Einzelfälle

An dieser Stelle dokumentieren wir Einzelfälle, mit denen wir uns über einen längeren Zeitraum befassen und die einen detaillierten Einblick in die Probleme und Schwierigkeiten von Flüchtlingen ermöglichen.

Abschiebung trotz kranker Mutter

***Die Mutter von Ashot, Frau Gayane Zakaryan, ist am 19. Oktober 2018 verstorben. Unser herzliches Beileid gilt ihrer Familie***

Ashot A., 18 Jahre aus Armenien, wurde am frühen Morgen des 16. Januars 2018 nach Armenien abgeschoben. Er lebte mit seinen Eltern seit April 2015 in Neuhaus an der Pegnitz in Mittelfranken. Sein gestellter Asylantrag wurde im Juli abgelehnt, der dagegen eingereichte Eilrechtschutz wurde kurze Zeit später vom Verwaltungsgericht Ansbach ebenfalls abgelehnt.
Ashots Eltern hingegen haben aufgrund ihrer schweren Krankheiten ein Abschiebeverbot erhalten. Seine Mutter leidet an einem Gehirntumor, hat epileptische Anfälle, ist körperlich kaum noch in Lage sich selbst zu versorgen und auf Unterstützung angewiesen. Laut Aussage des Unterstützerkreises Neuhaus hilft kümmerte sich Ashot um die alltägliche Versorgung seiner Familie - ging einkaufen, übersetzte, koordinierte Arzt- und Behördengänge, machte den Haushalt. Da sich der Gesundheitszustand der Mutter mit der Zeit weiter verschlechterte, wurde Ashot im September 2017 zum gesetzlichen Betreuer bestellt.
Seit Herbst 2017 besuchte Ashot, nachdem er vorher einen qualifizierten sowie mittleren Schulabschluss erreicht hatte, die Fachoberschule in Nürnberg. Danach wollte er eine Berufsausbildung absolvieren. In den frühen Morgenstunden des 16. Januars 2018 wurde Ashot jedoch nach Armenien abgeschoben. Die Abschiebung fand unter dramatischen und erschütternden Bedingungen statt.

Familie Guliyeva auseinandergerissen

Verfassungswidrige Abschiebung

Am 21.11.2017 wurde die inzwischen 14jährige Ofeliya Guliyeva und ihre Mutter nach Aserbaidschan abgeschoben. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion überfielen Polizeibeamte die vierköpfige Familie in ihrer Unterkunft in Kulmbach. Ofeliya berichtet, dass Polizeibeamte mit einem Schlüssel in die Wohnung eingedrungen sind. Sie weckten die Mutter, indem sie ihr mit einer Taschenlampe ins Gesicht leuchteten. Die Beamten forderten sie auf zu packen, denn sie würden jetzt abgeschoben. Als die Mutter fragte, ob sie den Koffer für Ihren Sohn packen solle, wurde ihr dies verwehrt. Das erledige schon der Vater, war die knappe Antwort. Nur Mutter und Tochter sollten packen und zügig das Haus verlassen. Der Sohn und der Vater würden gleich nachkommen. Auf die Bitte um eine Verabschiedung wurde dies verweigert. Vielmehr wurden die Mutter mit der Tochter gedrängt, in das Auto einzusteigen. Erst später erfuhren die beiden, dass sie alleine abgeschoben werden. Sahib Guliyev, sieben Jahre alt und herzkrank, verlor durch die Abschiebung seine Mutter, die das alleinige Sorgerecht für Sahib hat.
Artikel 6 des Grundgesetzes regelt, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen und Kinder nicht willkürlich von ihren Eltern getrennt werden dürfen. Doch genau dies ist hier geschehen: Die Zentrale Abschiebebehörde (ZAB) in Bayreuth, die die Abschiebung veranlasst hat, hat schlicht ignoriert, dass Sahib nach der Abschiebung keinen Sorgeberechtigten mehr in Deutschland hat. Aufgrund der grundrechtswidrigen Abschiebung muss jetzt vor dem Familiengericht ein Verfahren stattfinden, um einen Sorgeberechtigten für Sahib zu bestimmen.
Was sich die Zentrale Abschiebebehörde Bayreuth geleistet hat, ist nicht nur ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Der Bayerische Flüchtlingsrat und das Aktionsbündnis fordern gemeinsam, dass Ofeliya und ihre Mutter bis Weihnachten nach Kulmbach zurückgebracht werden und alle Familienmitglieder ein Bleiberecht bekommen, das ihnen die Ausländerbehörde längst hätte erteilen können.

