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Bildung und Arbeit für Flüchtlinge in Bayern.

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl '08

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Bayern profilierte sich in der Vergangenheit immer wieder damit, einen besonders harten Kurs in der Flüchtlingspolitik zu fahren, und ist Vorreiter bei der Lagerpflicht für Flüchtlinge, bei der Versorgung mit Sachleistungen, bei Abschiebungen in Krisengebiete und vieles mehr. Der Bayerische Flüchtlingsrat setzt in der nächsten Legislaturperiode darauf, dass einige der repressiven Regelungen abgeschwächt oder abgeschafft werden, und fragt deshalb vor der Landtagswahl am 28.09.2008 die Positionen von CSU, SPD, Grünen, FDP, Die Linke und FW zu verschiedenen Themenbereichen ab. Im Folgenden dokumentieren wir die Fragen und die jeweiligen Antworten der Parteien.

1. Flüchtlingslager / Gemeinschaftsunterkünfte

In Bayern ist durch das Bayerische Landesaufnahmegesetz geregelt, dass Menschen mit Duldungen in sog. Gemeinschaftsunterkünften auf engsten Raum über Jahre oder Jahrzehnte leben müssen. Während alle anderen Bundesländer keine solche landesgesetzliche Regelungen kennen und die dortigen Landkreise und kreisfreie Städte z.T. längst dazu übergegangen sind, Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen, betreibt der Freistaat Bayern derzeit für ca. 8000 Geduldete 145 Gemeinschaftsunterkünfte, zumeist in alten Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und verrotteten Containerunterkünften. Dies, obwohl nach Art. 106 der Bayerischen Verfassung jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. Werden Sie sich im Falle ihres Einzugs in den Bayerischen Landtag gegen die generelle Wohnsitzverpflichtung von Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften einsetzen und den Betroffenen die Möglichkeit einer angemessenen menschenwürdigen Wohngelegenheit geben?

Eine menschenwürdige Unterbringung der betroffenen Personen ist aus unserer Sicht unabdingbar. Wir werden daher die praktische Umsetzung des Aufnahmegesetzes bzw. dessen Notwendigkeit generell besonders kritisch beleuchten und entsprechende Initiativen in den bayerischen Landtag einbringen.

Ja. Wir Grüne im bayerischen Landtag haben uns bereits in dieser Legislaturperiode für eine Schließung der Containerunterkünfte und für Mindeststandards für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen eingesetzt. Wir werden dies auch in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgen. Wir fordern die sofortige Schließung der maroden Containerbauten und bayernweit eine angemessene Wohnraumversorgung der Flüchtlinge. Zu überprüfen sind in diesem Zusammenhang alternative Modelle wie z.B. in Leverkusen oder Köln sowie die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Unterbringungspraxis in Bayern. Hierzu wäre ein Fachgespräch mit ExpertInnen sehr sinnvoll.

Unterländer, Sozialpolitischer Sprecher: Eine menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern ist wesentlicher Bestandteil einer gelingenden Asylpolitik. Ich konnte aber gerade bei der Besichtigung von Unterkünften feststellen, dass nicht die Frage der Verwendung von Containerunterkünften oder sonstigen Gemeinschaftsunterkünften an sich das grundsätzliche Problem darstellt - sondern in welchem Zustand sie sich befinden. Wir haben gerade in den in der Öffentlichkeit diskutierten Einzelfällen darauf geachtet, dass Qualität, Ausstattung und Hygienebedingungen den notwendigen Standards entsprechen.

