22.05.2020
NEWSLETTER 05/2020
Aktuelles
Offener Brief: Asylsozialberatung in Unterkünften für Geflüchtete
Auf Anweisung der Bayerischen Staatsregierung wurde am 24.03.2020 der Zutritt der Asylsozialberatung zu allen staatlichen Unterkünften massiv eingeschränkt, in vielen Fällen verweigert. Berufen wurde sich hier auf einen adäquaten Infektionsschutz in den Unterkünften. Zweifelsohne ist das Eindämmen des Infektionsrisikos in den Unterkünften und der Schutz der Bewohner*innen wichtig. Dabei wird jedoch vernachlässigt, dass das größte Infektionsrisiko die derzeitige Form der Massenunterbringung ist. Es steht nicht im Verhältnis, die systemrelevante Beratung von Asylsuchenden gegen das Ansteckungsrisiko auf diese Weise abzuwägen. Die Bewohner*innen werden in dieser kritischen Situation somit im Stich gelassen.
Hier könnt ihr den offenen Brief lesen >>>
Hier findet ihr weitere Informationen >>>
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Arbeit und Öffnung der Rechtsantragsstellen
Da seit diesem Montag nun auch wieder negative Bescheide vom BAMF zugestellt werden, haben wir bei den Rechtsantragstellen nachgefragt, wann sie wie geöffnet haben. Hier eine Zusammenstellung uns bekannter Informationen:
VG Ansbach Rechtsantragsstelle: kein Termin erforderlich, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen
Außenstelle ANKER-Zentrum Zirndorf: Dienstag und Donnerstag: 10-14 Uhr
VG Augsburg: war die ganze Zeit offen, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen (im Behördenzentrum des ANKER-Zentrums gibt es keine Rechtsantragsstelle.)
VG Bayreuth: wiedereröffnet, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen
ANKER Bamberg: seit letzter Woche wieder eröffnet: Montag und Mittwoch 9-12 Uhr
VG München: ohne Termin möglich, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen
ANKER Manching: Wiedereröffnung voraussichtlich am 20.5.
VG Regensburg: ohne Termin möglich, Geflüchtete können einfach mit den Bescheiden kommen
ANKER Deggendorf: nur freitags von 9-11 Uhr geöffnet
VG Würzburg: nur in dringenden Fällen geöffnet, Geflüchtete müssen zuerst an die Pforte, dann wird entschieden, ob der Antrag dringend genug ist
ANKER Geldersheim: nicht offen, Wiedereröffnung noch unbekannt
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Arbeit und Öffnungen der Ländervertretungen
Uns erreichen viele Anfragen, wie und ob die Ländervertetungen in Deutschland derzeit arbeiten. Hier eine Kurzübersicht anhand uns bekannter Informationen.
Schließung angekündigt
- Die Afghanische Botschaft in Berlin ist seit 16.03.2020 bis auf Weiteres geschlossen (siehe hier >>>)
- Das Iranische Konsulat in Berlin ist nur für Notfälle geöffnet, zuvor muss mensch sich hier telefonish melden (siehe hier >>>)
- Die Nigerianische Botschaft in Berlin bietet bis auf Weiteres keine konsularischen Dienstleistungen an (siehe hier >>>)
Kein Hinweis auf Schließung
- Äthiopische Botschaft Berlin (siehe hier>>>)
- Syrische Botschaft Berlin (siehe hier>>>)
- Irakische Botschaft Berlin (siehe hier>>>)
- Türkische Botschaft Berlin (siehe hier>>>)
Keine Internetpräsenz
- Eritrea
- Somalia
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Flüchtlingsrat zeigt Innenministerium und Bezirksregierungen wegen Flüchtlingsunterbringung an
Die Unterbringung in ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften in Bayern verstößt gegen die Verordnungen, die die bayerische Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen hat. Wer als Alleinstehende*r in Mehrbettzimmern untergebracht ist, ist nicht in der Lage, soziale bzw. physische Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren und den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das gilt auch für alle Bewohner*innen dieser Flüchtlingslager, die sich gemeinsam Toiletten, Waschräume und Küchen teilen. Zudem verstoßen die Kantinen in den ANKER-Zentren gegen das Gastronomieverbot. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat deshalb das bayerische Innenministerium und die Regierungen von Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben als vollziehende Behörden wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Hier könnt ihr unsere Pressemitteilung dazu lesen >>>
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Wechsel in Nürnberger Ausländerbehörde?!
Am Freitag, den 24. April 2020 haben die Nürnberger Grünen Kooperationsverhandlungen für eine Zusammenarbeit mit SPD und CSU im Nürnberger Stadtrat abgebrochen. Begründet wurde dies mit der geplanten Beförderung von Olaf Kuch, Leiter des Einwohneramtes und der Ausländerbehörde, zum Stadtrechtsdirektor.
Die Nürnberger Ausländerbehörde ist nicht nur regional, sondern bundesweit dafür bekannt, äußerst restriktiv und unmenschlich gegenüber Geflüchteten und Migrant*innen zu agieren. Regelmäßig berichten Menschen von Rassismuserfahrungen und tendenziöser und unprofessioneller Beratung. Letztes Jahr hat das Bundesverfassungsgericht eine von der Ausländerbehörde organisierte Abschiebung für rechtswidrig erklärt und in letzter Minute gestoppt. Selbst das bayerische Innenministerium musste zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Einzelfällen intervenieren und die Nürnberger Ausländerbehörde anweisen, Entscheidungen abzuändern. Besonders absurd: Im Jahr 2018 hat die Ausländerbehörde lediglich 19 Ausbildungsanträge genehmigt, aber stattliche 64 Anträge abgelehnt. Unklar ist die Dunkelziffer all jener, deren Anträge auf Ausbildungserlaubnis noch nicht einmal zur Bearbeitung angenommen und die schlicht weggeschickt wurden.
