrer und Pfarrerinnen wegen strafbarer Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt beobachtet. Uns ist bewusst, dass aufgrund des geltenden Legalitätsprinzips die Staatsanwaltschaften Ermittlungen durchführen müssen. Im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren sollten aber aus unserer Sicht weiterhin die Besonderheiten des Kirchenasyls ausreichend Berücksichtigung finden.
Wir Freien Demokraten schätzen die Rolle der Kirchen in sozialen Fragen, insbesondere bei der Integration von politisch oder religiös Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und Einwanderern. Wir treten jedoch für eine strikte Trennung von Kirche und Staat ein – deshalb sind bei Asylfragen ausschließlich staatliche Stellen, wie etwas das BAMF, zuständig.
Das Kirchenasyl ist unbedingt gegen alle politischen Angriffe zu verteidigen, die handelnden Akteure und Gemeinden verdienen für ihr oft aufopferungsvolles Engagement unseren höchsten Respekt! Das Kirchenasyl ist zum einen ein ganz praktisch gelebter Ausdruck des Christentums, das die Grundsätze der Nächstenliebe und der Hilfe für Fremde im Zentrum des Glaubens sieht. Zum anderen machen die vielen Kirchenasyl-Fälle und die dahinter stehenden konkreten Schicksale deutlich, wie sehr das jetzige Asylsystem – insbesondere die im Kern ungerechte Dublin-Verordnung – menschenrechtlich und humanitär betrachtet inakzeptable Auswirkungen haben. Das Kirchenasyl ist damit ein dringend erforderliches humanitäres Korrektiv zur oft menschenfeindlichen Behördenpraxis. Natürlich wäre es viel besser, wenn kein Kirchenasyl erforderlich wäre, weil die geltende Rechtslage und Praxis humanitären und menschenrechtlichen Anforderungen von sich aus gerecht würden. Der Versuch, das Kirchenasyl bzw. ihre Akteure zu kriminalisieren, ist empörend und strikt zurückzuweisen. Entsprechende Strafverfahren müssen sofort eingestellt werden. Der Schutz der Menschenwürde ist die oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Das Kirchenasyl ist oft der letzte Strohhalm, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Es bietet die Möglichkeit, in besonders verzweifelten Fällen Zeit zu gewinnen, um Entscheidungen noch einmal überprüfen zu lassen. Von strafrechtlicher Verfolgung gegenüber Priester*innen muss deshalb abgesehen werden.
AFD: Die Gewährung von Kirchenasyl bei ausreisepflichtigen Migranten ist ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften: Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eines Flüchtlings. Das kann nach Paragraf 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden oder mit Geldstrafe, in besonderen Fällen droht nach Absatz 2 eine Haft sogar bis zu drei Jahren.
Dublin III-Verordnung
Griechenland und Italien tragen derzeit den größten Teil der Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme in Europa. Wie stehen Sie zu einer gemeinsamen Europäischen Flüchtlingspolitik? Finden Sie, dass die Dublin III-Verordnung eine angemessene Lösung für die Aufteilung von Geflüchteten in Europa ist?
Wir setzen uns für eine effektive Steuerung von Migration in der Europäischen Union ein. Das können wir nur durch vertiefte Zusammenarbeit erreichen. Sicherheit beginnt an den Grenzen. Wir wollen daher als erste Säule den Außengrenzschutz verbessern. Deshalb wollen wir Frontex stärken. Das umfasst sowohl die personelle und geografische Ausweitung der Einsätze, wie auch den Aufbau einer eigenen operativen Einsatzeinheit im Frontex-Hauptquartier sowie die Beschaffung zusätzlicher Frontex-eigener Einsatzmittel (z. B. Streifenfahrzeuge, Wärmebildgeräte), u.v.m. Des Weiteren setzen wir uns für den Ausbau von Frontex hin zu einer „Europäischen Grenzpolizei“ unter grundsätzlicher Wahrung der Souveränität und Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Schutz der eigenen Landesgrenzen ein. Als zweite Säule streben wir die Schaffung eines funktionierenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einschließlich Dublin-Mechanismus an. Die Verantwortlichkeiten sollten klar geregelt sein, so dass effiziente Verfahren sowie eine faire Lastenteilung zwischen allen Mitgliedstaaten im Rahmen der Vorgaben der Dublin-VO möglich sind. Ergänzend wollen wir die Entwicklung eines Standardmodells für europäische Erstaufnahmeeinrichtungen. Schließlich setzen wir uns für eine Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in Griechenland durch die Aktivierung von EU-Hilfen ein.
Derzeit gibt es eine Blockade der gemeinsamen Flüchtlingspolitik durch nationalistische Regierungen einiger Mitgliedstaaten. Doch nationale Alleingänge und militärische Abschottungspolitik im Bereich der europäischen Flüchtlingspolitik sind seit 20 Jahren immer wieder gescheitert und sie sind rechtswidrig. Europa muss wieder mit einer Stimme sprechen. Das zu erreichen, wird dauern. Bis dahin sehen wir zwei Handlungsansätze: Zum einen werden diese Länder finanzielle Kompensation leisten müssen – also die finanziellen Mehraufwendungen der anderen Mitgliedstaaten mittragen. Und zum anderen muss klar sein: In dieser Zwischenphase dürfen diese Länder das Agieren fortschrittlicher Mitgliedstaaten ebenso wenig blockieren, wie die notwendige Suche nach einer langfristig, stabilen Regelung zur Verantwortungsteilung innerhalb der EU.
