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Lagerpflicht für Flüchtlinge ist rechtswidrig

Debatte im Bayerischen Landtag: 23.04.2015

Anfang des Jahres traten mehrere Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft. Danach dürfen Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Duldung, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, nicht dazu verpflichtet werden, an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Flüchtlingslager zu wohnen. Eine Wohnsitzauflage ist hier schlicht nicht mehr zulässig. Zudem wurde das strikte Sachleistungsprinzip aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gestrichen, das in Bayern als bundesgesetzliche Grundlage für die Lagerunterbringung von Flüchtlingen herangezogen wurde. Inzwischen gilt ein Vorrang für Geldleistungen, die Unterkunft kann als Geld- oder Sachleistung gewährt werden.
Das bayerische Aufnahmegesetz sieht jedoch immer noch vor, dass generell alle Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Duldung in Sammellagern untergebracht werden müssen und ein Auszug nur unter schwer zu erfüllenden Auflagen möglich ist.
Es ist jetzt an der Zeit, die überkommene Lagerpflicht zu streichen und Flüchtlinge nur dann staatlich unterzubringen, wenn Obdachlosigkeit droht. Es fehlen in Bayern schlicht die Unterkunftsplätze, um aus Abschreckungsgründen an diesem anachronistischen Instrument festzuhalten!

Medienberichte:  

CSU hält an rechtswidrigem Aufnahmegesetz fest (Bayerischer Flüchtlingsrat, 23.04.2015)

Landtag diskutiert bayerisches Aufnahmegesetz (Bayerischer Flüchtlingsrat, 22.04.2015)

Flüchtlingsunterbringung: Dringlichkeitsantrag vertagt (Bayerischer Flüchtlingsrat, 16.04.2015)

Grüne und Flüchtlingsrat: Bayern missachtet Asylkompromiss (dpa, 15.04.2015)

Landtag berät morgen über Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern (Bayerischer Flüchtlingsrat, 15.4.2015)

Wohnungen für Flüchtlinge (Süddeutsche Zeitung, 15.04.2015)

Verstößt der Freistaat gegen Bundesgesetze? (Bayerischer Rundfunk, 15.04.2015)

Flüchtlingsrat fordert Aufhebung des Aufnahmegesetzes (Passauer Neue Presse, 24.03.2015)

Lagerpflicht für Flüchtlinge ist rechtswidrig (Bayerischer Flüchtlingsrat, 24.03.2015)