Leonardo Petrovic - beinahe zu Tode verwaltet

Eine eindrucksvolle Schildung der Falls:
Leonardo und der Paragraf (Die Zeit, 16.04.2015)

Im Dezember 2011 kamen Jovica und Klaudija Petrovic mit ihrem 15 Monate alten Sohn Leonardo in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in Zirndorf an. Dort zog sich Leonardo eine Meningokokkeninfektion zu, die das Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom auslöste. Dabei gerinnt das Blut in den Blutgefäßen, wodurch große Hautpartien und darunter liegendes Gewebe absterben. Sie baten die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und der Verwaltung eindringlich darum, ihnen schnell einen Krankenwagen oder ein Taxi zu rufen. Doch niemand war dazu bereit, ihnen zu helfen, damit Leonardo schnellstmöglich notärztlich versorgt werden konnte. Als sie auf Knien darum baten, einen Krankenwagen zu rufen, wurden sie sogar ausgelacht.
Nach eineinhalb Stunden lebensgefährlichem Zeitverlust verließen sie das Areal der Erstaufnahmeeinrichtung zu Fuß, in Sommerkleidung bei minus 1° Außentemperatur, den halb bewusstlosen Leonardo notdürftig in eine Decke gewickelt. Leonardo hat mit viel Glück diese schwere Erkrankung überlebt, wird aber lebenslang gezeichnet bleiben von 25 Hauttransplantationen, amputierten Fingern und Zehen. Der Bayerische Flüchtlingsrat zeigte gemeinsam mit Familie Petrovic die Verantwortlichen in der EA Zirndorf an.
Drei der vier Angeklagten wurden in erster Instanz vom Amtsgericht Fürth zu Geldstrafen verurteilt. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Nürnberg-Fürth wurden zwei Wachdienstmitarbeiter und ein Bereitschaftsarzt aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Nach Meinung des Richters sei nicht mehr nachvollziehbar, wer welchen Beitrag dazu geleistet hat, dass Leonardo beinahe gestorben wäre.

Das Martyrium des Cliff Oase

Der 30 - jährige Cliff Oase aus Uganda kam im Jahr 2003 nach Deutschland. Mit 14 Jahren wurde er von Rebellen entführt und als Kindersoldat missbraucht. Nach 4 Jahren war ihm die Flucht gelungen. Eine Anerkennung als politischer Flüchtling hat er in Deutschland jedoch nicht erhalten. Seit zehn Jahren muß sich Cliff ein Zimmer mit einem anderen Mann in Neuburg an der Donau teilen. 450 Menschen sind dort untergebracht. Ohne Privatsphäre, in unhaltbaren hygienischen Zuständen. Cliff Oase ist traumatisiert und leidet unter Kopfschmerzen, schweren Schlafstörungen, verfolgt von den Bildern aus seiner Vergangenheit. Eine therapeutische Behandlung bleibt jedoch auch ihm verwehrt. Was das für das Leben von Cliff Oase alltäglich bedeutet, hat Bernd Duschner von dem Verein »Freundschaft mit Valjevo e.V.« in folgendem Artikel zusammengefasst.

Keine Abschiebung von Salem Begzad nach Afghanistan

Die Situation für afghanische Flüchtlinge in Bayern spitzt sich weiter zu. Nachdem bereits letzte Woche mindestens ein Flüchtling nach Kabul abgeschoben wurde (der Flüchtlingsrat berichtete), droht nun Salem Begzad (21) aus Neuburg an der Donau die Abschiebung. Das wollen seine Freunde von der Hobby-Fußballmannschaft nicht hinnehmen. Am Montag haben Sie sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewendet.

Danke für Ihre Hilfe für Maureen!

Die 14-jährige Maureen Nanyodo lebt alleine in Uganda – getrennt von ihrer Familie. Nicht weil sie oder ihre Eltern das so wollen, sondern weil das Schicksal ihr übel mitspielte. Sie ist die Tochter einer Mutter, die an HIV/AIDS gestorben ist, der Vater ist unbekannt. Sie überlebte nach dem Tod ihrer Mutter in einem der größten Slums von Uganda, war verwahrlost und in einer erbärmlichen Situation. Als ihre liebevolle Tante Irene Nattabi und ihr Onkel Eric Bwire sie fanden, nahmen sie sie zu sich, adoptierten Maureen und sorgten dafür, dass sie ein besseres und sicheres Leben beginnen konnte. Leider bekam sie nicht die Möglichkeit, dieses neue, bessere Leben lange zu genießen.