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen wir für eine gesamteuropäische Lösung, für ein gemeinsames europäisches Asylsystem und solidarisch geteilte Verantwortung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen. Die Verständigungen des Europäischen Rates zur Fluchtmigration sind für uns auch ein Auftrag, das gemeinsame europäische Asylregime neu zu ordnen, um eine humane Praxis zu etablieren. Wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart, muss Deutschland aktiv den Prozess der Reform des sogenannten Dublin-Verfahrens vorantreiben, um eine faire und gerechte Aufgabenteilung zu erreichen.
Wir FREIE WÄHLER fordern die Einhaltung bestehenden Rechts. Dies gilt auch im Falle der Dublin-Verordnung. Deutschland muss endlich auf der Einhaltung der darin enthaltenen Regularien bestehen, nach der ein Asylbewerber dort seinen Asylantrag stellen muss, wo er zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat. Probleme in der Umsetzung der Dublin-Verordnung müssen zeitnah gelöst werden, um das Friedensprojekt EU nicht zu gefährden. Nur eine gemeinsame EU-Flüchtlingspolitik wird zu wirklichen Verbesserungen führen, in Notsituationen sollen aber auch nationale Lösungen möglich sein.
Bayerns Zukunft liegt in einem geeinten Europa, die FDP ist eine Europapartei. Wir wollen gemeinsam an einer erfolgreichen Zukunft Europas arbeiten und unseren Beitrag hierfür leisten. Die Europäische Union bringt vor allem Sicherheit und Chancen: Für die Menschen in Bayern, für die Unternehmer in unserem Land und für das nationenübergreifende friedliche Zusammenleben. Wir sind überzeugte Europäer und erheben unsere Stimme gegen Nationalismus und Abschottung. Daher fordern wir eine Reform der europäischen Migrationspolitik. Die Bundesregierung muss diese Herausforderung dauerhaft zu einem Kernthema in der Europäischen Union machen. Die Grenzen der EU müssen durch einen gemeinsamen europäischen Grenzschutz gesichert werden.
Das Dublin-Abkommen muss grundsätzlich reformiert werden. Die Lasten, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbunden sind, müssen innerhalb der EU fair verteilt werden. Dabei müssen Länder, die sich nicht oder nicht ausreichend an der Aufnahme von politisch Verfolgten oder Kriegsflüchtlingen beteiligen, den aufnehmenden Ländern weite Teile ihrer Kosten erstatten und sich mit eigenem Personal aktiv am europäischen Grenzschutz beteiligen. Bis zum In-Kraft-Treten neuer Dublin-Regeln muss Dublin III angewandt werden. Allerdings muss die Bundesregierung schon jetzt darauf bestehen, dass die 6-Monats-Frist entfällt und die Rücküberstellung nicht unzulässig von den zur Aufnahme verpflichteten Ländern verzögert werden kann. Dies würde auch das Asylsystem in Bayern erheblich entlasten.
DIE LINKE tritt dafür ein, dass sich Schutzsuchende in der EU ihr Aufnahmeland entsprechend familiärer Bindung, vorhandener Sprachkenntnisse oder sonstiger berechtigter Interessen selbst aussuchen können („free choice“). Diese Forderung wird auch von fachkundigen Verbänden seit Jahren erhoben, zuletzt hat auch das Europäische Parlament Vorschläge zumindest in dieser Richtung gemacht. Wir kämpfen gegen das geltende Dublin-System seit Jahren an. Das Dublin-System ist faktisch längst gescheitert, nicht nur deshalb, weil es infolge des Ersteinreise-Prinzips eine völlig ungerechte und einseitige Verantwortungsteilung und systematische Überlastung der Erstaufnahmeländer zur Folge hat. Es ist auch deshalb gescheitert, weil dabei auf die berechtigten Wünsche und Bedürfnisse der Geflüchteten in keiner Weise eingegangen wird: Sie werden gegen ihren in Europa hin- und hergeschickt, oftmals werden sie auf EU-Länder verwiesen, in denen es kein wirksames Asylsystem gibt, in denen ihnen Obdachlosigkeit und rassistische Gewalt drohen, in denen Regierungen unverhohlen gegen Flüchtlinge hetzen. Es bedarf deshalb einer grundlegenden Umkehr! Das free-choice-System hätte eine nachhaltige und von den Betroffenen akzeptierte Bestimmung des Asyllandes zur Folge, mögliche Ungleichverteilungen müssten vor allem auf finanzieller Ebene ausgeglichen werden. Länder, Städte und Kommunen, die sich besonders um die Aufnahme Geflüchteter verdient werden, sollten mit EU-Mitteln besonders unterstützt und gefördert werden.
