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Sozialleistungen: Haderthauer lenkt ein

Die Sozialämter in Oberfranken sowie in mehreren Landkreisen in Unterfranken und Mittelfranken zahlten den Flüchtlingen nicht die Sozialleistungen aus, die sie laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 bekommen müssen. Rechtswidrig verweigerten sie ihnen die Eingruppierung in Regelbedarfsstufe 1 (für Alleinstehende oder Alleinerziehende). Die Flüchtlinge erhalten deshalb 20 % weniger Geld, als ihnen zusteht, also 107 € statt den vom Verfassungsgericht vorgegebenen 134 €.

Aufgrund der Proteste des Bayerischen Flüchtlingsrats wies das bayerische Sozialministerium am 26.09.2012 die Sozialämter an, den vollen Regelsatz von 134 € auszubezahlen.

Weitere Informationen:
Zweiter vorläufiger Anwendungshinweis für Bayern (Bayerisches Sozialministerium, 26.09.2012)
Bundesweit einheitliche Festsetzung der Sozialleistungen (Integrationsministerium Rheinland-Pfalz, 21.08.2012)
Vorläufiger Anwendungshinweis für Bayern (Bayerisches Sozialministerium, 26.07.2012) 

Medienberichte:  

Mehr Taschengeld für Flüchtlinge (Süddeutsche Zeitung, 02.10.2012)

Voller Regelsatz für alle Flüchtlinge in Franken (Mainpost, 02.10.2012)

Volle Sozialleistungen für Asylbewerber (Bayerischer Rundfunk, 01.10.2012)

Mehr Geld für Flüchtlinge (taz, 01.10.2012)

Christine Haderthauer lenkt ein (Bayerischer Flüchtlingsrat, 01.10.2012)

Zu wenig Geld für Asylbewerber? (Mainpost, 18.09.2012)

Franken spart bei Asylbewerbern (Süddeutsche Zeitung, 18.09.2012)

Bayerische Sozialämter unterlaufen Verfassungsgerichtsurteil (Bayerischer Flüchtlingsrat, 18.09.2012)