Petition verhindert Abschiebung von Familie Madaev/a

Der Familie Madaev/a drohte Anfang 2013 die Abschiebung über Polen nach Tschetschenien. Weil Herr Madaev dort für viele Jahre in Menschenrechtsorganisationen aktiv war, musste er Inhaftierung und Folter fürchten. Herr Madaev ist seit 1995 in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen in Tschetschenien und Georgien aktiv gewesen, leitete dort die Regionalgruppe des „Komitee der Tschetschenischen Flüchtlinge“ und gründete die Flüchtlingsorganisation „Bart“. Sein 7-jähriger Sohn Umar, der die Misshandlung seines Vaters in Tschetschenien miterleben musste, ist schwer traumatisiert. Als die Behörden Anfang des Jahres die Abschiebung einleiteten, protestierten wir unter anderem beim Bundestag und beim bayerischen Landtag. 1495 Menschen unterzeichent die Petition, die Abschiebung wurde gestoppt und im Juli 2013 verstrich die Überstellungsfrist: Die Familie erhält nun ein Asylverfahren in Deutschland.

 

Vielen Dank an alle UnterstützerInnen, an PRO ASYL und die Abgeordneten
Josef Winkler, Maria Scharfenberg und Ulrike Gote, welche sich für die Familie eingesetzt hatten.

Abschiebung von Said Tohow verhindert!

Der 15-Jährige Said Mahamad Tohow ist bereits mit 9 Jahren aus seinem Heimatland geflüchtet. Seit fast 3 Jahren lebt er in Garmisch-Partenkirchen wo er die Mittelschule besucht. Anfang 2013 wurde ihm die Abschiebung nach Italien angedroht, wo er zuletzt obdachlos war. Der Bayerische Flüchtlingsrat reichte eine Bundestags- und eine Landtagspetition gegen die Abschiebung ein. In Italien herrschen seit Jahren menschunwürdige Zustände für Flüchtlinge, die in der Regel obdachlos und ohne (medizinische) Versorgung überleben müssen, selbst wenn ihr Asylantrag positiv entschieden wurde. Am 20.02.2013, kurz vor Saids sechzehnten Geburtstag, kam dann die gute Nachricht: Von der Überstellung wird abgesehen, die Petitionen haben gewirkt.

Abschiebung gestoppt: Matin Amiri darf in Coburg bleiben!

Matin Amiri darf bleiben!

Die geplante erneute Abschiebung von Matin Amiri wurde gestoppt. Er war bereits in 2011 nach Italien überstellt worden, erhielt dort jedoch keine medizinische Versorgung, als Bluter bedeutete dies permanente Lebensgefahr. „Wir sind überglücklich, dass die Abschiebung in letzter Sekunde gestoppt werden konnte“, erklärt Tobias Klaus, Sprecher der Bayerischen Flüchtlingsrates, „Skandalös ist jedoch, dass die Behörden nicht von selbst in der Lage waren, die Gefahr für Herrn Amiri zu erkennen und ihn eiskalt abgeschoben hätten, wäre die Zivilgesellschaft nicht eingeschritten. Die Zustände in Italien sind bekannt, die fortdauernden Abschiebungen von Flüchtlingen in Obdachlosigkeit und Mangelversorgung in Italien müssen beendet werden“

Familienzusammenführung endlich geglückt

Rosama Ghafari und ihre Tochter Mohaddese Heidari in ihrem Zimmer in der Ersatz-Abschiebehaft in Rosenheim

Die afghanische Familie Ghafari wurde auf der Flucht getrennt: Frau Rosama Ghafari und ihre 7-Jährige Tochter Mohaddese verschlug es nach Ungarn, den Ehemann in die Niederlanden und die beiden Söhne Morteza und Ali Reza (14 und 18 Jahre) nach Österreich und Deutschland. Nachdem Frau Ghafari es mit ihrer Tochter nach Deutschland schaffte, planten die deutschen Behörden Unglaubliches: Statt die Familie zusammenzuführen, sollen Tochter und Mutter nach Ungarn abgeschoben werden und wurden in Rosenheim in Ersatzabschiebehaft genommen. Durch den Einsatz des Initiativkreises Migration Rosenheim und des Bayerischen Flüchtlingsrats konnte die Abschiebung verhindert und eine Familienzusammenführung ermöglicht werden: Seit Mitte Mai befindet sich der mittlerweile 15-jährige Sohn von Frau Ghafari nun endlich in Deutschland bei seiner Mutter, seinem Bruder und seiner Schwester. Der Vater der Familie lebt in den Niederlanden und wartet dort eine Entscheidung über seinen Asylantrag ab.