Die Dublin-III-Verordnung bietet Deutschland und anderen mittel- und nordeuropäischen Ländern die Möglichkeit, Geflüchtete in die südlicheren Länder Europas zurückzuschieben, über die diese in der Regel eingereist sind, und ist deshalb ein völlig einseitiges Abkommen. Wir setzen uns für eine europäische Flüchtlingspolitik ein, die eine gerechte Verteilung von Menschen auch in Bezug auf den Wohlstand im jeweiligen Aufnahmeland vorsieht und den Geflüchteten Möglichkeiten lässt, ihr Zielland zum Beispiel aufgrund von bereits dort lebenden Verwandten selbst auszuwählen. Ungleichheiten in der finanziellen Belastung und Leistungsfähigkeit der Länder könnten durch eine gemeinsamen Fond ausgeglichen werden.
AFD: Dublin-3 funktioniert nicht, weil die EU-Außengrenzen nicht kontrolliert werden. Flüchtlingsverteilung funktioniert nicht, weil die Betroffenen nur in bestimmte Länder wollen - vor allem Deutschland. Griechenland und Italien muss die EU bei der Bewältigung der Zuwanderung stärker helfen.
Legale Fluchtwege und Fluchtursachenbekämpfung
Der Weg für Schutzsuchende aus Krisengebieten gestaltet sich als sehr gefährlich und oft sind die Geflüchteten auf ihrer Flucht schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Viele Geflüchtete landen zudem in Auffanglagern an der Grenze zu Europa. Wie stehen Sie zu sicheren und legalen Fluchtwegen für Schutzsuchende in die EU? Was sind ihre Vorschläge zur Fluchtursachenbekämpfung?
Der größte Akt der Humanität ist eine wirkungsvolle Fluchtursachenbekämpfung. Damit wir den wirklich Schutzbedürftigen auch weiterhin helfen können, muss die Fluchtursachenbekämpfung ein vorrangiges Ziel deutscher Außen- und Entwicklungspolitik sein. Die Länder in den Krisenregionen müssen stärker unterstützt werden, damit sich die Menschen gar nicht erst auf den gefährlichen Weg zu uns machen. In den Heimatländern und Anrainerstaaten müssen Perspektiven für Flüchtlinge und die einheimische Bevölkerung geschaffen werden. Deutsche Entwicklungshilfe geht hier voran und setzt die richtigen Signale in den betroffenen Regionen des Nahen und Mittleren Ostens wie in Afrika. Der Marshallplan mit Afrika ist das Handlungskonzept zur Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnerländern. Über Reformpartnerschaften, die auf dem Ansatz des Förderns und Forderns beruhen, treiben wir die Entwicklung ausgewählter Partnerländer gezielt voran. Denn von einer erfolgreichen Bewältigung der großen Herausforderungen Afrikas hängt auch die Zukunft Europas ab. Es geht um Überlebenshilfe und Aufbau von Infrastruktur in den Krisengebieten, aber insbesondere auch um langfristige Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie Armutsbekämpfung, wirtschaftliche Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Klimaschutz, Gleichberechtigung der Frauen, gute Regierungsführung und die Wahrung der Menschenrechte.
Kontingente schaffen: Angesichts des anhaltenden Massensterbens im Mittelmeer und der Situation in Italien braucht es großzügige, langfristige und glaubwürdige Aufnahmekontingente - ein klares und beruhigendes Signal an die Geflüchteten, dass eine reale Chance auf Aufnahme in Europa besteht – jenseits der lebensgefährlichen Flucht über das Mittelmeer oder die Ägäis. Formen einer aktiven Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten, wie etwa das sogenannte Resettlement des UNHCR schützen Menschen vor unsicheren Fluchtrouten und beenden das Handwerk krimineller Schlepperbanden. Sie schaffen Verlässlichkeit – für die Geflüchteten, aber auch für die aufnehmenden Länder. Dabei können Menschen auf der Flucht über feste Kontingente in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Deutschland Asyl beantragen. Der faire Anteil Deutschlands wird sich an dem vom UNHCR errechneten Bedarf ausrichten. Die Möglichkeit zur spontanen Flucht bleibt davon unberührt, doch wird diese weniger attraktiv, wenn es das Angebot legaler Wege gibt. An die Stelle großer Schwankungen bei den Flüchtlingszahlen könnte ein geregelter Zugang treten, der für Kommunen und Länder besser planbar wäre.
Millionen sind gegenwärtig weltweit auf der Flucht. Das sind Menschen, die aus Angst aus ihrer Heimat fliehen, weil dort Krieg und Gewalt herrschen oder auch, weil Dürre und Wassermangel, Hunger und Durst sie vertrieben haben. Um Zukunftsperspektiven vor Ort zu schaffen und Fluchtursachen zu bekämpfen, wollen wir als SPD die Entwicklungszusammenarbeit weiter verbessern und unser humanitäres Engagement ausbauen. Wir müssen das UN Flüchtlingshilfswerk UNHCR und das World Food Programme angemessen finanziell ausstatten. Außerdem setzen wir uns für eine faire Handels- und Landwirtschaftspolitik und einen verstärkten Klimaschutz ein. Zur Krisenprävention trägt auch unser Engagement für die Sicherung des Friedens und zur Eindämmung der weltweiten Waffen- und Rüstungsexporte bei.