Oliver Stey, Wahlkreis München-Moosach: Das Problem, von dem Sie in Ihrer Frage sprechen erinnert mich nur allzu gut an die frühen 90er Jahre, als ich mit diversen sozialen Gruppen versucht habe, den unwürdigen Lebensbedingungen in den damaligen "Asylheimen" (man kann auch sagen Tierställen) der Stadt München entgegenzuwirken. Ich habe mich damals persönlich um Menschen aus Sri Lanka, Pakistan und mehreren nordafrikanischen Staaten gekümmert. Unterkünfte wie die in der Waldmeisterstr. bringen mich insoweit zum Erstaunen, da ich dachte, dass mit dem verschwinden der so genannten "Verwahrstellen" im Gelände des Euro-Industrieparks (Hinter dem ehemaligen Wal-Markt innerhalb einer alten Werkshalle in eben solchen wie von Ihnen angesprochenen Containern), In der Triebstr./ Bingenerstr. in Moosach sowie am Rosa Luxemburgplatz (ja den gibt es nahe Leonrodplatz) diese Art von "Unterkünften" Geschichte geworden sind.
Dass damals diese so genannten "Unterbringunsorte" nicht mehr benötigt wurden "verdanken" wir übrigens der damaligen Regierung Kohl, die diese Problematik "elegant gelöst" hat indem sie einfach das Asylrecht im Grundgesetz verändert hat....
Selbstverständlich würde ich mich für eine menschenwürdige Unterbringung in Wohnungen statt diesen "Tierbehausungen" stark machen, da es entwürdigend ist Menschen in nahezu an Konzentrationslager erinnernde Baracken zu "verwahren".
Des weiteren vertrete ich nach wie vor die Auffassung die ich auch schon vor nahezu 15 Jahren vertreten habe dass "Deutschland ein Einwanderungsland ist" und dass gerade Deutschland aus seinen Erfahrungen mit Verfolgung politisch Andersdenkender, Verfolgung von so genannten "Asozialen Elementen", "Zigeunern", "Schwulen" etc. und "Wannseekonferenz/Endlösung der Judenfrage", in der Pflicht steht allen Verfolgten dieser Erde Schutz und würdige Lebensbedingungen zukommen zu lassen.

Der unhaltbare Zustand, dass Menschen in unserem Land "geduldet" sind erinnert stark an finsterste Zeiten und gehört meiner eigenen Auffassung nach selbstredend dahingehend geändert, dass die davon betroffenen Menschen, vorausgesetzt es ist deren eigener Wunsch (wovon auszugehen ist), hier in diesem Land zu bleiben, mit der Bundesdeutschen Staatsbürgerschaft versehen werden müssen. Dies gilt auch für kommende Verfolgte.


2. Sachleistungen / Essenspakete

Bayern ist im bundesweiten Vergleich ein Vorreiter bei der Versorgung mit Sachleistungen wie Essens- und Hygienepakete für BewohnerInnen der Gemeinschaftsunterkünfte. Während Landkreise und kreisfreie Städte in anderen Bundesländern z.T. längst dazu übergegangen sind, Bargeld statt Sachleistungen zu gewähren, wurde in Bayern das strikte Sachleistungsprinzip selbst auf InhaberInnen einer Aufenthaltserlaubnis nach der bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung (§104a Aufenthaltsgesetz) ausgeweitet. Werden Sie sich im Falle ihres Einzugs in den Bayerischen Landtag für die Abschaffung des Sachleistungsprinzips und die Gewährung von Bargeld einsetzen?

In Bezug auf die Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern steht für die FDP das Petitum im Vordergrund, dass diesen Menschen vom ersten Tag an die Arbeitsaufnahme erlaubt wird. Asylbewerber sollten ihren Lebensbedarf durch eigenen Verdienst oder Hinzuverdienst ganz oder teilweise decken dürfen, anstatt zum Bezug von Sozialleistungen gezwungen zu werden, denn es ist Teil unseres liberalen Selbstverständnisses, dass die Menschen die Möglichkeit haben, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Ja, aber auch hier ist problematisch, dass das Sachleistungsprinzip im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist und damit in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Wir sind grundsätzlich gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, das die Betroffenen entmündigt und extrem marginalisiert. Wir werden auf Landesebene alle Spielräume ausnützen, um Bargeld statt Sachleistungen einzuführen. Wir lehnen die bundesweit einmalige  Ausweitung des Geltungsbereichs auf die InhaberInnen einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung strikt ab.