Spendenaufruf Familienzusammenführung Jeylaani

In Somalia war Herr Jeylaani als Goldschmied tätig, bis zu dem Tag an dem  die  Al-Schabab-Miliz  ihm verbot weiterhin sein Handwerk auszuüben und ihm mit Verstümmelung und Tod drohte. In Deutschland fand er Schutz, doch seine Frau und seine drei Kinder schafften es nur bis nach Nairobi, wo sie nun unter katastrophalen Bedingungen in einem Slum leben. Dem somalischen Flüchtling bricht die Trennung das Herz und seine Gesundheit verschlechtert sich immer mehr: Zwei Bypass-Operationen hat er bereits hinter sich. Aufgrund seiner Flüchtlingsanerkennung hat er das Recht seine Familie nach Deutschland zu holen und zu schützen. Finanziell ist es ihm aber nicht möglich selbst für die Kosten der Visa und Flugtickets aufzukommen, da der Gesamtbetrag sich auf ca. 1500,00 Euro beläuft.

Protestaktion erfolgreich: Mohamed Abdilahi ist frei

Die Protestaktionen gegen die Abschiebung von Mohamed Abdilahi waren erfolgreich. Der Flüchtling aus Somalien ist mittlerweile frei und wird nicht mehr abgeschoben. Sein Asylantrag wird in deutschland behandelt. Der Bayerische Flüchtlingsrat konnte die Abschiebung mit einer Faxkampagne gegen die Fluglinie Air Malta und einer spontanen Protestaktion am Münchner Flughafen direkt vor der Abschiebung verhindern.

Minderjähriger über zwei Monate in Abschiebehaft

Zwei Monate lang saß der 16-jährige syrische Staatsbürger und Kurde Abdo Basel in Abschiebehaft in der JVA Stadelheim/München. Er sollte am Dienstag, den 02.08.2011 nach Italien abgeschoben werden. Der Jugendliche kommt aus der Stadt Daara und floh auf Grund des plötzlichen Verschwindens seines Vaters über Italien nach Deutschland, mit dem Ziel, bei seiner Tante in Magdeburg Zuflucht zu finden. Seine Tante und ihr Mann sind bereit, dauerhaft für ihn zu sorgen und ihn in Obhut zu nehmen. Die Abschiebetermin wurde nun erstmal abgesagt.

Coburger Kirchenasyl rettet irakische Familie

Familie Ghareb kann bleiben

Familie Ghareb sollte am 2. März 2011 nach Schweden abgeschoben werden. Von dort hätte der christlichen Familie die sofortige Weiterabschiebung nach Bagdad gedroht, da ihr Asylantrag in Schweden abgelehnt wurde. Dies wollten die Coburger St. Augustin Gemeinde und der Bayerische Flüchtlingsrat nicht hinnehmen, denn im Irak ist die Familie von Anschlägen und der Verfolgung aufgrund ihrer Religion bedroht. Nachdem trotz einer Bundestagspetition, Unterschriftensammlungen und der Intervention des Bamberger Bischof Ludwig Schick weiter abgeschoben werden sollte, entschied sich die Gemeinde am 9. April die Familie über ein Kirchenasyl zu schützen. Zwei Monate später kam die gute Nachricht: Da die Überstellungsfrist nach Schweden abgelaufen ist, wird nun in Deutschland ein Asylverfahren durchgeführt.

Schutz bedeute mehr als ein Papier

Idriss soll nach Italien zurück. Das er obdachlos wird und medizinische Versorgung fehlt spielt keine Rolle.