Die meisten Flüchtlinge finden nicht in der Europäischen Union Schutz, sondern kommen in Ländern außerhalb Europas unter. Wenn wir den Ländern, die sie aufgenommen haben, finanziell helfen und die Flüchtlinge dort unterstützen, handeln wir nicht nur humanitär, sondern vermeiden auch, dass sich Flüchtlinge von dort aus auf den Weg nach Europa machen, weil die Bedingungen und Perspektiven vor Ort zu schlecht sind. Aber es müssen auch Flüchtlinge direkt aufgenommen werden; das ist ein sicherer Fluchtweg. Deshalb sind die Resettlement-Programme des UNHCR wichtig; ganz besonders für schutzbedürftige Gruppen. Wir begrüßen deshalb, dass Deutschland im Rahmen eines EU-Programms Schutzbedürftige aus Nordafrika und dem Nahen Osten aufnimmt. Diese Programme müssen deutlich ausgeweitet werden.
Wir FREIE WÄHLER wollen dem Schlepperwesen durch legale Einreisemöglichkeiten das Handwerk legen. Es ist ein Gebot der Humanität, flüchtende Menschen den gefährlichen Weg über das Mittelmeer zu ersparen. Deshalb wollen wir Asylzentren in Nordafrika einrichten, um bereits dort das Asylverfahren abzuwickeln. In Krisengebieten fordern wir zudem die Einrichtung von UN-Schutzzonen, um rasch geeignete Landstriche zu sichern, um den fliehenden Menschen vor Ort eine Grundversorgung zu geben.
Für einen gemeinsamen europäischen Grenzschutz muss FRONTEX ausgebaut und mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet werden. Die Mittelmeerroute darf nicht länger eine Lotterie zwischen Tod und Einwanderung nach Europa bleiben. Schlepper müssen in internationaler Kooperation bekämpft und Seenotrettung sichergestellt werden. Allerdings müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um Schiffbrüchige nach ihrer Rettung in sicheren, unter dem Dach des UNHCR eingerichteten, Aufnahmezentren in den nordafrikanischen Ländern unterzubringen. Von dort aus muss dann eine Antragstellung für Asylsuchende, Kriegsflüchtlinge und potentielle Einwanderer möglich sein, um auf diesem Weg legal, registriert und ohne Lebensgefahr nach Europa zu gelangen.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine europäisch abgestimmte, effektive und wirksame Entwicklungszusammenarbeit ein, die auf Qualität der eingesetzten Mittel setzt statt auf deren Quantität. Dabei legen wir allerdings auch Wert auf eine bessere Differenzierung bei der Auswahl der Partnerländer. Es muss verstärkt auf die Kriterien Bedarf, Leistungsfähigkeit, Entwicklungsbereitschaft und Effizienz der Maßnahmen geachtet werden.
Krisenprävention und Konfliktbewältigung sind die wichtigsten Mittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Dazu sind langfristige Investitionen in das Bildungssystem der Partnerländer erforderlich, insbesondere im Bereich der betrieblichen Ausbildung. Ein weiterer Schwerpunkt muss Korruptionsbekämpfung sein – denn weitverbreitete Korruption führt zu einer wahrgenommenen und tatsächlichen Ungerechtigkeit, die Menschen dazu bringt, ihre Heimat zu verlassen. Um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Herkunftsländern nachhaltig zu verbessern, sind ferner neue Kooperationen zur Integration der deutschen und lokalen Privatwirtschaft und Entwicklungspartnerschaften mit neuen Gebern erforderlich. Hierzu gehört auch eine Überprüfung der Auswirkungen der Agrar-Export-Subventionen.
DIE LINKE fordert schon immer legale und sichere Fluchtwege für Schutzsuchende - Fähren statt Frontex! Es gibt von uns mehrere Vorschläge in diese Richtung (vgl. z.B. die Anträge der Fraktion DIE LINKE im Bundestag auf den Bundestagsdrucksachen 18/288 und 19/577) – auf scharfe Ablehnung stoßen bei uns hingegen aktuell diskutierte und praktizierte Konzepte im Rahmen der systematischen Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus Europa bzw. an seine Grenzen („hot spots“, „Auffanglager“, „Ausschiffungsplattformen“ usw.). All dies läuft letztlich auf eine Aushöhlung des internationalen individuellen Flüchtlingsschutzes, auf eine Verantwortungsflucht Europas und auf systematische Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schutzsuchenden an und vor den Grenzen der EU hinaus.
