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Bildung und Arbeit für Flüchtlinge in Bayern.

Lagerpflicht wird abgeschwächt

In Bayern gilt bisher eine strikte Lagerpflicht für Flüchtlinge. Sie wurde am 15.03.2012 vom Bayerischen Landtag ein wenig gelockert, doch nur wenige Flüchtlinge werden tatsächlich ausziehen können. Die Lagerpflicht hat ihre gesetzliche Grundlage im bayerischen Landesaufnahmegesetz (AufnG). Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern soll, so die Bayerische Asyldurchführungsverordnung (DV Asyl), „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“.
Die Lagerpflicht muss jedoch abgeschafft werden. Sie ist nicht nur menschenunwürdig, sondern nach einem Bericht der Vereinten Nationen ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Die Forderung nach Abschaffung oder zeitlicher Begrenzung der Lagerpflicht wurde von allen ExpertInnen der Landtagsanhörung am 23.04.09 getragen. Im Landtag selbst gibt es eine Mehrheit aus Grünen, FDP, SPD, und FW für die Begrenzung der Lagerunterbringung auf maximal ein Jahr - nur die CSU verweigert sich hartnäckig einer menschenwürdigen Neuregelung.

Wichtige Dokumente:

Gegenüberstellung des AufnG alt/neu

Gesetzesänderung von CSU/FDP mit Begründung

"Asylkompromiss" von CSU und FDP

Mindeststandards für Flüchtlingslager in Bayern

Weitere Informationen:

  • Die Positionen der Landtagsfraktionen mehr >>>
  • Die Positionen des Bayerischen Flüchtlingsrats mehr >>>
  • Die Medienberichte zur Debatte um die Lagerpflicht mehr >>>
  • Die Landtagsanhörung zur Umsetzung des AsylbLG in Bayern am 23.4.09 mehr >>>
  • Weitere Dokumente und Stellungnahmen mehr >>>
  • Alle Informationen zu den Flüchtlingslagern in Bayern mehr >>>