Der somalische Flüchtling Idriss Youssef Mohamed ist aufgrund der Dublin-II-Verordnung akut von der Abschiebung nach Italien bedroht. Zwar hat Idriss in Italien susidiären Schutz erhalten, dieser ist allerdings in der Realität nicht mehr wert, als das Papier auf dem er steht. Die Zustände in Italien schildern eindrucksvoll die Beiträge des Europamagazins und der Tagesschau. Es herrschen katastrophale Zustände: Wer krank ist wird nicht behandelt, wer kein Geld hat wird obdachlos und hungert, wer Arbeit sucht wird abgewiesen.

Spendenaktion für Familie Wogasso

Bethlehem (13) Fanaye (23) und Wondu (36) wollen endlich wieder zusammen sein

Herr Wogasso (36) wird in Äthiopien gesucht, da er kritische Artikel über das Regime veröffentlicht hat. In Deutschland fand er Schutz, doch seine Familie ist weiterhin in Äthiopien. Dies bereitet ihm schlaflose Nächte, da er fürchtet, dass an seiner Frau und den Kinder (3 und 14 Jahre) Rache genommen wird. „Ich hoffe dass Gott verhindert, dass meiner Familie etwas passiert“, sagt der Äthiopier. Aufgrund seiner Flüchtlingsanerkennung hat er das Recht seine Familie nach Deutschland zu holen und zu schützen. Finanziell ist es ihm aber nicht möglich selbst für die Kosten der DNA-Tests, Visa und Flugtickets aufzukommen, da der Gesamtbetrag sich auf ca. 2000-2500 Euro beläuft.

Spendenaktion: Familie Ibrahimi

Familie Ibrahimi
Familie Ibrahimi

Im Juni 2007 wurde Familie Ibrahimi aus Bayern in den Kosovo abgeschoben. Wie für viele andere abgeschobene Roma hieß dies ein Leben auf der Müllkippe. Daher floh die Familie in 2008 erneut, und landet diesmal in Ungarn. Die rechtlichen Möglichkeiten sind ausgeschöpft, jetzt wird abgeschoben. So bitter diese Niederlage ist, wollen wir nicht hinnehmen das der Familie erneut ein Leben in Obdachlosigkeit, bitterster Armut und ohne Schulbesuch für die Kinder droht. Daher, brauchen wir Geld für einen Start im Kosovo, für erste Wohnungsmieten und für Essen, für erste kleine Anschaffungen und für Schulbücher für die Kinder. Wir bitten Sie: Helfen Sie uns durch eine Spende, dass die Familie nach neun langen Jahren der Flucht und der erfolglosen Suche nach sicherer Zuflucht ein neues Leben anfangen kann.

Walid Mohsin Aziz

Walid Elias
Das Missionsärztliche Institut Würzburg schlägt Alarm: Immer mehr Flüchtlinge werden im Rahmen der Dublin II Verordnung von Würzburg nach Griechenland abgeschoben – in dramatische Verhältnisse. Momentan sind mehrere Iraker bedroht. Was Flüchtlinge dort erwartet schildert der Iraker Walid Mohsin Aziz (26), der im Dezember 2008 von Würzburg aus abgeschoben wurde.

„Mir geht es sehr schlecht. Ich weiß nicht, was ich tun soll (…). Es gibt kein Asylheim, keine medizinische Hilfe, keine Stelle, wohin ich mich wenden kann. Ich leide sehr an dieser Situation, weiß nicht, was ich tun soll und wie mein Leben enden wird. Ich kann aber nicht in mein Land zurückgehen, dort werde ich sterben“

Familie Beraki

Lucia Beraki (32) und Amr Tsehaye (40) flohen vor 4 Jahren aus Eritrea, um der Verhaftung und Folter durch das Militärregime zu entgehen.

Ziyad Elia Rifaat

Die Kampagne für Ziyad Elia Rifaat (24), der nach Griechenland abgeschoben werden sollte, hat gewirkt. Ziyad kann bleiben und in Deutschland sein Asylverfahren durchführen. Über 900 Menschen hatten zuvor das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgefordert, die Abschiebung in Obdach- und Rechtlosigkeit auf einer Athener Verkehrsinsel zu stoppen.

Marwan Khedir Lyas

Marwan Khedir Lyas (22) ist als verfolgter Yezide im letzten Jahr aus dem Irak geflohen. Kurz vor seiner Flucht starben bei einem Anschlag auf zwei yezidische Dörfer nahe Mossul über 500 Menschen, er selbst ist schwer traumatisiert. Da er jedoch über Griechenland einreiste, soll auch er dorthin abgeschoben werden. Unter diesem Druck ist er schwer erkrankt, auf 50 kg abgemagert und wird derzeit psychiatrisch im Bezirkskrankenhaus Günzburg behandelt.