Das Thema Fluchtursachenbekämpfung ist extrem wichtig – und hoch komplex. In der Regel wird die Rede von der „Fluchtursachenbekämpfung“ lediglich als bloße Floskel oder als Legitimation für Abschottungskonzepte verwandt. Fluchtursachen bekämpfen heißt jedoch, dass die europäische und deutsche Politik sich in vielerlei Hinsicht tatsächlich ändern müsste (in Bezug auf die Handels-, Wirtschafts-, Kriegs-/Friedenspolitik, in Bezug auf ökologisches Handeln usw. usf.). Für uns LINKE ist klar: Wer von Fluchtursachen spricht, darf über die Auswirkungen des globalisierten Kapitalismus nicht schweigen! Genauere Ausführungen zum Thema finden sich z.B. hier: Antrag auf Bundestagsdrucksache 18/7039 und diese Broschüre: https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Broschueren/2016-broschuere-fluchtursachen.pdf).
mut setzt sich für sichere und legale Fluchtwege nach Europa ein. Soweit möglich, sollten Asylanträge in den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden können. Fragwürdige Abkommen mit Drittstaaten wie Libyen, in denen Geflüchtete Gewalt und Versklavung ausgesetzt sind, dürfen nicht abgeschlossen werden. Die Seenotrettung ist ein menschliches Gebot und kein Verbrechen, sie müsste von europäischer offizieller Seite aktiv betrieben werden. Lager an der EU-Außengrenze müssen aufgelöst und dort gestrandete Flüchtlinge innerhalb Europas verteilt werden.
Wir sprechen uns gegen Waffenexporte aus, um Kriege weltweit zu vermeiden. Außerdem darf „Entwicklungshilfe“ nicht die wirtschaftlichen Interessen Europas im Fokus haben, sondern den Aufbau von Strukturen innerhalb der jeweiligen Länder. Dazu gehört auch, zum Beispiel Schürf- oder Fischfangrechte in den Ländern zu belassen und die dortige Landwirtschaft nicht durch Billigimporte zu ruinieren. Obwohl es sich um internationale Vorgänge handelt, ist es möglich, sich innerhalb Bayerns für eine Politik stark zu machen, die die Auswirkungen unseres Handelns auf Menschen in anderen Teilen der Welt ins Bewusstsein rückt.
AFD: Fluchtursachen müssen die herrschenden politischen Kräfte in den betroffenen Ländern in erster Linie aus eigener Kraft bekämpfen. Dabei sollen sie international unterstützt werden. Investitionen in einen korrupten Staat machen keinen Sinn. Asylanträge an Hotspots in Nähe zu EU-Außengrenzen zu stellen wäre eine Option und Voraussetzung für legale Migration.
ANKER-Zentren
In jedem Regierungsbezirk in Bayern sollen sogenannte ANkER-Einrichtungen entstehen. Wie stehen Sie zu diesen Zentren? Finden Sie, dass ihre Vorläufer-Einrichtungen, die bayerischen Transitzentren bzw. die Aufnahmeeinrichtung Oberfranken, ein Erfolgsmodell darstellen?
Wir begrüßen, dass die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen in Ankerzentren umgewandelt wurden. Diese ANKER-Einrichtungen sind ein entscheidender Schritt für noch effizientere und schnellere Asylverfahren und eine noch bessere Integration. Mit den ANKER-Einrichtungen schaffen wir zeitnah Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens. Durch die Anwesenheit der Bundesagentur für Arbeit können so z.B. wichtige Weichenstellungen für die Integration anerkannter Asylbewerber in den Arbeitsmarkt erfolgen. Künftig werden alle wichtigen Behörden wie Unterbringungsverwaltung, Zentrale Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit und Gesundheitsamt gebündelt sein und können hier ohne großen Zeitverlust Hand in Hand arbeiten. Dies führt zu einer Optimierung der Arbeitsabläufe. In AnKER-Zentren wird das komplette rechtsstaatliche Asylverfahren durchlaufen, von der Antragstellung bis zur Asylentscheidung, einschließlich der Rückführung im Falle eines negativen Bescheids. Im Falle eines positiven Bescheids erfolgt von dort auch die Verteilung auf die Städte und Gemeinden.
Immer mehr Flüchtlingsgruppen müssen in Bayern in sogenannten Rückführungs- oder Transferzentren ihr Asylverfahren ohne ausreichende Rechtsberatung durchlaufen. Transit-, Transfer- oder Anker-Zentren lehnen wir ebenso ab wie die getrennte Unterbringung nach Bleibeperspektive.
Wir behandeln alle Geflüchteten menschenwürdig, ob sie dauerhaft bei uns wohnen werden oder nur bis zur Ablehnung ihres Asylantrages. Den freien Zugang unterstützender Ehrenamtlichen-Netzwerke zu allen Unterkünften fördern wir ausdrücklich.
Niemand soll länger als drei Monate in der Erstaufnahme bleiben. Dezentrale Unterbringung ist für eine gelingende Integration entscheidend. Deshalb werden wir sie wieder einführen. Gesellschaftliche Teilhabe muss allen Menschen, die hier leben, ermöglicht werden.
Wir sind der Meinung, dass sich die bayerischen Transitzentren nicht als Vorbild für die AnKER-Zentren eignen. Vertreter der bayerischen Staatsregierung geben offen zu, dass die Zuweisung von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive in Transitzentren und die Reduzierung der Unterbringungsstandards auf das absolute Minimum auch der Abschreckung dienen sollen. Dies ist ausdrücklich nicht die Intention, die die SPD mit der Unterstützung für die bundesweite Einrichtung von AnKER-Zentren verfolgt.
