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Bamberg: Sozialleistungssanktionen rechtswidrig

Nach aktuellen Informationen, die dem Bayerischen Flüchtlingsrat vorliegen, hat die Stadt Bamberg ihren Widerstand aufgegeben: Nachdem jahrelang vielen Flüchtlingen in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken rechtswidrig die Sozialleistungen vorenthalten wurden, hat das Sozialamt damit begonnen, alle Sozialleistungskürzungen aufzuheben. Die einbehaltenen Sozialleistungen sollen rückwirkend nachbezahlt werden. Sollte das wirklich der Fall sein, wäre das ein guter Tag für die betroffenen Flüchtlinge im Aufnahme- und Abschiebelager in Bamberg.
Bereits im Oktober 2017 hatte der Bayerische Flüchtlingsrat der Stadt Bamberg vorgeworfen, rechtswidrig das menschenwürdige Existenzminimum für Flüchtlinge zu kürzen, insbesondere bei allen Dublin-Fällen. Nachdem diese jedoch kein Einsehen in ihr rechtswidriges Handeln hatte, ließ der Bayerische Flüchtlingsrat zusammen mit Anwält*innen fast 30 Sozialleistungssanktionen durch das Sozialgericht Bayreuth und das Bayerische Landessozialgericht prüfen. Unsere Position ist inzwischen eindeutig bestätigt: Nicht nur die Sanktionen gegen Dublin-Fälle sind aufgrund ihrer Begründung rechtswidrig. Alle Sanktionen sind aufgrund massiver Formfehler nicht haltbar.
Wir fordern das Sozialamt auf, schnellstmöglich alle Sanktionen aufzuheben und allen Betroffenen die ihnen zustehenden Sozialleistungen nachzubezahlen. Das muss zur Wiedergutmachung auch für Flüchtlinge gelten, die sich nicht mehr in Bamberg befinden, umverteilt oder abgeschoben wurden. Denn einige der Abgeschobenen hat das Sozialamt auf dem Gewissen: wenn Flüchtlinge keinen Anwalt bezahlen können, ist ihnen faktisch der Rechtsweg verschlossen!