Immer wieder erhält der Bayerische Flüchtlingsrat Kenntnis von Geflüchteten, die kurz vor einer Abschiebung stehen, obwohl die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis innerhalb der geltenden Gesetze möglich gewesen wäre. Durch eine professionelle, bürger*innennahe und ergebnisoffene Beratung hätte viel menschliches Leid verhindert werden können.
Hier könnt ihr unsere gesamte Pressemitteilung dazu lesen>>>
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Shuttle-Bus Bamberg: Kürzungen der AsylbLG-Leistungen werden zurück gezahlt
In der Anfangszeit des ANKER-Zentrums (damals ARE und/oder AEO genannt) gab es Proteste der Anwohner*innen gegen die Geflüchteten, die zu hunderten an ihren Gärten vorbeigingen auf dem Weg zur Bushaltestelle. Um die Situation zu entspannen, wurde eine extra Ausfahrt aus dem ANKER-Zentrum geschaffen und ein Shuttle-Bus eingerichtet. Dieser Shuttle-Bus wurde jedoch nicht aus Mitteln des Freistaats oder der Stadt Bamberg beglichen. Stattdessen wurden allen Bewohner*innen rund 20 € ihrer Sozialleistungen vorenthalten. Der Shuttlebus erfülle ihre Bedarfe nach Mobilität, somit sei der Bus als Sachleistung anzusehen, weshalb die Sozialleistungen nicht mehr in voller Höhe bar ausbezahlt werden müssten. Einige Geflüchtete klagten gegen diese Sozialleistungskürzung und bekamen vom Sozialgericht Bayreuth vollumfänglich recht. Wir berichteten damals>>>
Nun sollen die Kürzungen der Asylbewerberlestungsgsetz-Leistungen zurück gezahlt werden. Dies betrifft Personen, die in der Zeit von 1.1.2018 bis November 2019 im ANKER-Zentrum Bamberg untergebracht waren. Daher macht es Sinn, ein Auge auf die Nachzahlungen zu haben, v.a. bei denjenigen, die aus dem ANKER-Zentrum umverteilt oder abgeschoben wurden. Wenn euch hier Fälle bekannt sind, dann meldet euch bei uns: kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de
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Spende für Masken für Geflüchtete
In einem Selbsthilfeprojekt in Bayern werden Masken von Geflüchteten für Geflüchtete genäht. Sie haben sich als Gruppe dazu entschlossen, nicht auf staatliche Hilfe zu vertrauen sondern selbst aktiv zu werden. Die Masken verteilen sie kostenlos. Helft uns, dieses großartige und wichtige Projekt zu unterstützen!
Hier könnt ihr über betterplace für das Projekt spenden>>>
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Informationen
BUMF: Informationen zum Coronavirus für Geflüchtete und Fachkräfte
Hilfreich für die Praxis in Jugendämtern, Jugendhilfeeinrichtungen sowie für Geflüchtete: Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BUMF) hat mehrsprachige Informationen zum Corona-Virus sowie Hinweise für Fachkräfte und Träger der Jugendhilfe zusammengestellt.
Hier findet ihr die Informationen >>>
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Veranstaltungen
6.-24.5. | DOK.fest München @home 2020 Grenzen Überwinden
121 Filme, 41 Länder, 1 Spielort: Deutschlands größtes Dokumentarfilmfestival kommt zu Ihnen nach Hause!
Schwierige Zeiten erfordern neue Wege. Weil die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus uns aktuell zum Rückzug ins Private zwingen, findet das 35. Internationale Dokumentarfilmfestival München online statt. DOK.fest München @home 2020 zeigt vom 06. bis 24. Mai eine Auswahl der besten Dokumentarfilme aus aller Welt: Premieren auf den heimischen Bildschirmen.
Drei Hauptwettbewerbe – DOK.international, DOK.deutsch, DOK.horizonte – versammeln Höhepunkte internationalen Filmschaffens. Die Schwerpunktreihe DOK.focus lasting memories beschäftigt sich mit Zeitzeug*innen des Nationalsozialismus und dem Umgang der nachfolgenden Generationen mit deren Vermächtnis. DOK.music liefert als neue Sektion Musikalisches für Augen und Ohren. Das Rahmenprogramm umfasst eine virtuelle Eröffnung im Deutschen Theater und Q&As mit Filmemacherinnen und Filmemachern per Videokonferenz – für ein neues, digitales Festivalgefühl.
Auf der Webseite www.dokfest-muenchen.de können Sie Filme auswählen und online bezahlen. Das Streaming steht pro Ticketkauf 24 Stunden lang zur Verfügung: Ein Ticket kostet 4,50 Euro, mit Kinospende 5,50 Euro – davon geht dann 1 Euro an Kinopartner. Mit einem Festivalpass für 50 Euro sind alle Filme abrufbar (All You Can Watch).