Über die Einrichtung von AnKER-Zentren, in denen die Kompetenzen von BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Jugendämtern, Justiz und Ausländerbehörden gebündelt werden sollen, haben sich CDU/CSU und SPD auf Bundesebene grundsätzlich verständigt.
Der Koalitionsvertrag beinhaltet einige Vorgaben für die Ausgestaltung der AnKER-Zentren. So wurde beispielsweise klar festgeschrieben, dass eine unabhängige und flächendeckende Asylsozialberatung sicherzustellen ist und eine geschlechter- und jugendgerechte Unterbringung gewährleistet sein muss. Auch hinsichtlich der Wahrung von Integrationschancen und der Begrenzung der Höchstunterbringungsdauer in den Einrichtung – für Familien mit Kindern beträgt diese sechs Monate - gibt der Koalitionsvertrag einen Rahmen vor.
Wir erwarten vom Bundesinnenminister, dass die vereinbarten Mindeststandards ohne Abstriche eingehalten werden. In den bayerischen Transitzentren ist dies aktuell nicht der Fall, weswegen ihnen keinesfalls eine Vorbildfunktion zukommen kann.
Es ist zu beobachten, dass die CSU-geführte Staatsregierung dem mitunter selbst verschuldetem Chaos im Bereich der Flüchtlingspolitik durch immer mehr neue Verwaltungsstrukturen, Behörden und Entscheidungsebenen entgegen zu wirken versucht. Neben einer Bayerischen Grenzpolizei und einem Landesamt für Asyl Abschiebung sollen sogenannte Ankerzentren eingeführt werden. Das ist nicht nur Etikettenschwindel, sondern in höchstem Maße kontraproduktiv. Ankerzentren sind im Endeffekt nichts anderes als ein Eingeständnis nicht funktionierender Verfahrensabläufe. Wir FREIE WÄHLER befürchten, dass viele Flüchtlinge dort über Monate und Jahre untergebracht sein werden, da ihr Status nicht geklärt werden kann. Dies wird zu Frust, Aggressionen und sozialen Verwerfungen bei den Flüchtlingen führen und eine erhebliche Mehrbelastung von Polizei, Einsatzkräften und einheimischer Bevölkerung bedingen. Für uns steht fest, dass auch in diesen Ankerzentren ein angemessener Rechtsbeistand gewährt sein muss, alles andere würde unserem Rechtsstaat Hohn sprechen. Die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen in lagerartigen Ankerzentren lehnen wir FREIE WÄHLER ab. Hier soll vielmehr das Prinzip der dezentralen Unterbringung zur Anwendung kommen.
Wie in unserer Antwort auf Frage 5 bereits ausgeführt, setzen wir Freie Demokraten uns für ein modernes Einwanderungsgesetz ein, das klar unterscheidet zwischen Asyl für individuell politisch oder religiös Verfolgten, zeitlich befristetem humanitären Schutz für Kriegsflüchtlinge und Erwerbsmigration aus ökonomischen Anreizen.
Wenn die sogenannten Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (Ankerzentren) zu schnelleren, faireren und konsequenteren Asylverfahren beitragen können und neben dem BAMF auch ein Verwaltungsgericht in einer solchen Einrichtung vertreten ist, halten wir das für sinnvoll. Bundes- und völkerrechtliche Standards sind dabei einzuhalten.
Die geplanten ANkER-Zentren und die bestehenden Transit- bzw. Ausreise- und Abschiebungszentren lehnt DIE LINKE in aller Entschiedenheit ab! Es handelt sich hier um Orte der bewussten Entrechtung, Entmündigung und Isolierung von Flüchtlingen, um Orte der Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit – im Rahmen einer Abschreckungsstrategie, die mit der Menschenwürde und dem Grundsatz des Flüchtlingsschutzes nicht vereinbar ist. Alle Schutzsuchenden brauchen sichere Aufnahmeorte, Orte der Ruhe, kompetente Unterstützung und eine frühzeitige unabhängige Verfahrensberatung. Sie brauchen ein faires Verfahren, das nicht von Hektik, Verfahrensdruck und einer schnellen Erledigungshaltung geprägt ist. Die Mehrheit der aktuell Schutzsuchenden ist schutzbedürftig und wird absehbar für Jahre oder dauerhaft in Deutschland bleiben. Auch vor diesem Hintergrund ist es wichtig, so früh wie möglich mit der Integration der Schutzsuchenden zu beginnen, d.h. sie in die Gesellschaft einzugliedern – und nicht, sie auszusondern. Die Idee der Zentren steht dem von uns geforderten Grundsatz einer möglichst dezentralen Unterbringung diametral entgegen, ein Kontakt zur und eine solidarische Unterstützung durch die Bevölkerung soll durch die zentralisierte Unterbringung und isolierende Regelungen verhindert werden. Notwendige Beschleunigungen der Asylverfahren sind – bei Wahrung der Verfahrensqualität – durch andere Maßnahmen weitaus wirksamer zu erzielen als durch die rein örtliche Konzentration von Menschen und Behörden. Anfragen der LINKEN im Bundestag haben übrigens ans Tageslicht gebracht, dass die „beschleunigten“ Asylverfahren in sog. besonderen Aufnahmeeinrichtungen gar nicht schneller sind als andernorts – stattdessen sind die Schutzquoten niedriger und die Entrechtung der dort Lebenden ist massiv.