Unterländer, Sozialpolitischer Sprecher: Ziel der vorhandenen gesetzlichen Grundlage ist es, den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts abzudecken. Dies muss und wird in aus- und hinreichendem Umfang gewährleistet. Das garantierte Existenzminimum ist somit sicherzustellen. Ich bin der Auffassung, dass sich die bayerische Regelung bewährt hat.

3. Abschiebungen

Sind aus Ihrer Sicht Abschiebungen in Krisen- bzw. Kriegsgebiete, wie z.B. Afghanistan, Sri Lanka oder Irak vertretbar? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Freistaat Bayern einen generellen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan, Sri Lanka und Irak (inklusive auch des Nordiraks) erlässt und sich auch auf der Ebene der Länderinnenministerkonferenz für einen bundesweiten Abschiebestopp in diese Länder einsetzt?

Grundsätzlich beobachtet die FDP die Abschiebepraxis mit großer Aufmerksamkeit und in Teilen auch mit Sorge. Insbesondere hat die FDP sich in Bezug auf Flüchtlinge aus Sri Lanka bzw. aus dem Irak angesichts der verheerenden Lagen vor Ort für einen generellen Abschiebestopp ausgesprochen. Das Mittel des generellen Abschiebestopps darf jedoch nicht inflationär genutzt werden. Es ist aber unerlässlich, dass gerade bei Abschiebungen in Krisen- bzw. Kriegsgebiete – wie beispielsweise Afghanistan – die einzelnen Fälle besonders sorgfältig geprüft werden.

Ja, wir Grüne werden uns auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen. Einen Abschiebestopp in die oben erwähnten Länder haben wir bereits mehrfach vergeblich gefordert – auch über die Innenministerkonferenz.

Unterländer, Sozialpolitischer Sprecher: Nach meiner Kenntnis hat sich das jetzige Instrumentarium mit der Einzelfallprüfung bewährt.

4. Residenzpflicht

§ 61 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass der Aufenthaltsbereich für Geduldete auf das Bundesland beschränkt ist (Residenzpflicht). Zudem genießen alle BewohnerInnen Bayerns nach Artikel 109 der Bayerischen Verfassung volle Freizügigkeit, sie haben das Recht, sich an jeden beliebigen Ort aufzuhalten und niederzulassen. Dennoch wird die Residenzpflicht in Bayern für Geduldete sehr häufig unter Verweis auf angebliche Verstöße gegen Mitwirkungspflichten auf den Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde beschränkt, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München in seinem Beschluss vom 21.12.2006 festgestellt hat, dass dies nicht rechtmäßig ist, wenn solche Beschränkungen „in erster Linie Sanktionscharakter haben und sich vornehmlich als schikanös darstellen“ (24 CS 06.2958). Werden Sie sich für die Ausdehnung der Residenzpflicht für Geduldete in Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz, der Bayerischen Verfassung und der aktuellen Rechtsprechung auf ganz Bayern einsetzen?

Die Residenzpflicht ist ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit und daher prinzipiell ein Fremdkörper in einem liberalen Rechtsstaat. Die Residenzpflicht soll der Sicherung der Durchführung des Asylverfahrens dienen, hat sich in der Vergangenheit aber oft als unpraktikabel erwiesen und unnötige Strafverfahren nach sich gezogen. In der jetzigen Form kann die Residenzpflicht nach Auffassung der FDP keinen Bestand haben.

Ja, auf jeden Fall. Die derzeitige Praxis in Bayern ist menschenverachtend und von Willkür und Missbrauchsunterstellungen geprägt – wie im übrigen die gesamte bayerische Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Unterländer, Sozialpolitischer Sprecher: Selbstverständlich sind Aufenthaltsgesetz und aktuelle Rechtsprechung im Verwaltungsvollzug zu berücksichtigen. Allerdings bin ich auch der Auffassung, dass die Mitwirkungspflicht der Betroffenen berücksichtigt werden muss.