Felleke Bahiru Kum

Am 29.04.2009 stand Felleke Bahiru Kum, der am 23.04.2009 bei der Landtagsanhörung zu den Flüchtlingslagern in Bayern als Experte geladen war, erneut wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" bei einem Abschiebeversuch am Flughafen Frankfurt am Main vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Felleke reagierte entsetzt: "Ich habe nichts Unrechtes getan, ich hatte nur Angst vor Folter und Gefängnis in Äthiopien". Die Richterin stimmte dieser Ansicht schließlich zu: Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse. War schon die geforderte Geldstrafe abenteuerlich begründet, so ist der politische Hintergrund ein Skandal:
Im Oktober 2006 konnten Pro Asyl und der Bayerische Flüchtlingsrat anhand von Dokumenten des äthiopischen Außenministeriums nachweisen, dass Exiloppositionelle, die Äthiopien im Ausland in Verruf gebracht haben, zurückgeholt werden sollen, um sie wegen "ethnischen Säuberungen und Unterschlagung von Staats- und Volksbesitz" vor Gericht zu stellen. "Im Klartext: Exil-Oppositionelle heimholen und aburteilen", kommentierte die Süddeutsche Zeitung. Felleke fand sich auf einer Namensliste der äthiopischen Botschaft an das deutsche Auswärtige Amt mit der Zusicherung, ein Laisser-Passer auszustellen.
Die Ausländerbehörde in Donauwörth nutzte dieses Laisser-Passer für die Abschiebung von Felleke. Zwei Abschiebeversuche konnte er selbst verhindern, in dem er sich weigerte, ins Flugzeug einzusteigen, lauthals schrie und versuchte, sich den Beamten zu entwinden. Die Piloten beider Flüge weigerten sich, Felleke mitzunehmen.
Am 21. November 2006, kurz vor dem dritten Abschiebeversuch, sah sich die zuständige Ausländerbehörde in Donauwörth gezwungen, die Abschiebeversuche zu beenden und Felleke aus der Abschiebehaft zu entlassen. Fellekes Anwalt hatte auf der Grundlage der äthiopischen Dokumente einen Asylfolgeantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat noch keine Entscheidung getroffen, wir rechnen uns aber gute Chancen aus, dass der Antrag positiv beschieden wird.

Familie Marevci

Trotz der schweren chronifizierten Posttraumatischen Belastungsstörung infolge von Gewalterfahrungen im Kosovo sollte Frau Marevci mit Mann und Kind abgeschoben werden. Der Fall wurde in die Härtefallkommission einbracht und REFUGIO und der Bayerische Flüchtlingsrat initiierten eine Unterschriftensammlung. Inner halb einer Woche kamen fast 1.000 Unterschriften zusammen, die REFUGIO an die Härtefallkommission (HFK) übergeben hat. Mit Erfolg: Anfang 2008 entschied die HFK das die Familie bleiben darf.

Der damalige Aufruf

Herr Marevci ist seit Oktober 1998 in Deutschland. Von 1999 bis 2003 hatte er eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Aufenthaltsstatus wurde vom Bundesamt wieder zurückgenommen, seitdem hat er nur eine Duldung. Er arbeitet als Estrichleger. Sein Arbeitgeber möchte ihn unbedingt behalten, da er ein fleißiger und zuverlässiger Mitarbeiter ist. 2004 kam Frau Marevci nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Die Tochter Femije wurde im August 2004 geboren. Seit 2005 ist Frau Marevci bei REFUGIO München in psychotherapeutischer Behandlung wegen ihrer psychischen Belastung.

Wegen der Schwere der Erkrankung ist sie gleichzeitig in psychiatrischer Behandlung. Durch die wiederholten Abschiebeandrohungen erlitt Frau Marevci immer wieder Zusammenbrüche und musste in stationäre Behandlung.

Inzwischen ist auch die Tochter durch die belastende Situation in Mitleidenschaft gezogen und zeigt Symptome einer Verhaltensstörung. Frau Marevci braucht aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung einen sicheren Aufenthalt, damit die Behandlung wirksam wird. Herr Marevci lebt seit 1998 in Deutschland, hat einen Arbeitsplatz und verdient den Unterhalt für seine Familie. Das Kind braucht eine stabile Mutter, damit es eine gesunde Entwicklung nehmen kann.