Bei den ANkER-Einrichtungen handelt es sich ebenso wie bei den Transitzentren um Lager. Sie dienen in erster Linie dazu, Geflüchtete von der einheimischen Bevölkerung abzuschotten, ihnen den Zugang zu Arbeit, Bildung und rechtlichem Beistand unmöglich zu machen und aufgrund der menschenunwürdigen Lebensumstände (ausschließlich Kantinenessen, keine Privatsphäre, Kontrollen durch Sicherheitspersonal) eine freiwillige Ausreise zu erzwingen.
Das hat mit einem fairen Asylverfahren ebenso wenig zu tun wie mit einem werteorientierten gesellschaftlichen Umgang. mut macht sich stark für eine dezentrale und menschenwürdige Unterbringung und hat deshalb auch an Kundgebungen gegen die Lagerpolitik in Bamberg, Ingolstadt und Manching maßgeblich mitgewirkt.
AFD: Egal wie sie heißen, große Sammelzentren für Migranten mit ungeklärtem Status und Asylanspruch sollten innerhalb Europas überhaupt nicht existieren, sondern nur an den EU-Außengrenzen oder in deren Nähe.
Gute vs. schlechte Bleibeperspektive
Die bayerische Staatsregierung definiert die schlechte Bleibeperspektive durch eine Anerkennungsquote unter 50 Prozent. Nach dieser Definition haben fast alle Geflüchteten in Deutschland eine schlechte Bleibeperspektive. Wie stehen Sie zu dem Konzept gute vs. schlechte Bleibeperspektive?
Die Menschen, die zu uns kommen, weil sie schutzbedürftig sind, verdienen unsere Hilfe sowie Unterstützung bei der Integration. Deshalb ist es so wichtig, dass wir konsequent zwischen denen unterscheiden, die Schutz brauchen, und solchen, bei denen das offensichtlich nicht der Fall ist. Integration ohne Bleibeperspektive kann es deshalb nicht geben. Das Kriterium einer guten Bleibeperspektive gilt nur bei Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 AsylG. Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen, haben eine gute Bleibeperspektive. 2017 traf dies auf die Herkunftsländer Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia zu. Welche Herkunftsländer das Kriterium Schutzquote (>/= 50 %) erfüllen, wird halbjährlich festgelegt.
Mit der sogenannten „Bleibeperspektive“ legen die Behörden fest, ob Asylsuchende an Integrationskursen oder ähnlichen Maßnahmen teilnehmen dürfen. Diese Kategorie ist immer bedeutsamer geworden und führt dazu, dass immer Menschen herabgestuft und ausgeschlossen werden, obwohl das dem Einzelfall nicht gerecht wird. Das hat auch bereits zu Spannungen in den Unterbringungseinrichtungen gesorgt. Zu oft entscheidet dabei in der Praxis einfach das Herkunftsland und nicht die individuelle Situation, ob Menschen eine Chance erhalten. Rund 45% der afghanischen Asylantragstellerinnen und -antragsteller kommen etwa nicht in den Genuss von Integrationsangeboten, obwohl sie aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage in Afghanistan nicht abgeschoben werden und zumindest mittelfristig in Deutschland leben werden. So schaffen wir uns in Deutschland Integrationsprobleme selbst. Wir werden deshalb die Kategorie der „Bleibeperspektive“ als Grundlage für integrationspolitische Entscheidungen abschaffen.
Die Differenzierung nach „guter“ und „schlechter“ Bleibeperspektive ist dem verwaltungstechnischen Prozess geschuldet. Der Begriff der „Bleibeperspektive“ ist jedoch nicht eindeutig definiert und juristisch unscharf. Mit dem gesetzlich klar definierten Begriff der „sicheren Herkunftsstaaten“ gem. § 29a AsylG hat der Gesetzgeber unserer Meinung nach bereits eine abschließende Regelung im Hinblick auf die Unterscheidung von AsylbewerberInnen gemäß ihrem Herkunftsland getroffen. Eine unterschiedliche Behandlung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Hinblick auf die Gewährleistung von Integrationsleistungen oder die Berechtigung zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung anhand des Kriteriums der „Bleibeperspektive“ ist demzufolge abzulehnen. Es wäre in unseren Augen verhängnisvoll, wenn alle Flüchtlingsgruppen von Integrationskursen ausgeschlossen würden, denen nicht das Etikett „gute Bleibeperspektive“ attestiert wird. Dies gilt insbesondere deshalb, weil gerade diese Gruppen unter besonders langen Wartezeiten bei der Anerkennung gelitten haben und außerdem mit einem Duldungsstatus und aufgrund von Abschiebeverboten oftmals noch eine lange Zeit in Deutschland verbleiben.