5. Kettenduldungen

Das Aufenthaltsgesetz sieht in §25 Abs.5 vor, dass geduldete Flüchtlinge nach 18 Monaten, in denen ihre Abschiebung nicht durchgesetzt werden konnte, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn eine Ausreise auch weiter unmöglich ist. Spricht sich Ihre Partei dafür aus, dass in den Erlass zu § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz auch subjektive Kriterien (z.B. Integration/Verwurzelung) mit aufgenommen werden, wie dies z.B. in Rheinland-Pfalz der Fall ist?

Kettenduldungen sind grundsätzlich unerwünscht, da sie einen unsicheren Status auf längere Dauer aufrecht erhalten und für die Betroffenen keine Klarheit über ihre Zukunftsperspektive bringen. Dies war allgemeine Meinung sowohl in der Innenministerkonferenz als auch bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die von Schäuble durchgesetzte Altfallregelung hatte erklärtermaßen das Ziel, die Zahl der Kettenduldungen möglichst abzusenken. Die große Koalition hat ist aber ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht geworden. Die von CDU/CSU und SPD beschlossene Bleiberechtsregelung erwies sich als nicht geeignet, um das Problem der Kettenduldungen zu lösen.

Ja, unbedingt. Wir haben uns in der Vergangenheit immer wieder in diesem Sinn sehr zeitintensiv für Einzelfälle eingesetzt und dahingehend argumentiert, dass die Kinder nur deutsch sprechen, hier aufgewachsen sind, in der Schule bestens integriert sind usw.  Wir halten dies für ein entscheidendes Kriterium für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Unterländer, Sozialpolitischer Sprecher: Nach den Erkundigungen, die ich eingeholt habe, sehe ich im Vollzug des § 25 Aufenthaltsgesetz keine problematischen Entwicklungen.

6. Kostenlose Rechtsberatung

In Bayern gibt es zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen für neu ankommende Flüchtlinge. Diese Flüchtlinge haben meist keinerlei Erfahrungen mit dem deutschen Asylverfahren. Von der ersten Befragung durch das Bundesamt hängt oft das weitere Schicksal der jeweiligen Flüchtlinge ab. Derzeit gibt es aber keine unabhängige, finanziell gesicherte Verfahrensberatung vor Ort in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern. Vielmehr sind dort die Zentralen Rückführungsstellen tätig, deren Aufgabe ist, eine möglichst schnelle Rückführung der Flüchtlinge in ihre jeweiligen Heimatländer vorzubereiten, noch bevor die Flüchtlinge überhaupt erstmalig über ihre Fluchtgründe berichten können. Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, eine entsprechende Verfahrensberatung vor Ort sicherzustellen und gegebenenfalls diese Beratungstätigkeit auch aus Landesmitteln zu unterstützen?

Aus Sicht der FDP ist die Forderung nach einer kostenlosen Rechtsberatung im Rahmen des Asylverfahrens zu weitgehend. Man könnte jedoch beispielsweise an eine Änderung des § 25 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz denken. Nach dieser Vorschrift ist die Anhörung von Asylbewerbern nicht öffentlich. An ihr können Personen, die sich als Vertreter des Bundes eines Landes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen oder des Sonderbevollmächtigten für Flüchtlingsfragen beim Europarat ausweisen, teilnehmen. Anderen Personen kann der Leiter des Bundesamtes oder die von ihm beauftragte Person die Anwesenheit gestatten. Die FDP könnte sich eine Änderung dahingehend vorstellen, dass eine verpflichtende Teilnahmemöglichkeit einer Person des Vertrauens des Asylbewerbers eingeführt wird.