Wir fordern ein Bleiberecht für Familie Marevci!

Debru Zewdie Ejeta

Debru Zewdie Ejeta stammt aus Äthiopien und flüchtete 1996 nach Deutschland. Nach der Ablehnung seines Asylantrags und jahrelangem Aufenthalt im größten südbayerischen Flüchtlingslager in Neuburg an der Donau initiierte er ein Protestschreiben über die unerträgliche Lebenssituation im Neuburger Lager.
In der Folge engagierte er sich immer stärker und wurde zu einem der SprecherInnen der Flüchtlinge. Die Folge: Kriminalisierungsversuche, versuchte Abschiebungen, und Repression durch die Ausländerbehörde.
Dennoch ließ er nicht locker. Im Herbst 2006 brachte Debru Zewdie Ejeta mit Hilfe des Bayerischen Flüchtlingsrats Dokumente der Äthiopischen Regierung ans Tageslicht, mit denen die Repression gegen äthiopische Exiloppositionelle nachweisbar wurde.
Debru bekam als Exiloppositioneller eine Aufenthaltserlaubnis wegen drohender Folter in Äthiopien und kann nach 10,5 Jahren Angst vor der Abschiebung endlich wieder durchatmen.

Alle Informationen zu den Abschiebungen von Exiloppositionellen nach Äthiopien

Burhan Karim Zangana

Burhan Karim Zangana verstrickte sich in den Fallstricken nationalstaatlicher Abschottungsmaßnahmen. Er floh 2005 aus dem Irak nach Deutschland. Zu dieser Zeit galt ein Abschiebestopp für den Irak. Allerdings nur für IrakerInnen, die sich bereits in Deutschland aufgehalten haben. Da er mit dem Flugzeug nach Deutschland kam, wurde er zunächst im Flughafenverfahren auf dem Münchner Flughafen festgehalten und galt als nicht eingereist. Dieser Zustand wurde von der Bundespolizei und allen beteiligten Behörden monatelang verlängert, obwohl er zwischenzeitlich in die Abschiebehaft in der JVA München verlegt und mehrere Male zur irakischen Botschaft nach Berlin gefahren wurde.
Nicht eingereist: das war sein Schicksal. Nach 7 Monaten in Deutschland wurde Burhan Karim Zangana formal an der Grenze zurückgewiesen und über Syrien in den Irak abgeschoben.

Familie Avdija

Familie Avdija stammt aus dem Kosovo und gehört zur Minderheit der Ashkali. Nach mehreren Übergriffen durch albanische Nationalisten entschlossen sich Vater Aziz, Mutter Eljheme und die vier Kinder Lumturije (10), Florim (11), Idriz (14) und Zehnepe (16) Anfang 2005 zur Flucht. In Slowenien wurden sie von der Polizei aufgegriffen und stellten einen Asylantrag. In dem Flüchtlingslager, in dem sie unterbracht wurden, trafen sie wieder auf albanische Nationalisten, die Angriffe und Drohungen gingen weiter.
Erneut entschloss sich die Familie zur Flucht, wurde jedoch auf ihrem Weg zu Verwandten nach Schweden im März 2005 in Stuttgart aufgegriffen und in die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf gebracht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Durchführung eines Asylverfahrens ab, da nach der Dublin II-Verordnung Slowenien dafür zuständig sei.
Am 09.06.2005 wurde Aziz Avdija in Abschiebehaft genommen. Eljheme Avdija, die an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, unternahm einen Suizidversuch und wurde zur stationären Behandlung in das Bezirkskrankenhaus Erlangen eingeliefert. Lumturije, Florim, Idriz und Zehnepe wurden in einem Kinderheim untergebracht.
Die Abschiebung der gesamten Familie erfolgte am 01.07.2005. Zwar weigerte sich der Pilot der Linienmaschine, mit der die Abschiebung zunächst geplant war, die Familie mitzunehmen. Doch eiligst wurde eigens ein Flugzeug gechartert und die Familie in Begleitung von Bundespolizei und einem Arzt nach Ljubliana abgeschoben.
Der Asylantrag der Avdijas in Slowenien wurde inzwischen abgelehnt, sie warten derzeit auf den Ausgang ihrer Verfassungsbeschwerde beim slowenischen Verfassungsgericht.