Das Konzept der Bleibeperspektive darf immer nur einen Aspekt in einem Asylverfahren oder einer Arbeitsbewilligung darstellen, nie den ausschließenden Punkt. Wir FREIE WÄHLER sehen daher eine Beibehaltung des Konzepts nicht kritisch, wollen jedoch dafür Sorge tragen, dass andere Aspekte wie Integrationsleistung und Qualifikationen stärker als bisher berücksichtigt werden.
Wir Freie Demokraten fordern ein Umdenken in der Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungspolitik. Bereits seit Jahrzehnten ist Deutschland ein Einwanderungsland. Doch bis heute ist es versäumt worden, einen konsistenten Rechtsrahmen zu schaffen, der eine geordnete Migration gewährleistet. Aufgrund fehlender Alternativen und mangelnder Übersichtlichkeit der rechtlichen Regeln wird von unterschiedlichen Gruppen vorwiegend das Asylrecht benutzt, um nach Deutschland zu gelangen. Seit Jahren, spätestens durch den massiven Zustrom von Kriegsflüchtlingen und anderen Migranten 2015 ist das Asylsystem überfordert. Registrierungen wurden ausgesetzt, die Verfahren dauern zu lange, Entscheidungen sind oft fehlerhaft und die Gerichte sind personell überfordert. Zudem wurden massive Fehlanreize gesetzt. Nur dank großer Anstrengungen der Zivilgesellschaft und der Kommunen konnte Obdachlosigkeit verhindert werden. Die grundsätzliche Akzeptanz für humanitäre Hilfe und Einwanderung ist in Gefahr geraten.
Deutschland braucht vielmehr eine gesteuerte Einwanderung von Fachkräften, um auch langfristig unseren Wohlstand zu erhalten. Wir müssen sogar um die nötigen Talente werben. Deutschland muss zudem auch weiterhin humanitäre Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig darf die Gesellschaft nicht durch unkontrollierte Migration überfordert werden.
Unter diesen Prämissen schlagen die Freien Demokraten vor, die Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungspolitik neu zu ordnen und in der kommenden Legislaturperiode in Zusammenarbeit von Bund und Ländern einen Rechtsrahmen in Form eines einheitlichen Einwanderungsgesetzbuches zu erarbeiten. Zentraler Eckpunkt ist die in unserer Antwort auf Frage 5 näher beschriebene Unterscheidung zwischen politisch oder religiös Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und potentiellen Einwanderern.
Die Einteilung von Schutzsuchenden in solche mit und ohne angebliche „Bleibeperspektive“ wird von uns grundlegend abgelehnt. Dies ist eine diskriminierende Einteilung von Schutzsuchenden, die mit dem individuellen Flüchtlingsrecht, bei der die Frage der Schutzgewährung im Einzelfall und nach einer unvoreingenommenen Prüfung getroffen wird, unvereinbar ist. Alle Schutzsuchenden sollten von Beginn an Zugang zu Integrationsmaßnahmen erhalten. Für die Betroffenen ist es unerträglich, wenn ihnen über eine längere Zeit hinweg der Zugang zu Sprachkursen und ähnlichem aufgrund abstrakter und letztlich willkürlicher Quotenberechnungen verweigert wird. Auch für die Aufnahmegesellschaft ist das kontraproduktiv, weil so viele Flüchtlinge, die am Ende häufig doch in Deutschland bleiben werden, an einer schnellen Integration gehindert wurden. Am Beispiel der afghanischen Flüchtlinge wird das besonders deutlich: Ihnen wird pauschal eine schlechte Bleibeperspektive unterstellt. Dabei dürfte die bereinigte Schutzquote unter Berücksichtigung späterer Gerichtsentscheidungen sehr wohl über 50 Prozent liegen. Hinzu kommt, dass angesichts der schlimmen Lage in Afghanistan selbst die abgelehnten Flüchtlinge mehrheitlich vermutlich in Deutschland bleiben werden. Aber in erster Linie gilt der Grundsatz, dass niemandem, der oder die um Schutz nachsucht, das Recht auf Integration verwehrt werden sollte, nur weil er oder sie aus einem Land kommt, bei dem die Chancen auf Anerkennung im statistischen Durchschnitt vielleicht nicht so gut sind. Das wird den einzelnen Menschen nicht gerecht.
Das Konzept der Bleibeperspektive ist eine statistische Größe, die keinen Einfluss auf Asylverfahren haben darf, da das Recht auf Asyl immer die individuellen Gründe des Antragsstellenden berücksichtigen muss, egal aus welchem Land er oder sie kommt. Insofern darf die Bleibeperspektive bei Entscheidungen keine Rolle spielen, auch nicht bei der Unterbringung von Geflüchteten oder bei der Bearbeitungszeit von Asylanträgen. Hinzu kommt, dass die Bleibeperspektive sich aus der Anerkennungsquote durch das BAMF ableitet. Somit beeinflusst dieselbe Behörde, der die Bleibeperspektive als Entscheidungshilfe dienen soll, diese Größe selbst durch ihre jeweilige Anwendungspraxis.
AFD: Die Statistik bisher gefallener Entscheidungen ist durchaus eine Grundlage für die Prognose von Bleibeperspektiven von Menschen aus bestimmten Ländern.