Ja, unbedingt. Die Neuankömmlinge sind der ersten Anhörung und dem gesamten Asylverfahren ohne Beratung völlig ausgeliefert und völlig überfordert damit. Der Freistaat, der sich mehr oder weniger komplett aus der Asylberatung zurückgezogen hat, muss grundsätzlich wieder in die Pflicht genommen werden. Dies gilt auch für die Finanzierung einer kostenlosen Rechtsberatung. Dies fällt nicht in die Zuständigkeit der Zentralen Rückführungsstellen, die erstens als Paralleleinrichtungen auf Landesebene völlig überflüssig sind und zweitens völlig intransparent sind. Das undurchsichtige und kostenspielige Wirken der Zentralen Rückführungsstellen in Bayern wollen wir in der nächsten Legislaturperiode gründlich unter die Lupe nehmen.

Unterländer, Sozialpolitischer Sprecher: In einem Rechtsstaat muss jeder, der ein Verfahren mit Aussicht auf Erfolg beantragt, bei diesem Prozess unterstützt werden. Das Europäische Parlament hat vor kurzem die so genannte Rückführungsrichtlinie beschlossen, die auch beinhaltet, dass eine kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung bereitgestellt wird. Die Bundesregierung, an der bekanntlich auch die Union beteiligt ist, hat diesen Beschluss des Parlaments so mitgetragen. Ansonsten kommt es im Rahmen des Asylverfahrens alleine darauf an, dass der Asylbewerber - selbstverständlich wahrheitsgemäß - die tatsächlichen Umstände darstellt, aufgrund derer er der Auffassung ist, dass er Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention hat. Da es dabei ausschließlich um die Schilderung von Tatsachen geht und nicht um rechtliche Argumentation, ist der Bewerber hierzu auch ohne Rechtsberatung selbst in der Lage, weshalb es keiner Rechtsberatung zur wirksamen Geltendmachung ihrer Rechte bedarf.

7. Resettlement

Der Sozialausschuss des Münchner Stadtrats hat in seiner Sitzung vom 19.06.08 einstimmig beschlossen, die Bundesregierung dazu aufzufordern, ein Resettlement-Programm durchzuführen und damit besonders schutzwürdigen Personen aus Krisengebieten wie dem Irak die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Die Landeshauptstadt München hat sich zudem dazu bereiterklärt, im Rahmen eines solchen Programms 850 Flüchtlinge aufzunehmen. Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, solche Resettlement-Programme auf Landesebene zu unterstützen?

Die FDP unterstützt die Forderung des UNHCR nach der Aufnahme irakischer Flüchtlinge - unabhängig ihrer religiösen Zugehörigkeit - in der Europäischen Union. Da sich abzeichnet, dass eine europäische Lösung wohl gar nicht bzw. nur in einem unzureichenden Maße zustande kommen wird, muss die Bundesregierung hier mit den Bundesländern eine humanitäre Lösung suchen.

Grundsätzlich ja, allerdings ist hierfür ein Fraktionsbeschluss notwendig. Angesichts der zurückgegangenen Asylbewerberzahlen steht der Freistaat geradezu in der Pflicht, sich an einem Resettlement-programm zu beteiligen. Dies muss allerdings auch mit besseren Bedingungen bezüglich Wohnraumversorgung u. a. m. (siehe oben) einhergehen. Dafür wollen wir Grüne uns auch in der nächsten Legislaturperiode einsetzen.

Unterländer, Sozialpolitischer Sprecher: Wir unterstützen grundsätzlich Resettlement-Aktionen. Wichtig ist bei solchen Aktionen aber, dass die Voraussetzung und die Folgen einer humanitären Aufnahme geklärt sind. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass auch unabhängig von Resettlement-Aktionen eine Schutzgewährung von Flüchtlingen aus Krisengebieten über das Asylverfahren möglich ist. Ob solche Initiativen nicht besser auf kommunaler Ebene und von anderen Institutionen realisiert und gestaltet werden, muss in einem intensiven Dialogprozess weiter diskutiert und geprüft werden.