Themen-Specials

Hier dokumentieren wir die Themen-Specials des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Coronastudie kritisiert Lagerunterbringung

Eine Studie der Universität Bielefeld bestätigt die Kritik des Bayerischen Flüchtlingsrats an der Lagerunterbringung von Flüchtlingen. Sammelunterkünfte seien besonders gefährdet, zu Hotspots für Corona-Infektionen zu werden. Ist die Infektion einmal in der Unterkunft angekommen, sei das Infektionsrisiko für alle Bewohner*innen mit 17 % als hoch einzustufen. Betroffene Unterkünfte unter Kollektivquarantäne zu stellen sei die falsche Reaktion, verschlechtere die Situation noch und ist „ausnahmslos zu vermeiden“. Die Forscher*innen kommen zu dem Schluss: „Die Unterbringung von Geflüchteten sollte grundsätzlich coronaschutzkonform erfolgen, d.h. möglichst dezentral bzw. bei zentralen Einrichtungen möglichst in Einzelunterbringung in kleinen Wohneinheiten, damit bei Auftreten eines Falls eine rasche Ausbreitung vermieden wird und eine adäquate Kontaktnachverfolgung möglich ist.
Der Bayerische Flüchtlingsrat sieht sich in seiner Kritik am Umgang der bayerischen Behörden mit der Corona-Pandemie bestätigt. Nach wie vor werden Geflüchtete in Mehrbettzimmern untergebracht und teilen sich mit vielen Mitbewohner*innen Küchen, Toiletten und Waschräume. Die Belegung der Unterkünfte wurde präventiv kaum entzerrt. Stattdessen wurde im Infektionsfall nahezu überall eine Kollektivquarantäne eingesetzt.
Wir fordern das bayerische Innenministerium auf, endlich seine ideologisch motivierte Blockadehaltung aufzugeben und eine menschenwürdige Unterbringung zu organisieren!

Bericht aus dem ANKER-Zentrum

"Nachts wird mein Bett zu einem See aus Tränen, ich kann nicht schlafen, mein Appetit und mein Sinn für Humor sind verschwunden. Als alleinerziehende Mutter möchte ich das Beste für meine Kinder - ein Leben ohne Angst, wie alle Deutschen und Europäer*innen. Wartet nicht, bis das Schlimmste eintritt, um dann wieder „Ärzte ohne Grenzen“ zu sein. Eine Asylbewerberin in Not. Einfach leben, leben und mit meinen Kindern bei null anfangen."
Seit Ende März steht das ANKER-Zentrum in Geldersheim bei Schweinfurt unter Quarantäne. Waren zunächst nur 7 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden, steigen seitdem die Infektionszahlen kontinuierlich an. Am 21.4.2020 waren es bereits 89 Infizierte, am 22.4.2020 bereits 109 Corona-Fälle an. Wir veröffentlichen hier den eindrücklichen Bericht einen Bewohnerin des ANKER-Zentrums über die Situation im Inneren dieses Flüchtlingslagers.

Hilfreiche Informationen in der Corona-Krise für Geflüchtete in Bayern

Wir versuchen, unsere Informationen in der Corona-Krise für Geflüchtete in Bayern so aktuell wie möglich zu halten. Wir haben deshalb einen Reader zusammengestellt mit den aktuellsten Informationen zu den Themen Ausländerbehörden, Bundesamt, Abschiebungen, Sozialleistungen, ärztliche Versorgung, Umgang mit Corona in Unterkünften, mehrsprachige Informationen und weitere Hinweise. Diese enthalten so allgemeingültig wie möglich die aktuellen Bestimmungen aus dem bayerischen Innenministerium, bayerischen Behörden sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Übersetzungen in mehreren Sprachen werden nach und nach eingespielt.

Zur Lage auf den griechischen Inseln - was wir jetzt tun können

Eine Katastrophe ereignet sich derzeit auf den griechischen Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos. Mehr als 42.000 Menschen sitzen dort fest, eingepfercht hinter Stacheldrahtzaun in völlig überfüllten Lagern. Abstand halten und gute Hygiene – das Gebot der Stunde – sind dort unmöglich. Es gibt kaum mehr fließendes Wasser und im Lager Moria müssen sich 1.300 Menschen ein Waschbecken teilen. Wenn das Corona-Virus die Lager erreicht, tritt eine humanitären Katastrophe ein, bei der tausende Menschen ohne jede medizinische Versorgung an COVID-19 sterben könnten. Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen oder Medico International fordern deshalb seit Wochen mit Nachdruck, die Lager zu evakuieren. Doch weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission ergreifen entsprechende Maßnahmen.
Diese Ignoranz ist beschämend, nicht zuletzt deshalb, weil die Politik der EU und insbesondere Deutschlands – v.a. durch den EU-Türkei-Deal – die Zustände auf den griechischen Inseln wesentlich mit zu verantworten haben. Seit Jahren wird den Menschen faktisch die Möglichkeit verwehrt, auf europäisches Festland zu gelangen und einen Asylantrag zu stellen. Das verstößt gegen geltendes Völker-, Menschen- und Europarecht.
Als Zivilgesellschaft ist es uns möglich, den öffentlichen Druck auf die Parlamente und die Regierung zu erhöhen, bis die Verantwortlichen (die Innenministerien von Bund und Ländern, die EU-Kommission und die griechische Regierung) endlich handeln.

Das Problem heißt Rassismus

Der letzte rassistisch motivierte Anschlag in Hanau hat uns alle betroffen gemacht. Er reiht sich ein in die Mordserie des NSU, den Anschlag in Halle, den rassistischen Hetzjagden in Chemnitz, Anschlägen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und Menschen, die nicht in das rassistische und nationalistische Weltbild passt.
Die Täter*innen sind keine Einzeltäter*innen, sie agieren zusammen, sind in Netzwerken organisiert und vernetzt. Der Rassismus ist nicht nur Teil der Ideologie der extremen Rechten, sondern auch Problem in der sog. Mitte der Gesellschaft. Mit der Partei AfD sitzt eine rechte, rassistische, in Teilen faschistische Partei in Bundestag und Landtagen. Alle, die AfD wählen, unterstützen diesen menschenverachtenden Werteapparat.
Doch Rassismus ist nicht nur ein Problem der AfD. Aussagen wie „Asyltourismus“, „Asylgehalt“, „Migration als Mutter aller Probleme“, der Diskurs ob der Islam zu Deutschland gehöre oder nicht, die Debatte um eine „deutsche Leitkultur“, rassistische und reaktionäre Gesetzgebung, wie PAG oder „Integrationsgesetz“ sind nur wenige Beispiele von Rassismus und einer menschenverachtenden Politik aus „der Mitte der Gesellschaft“ von CDU/ CSU.
Umso wichtiger ist es Betroffenen endlich zuzuhören, ihre Stimmen sollten auf den großen Podien gehört werden – gerade nach Anschlägen, wie in Hanau oder Halle. Was es braucht sind politische und gesellschaftliche Konsequenzen, die die Kontinuitäten rechter Gewalt durchbrechen. Jetzt!
Wir bedauern es, als Unterstützer*innen einer Anti-AfD Demo (JUST DON´T DO IT, 06.03.2020) gelistet gewesen zu sein, bei der der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Söder gesprochen hat. Dies war ein Fehler. Natürlich ist der gemeinsame Kampf gegen Rechts und gegen das Erstarken der AfD wichtig. Das bedeutet aber nicht, anderen Rassist*innen eine Bühne zu bieten: statt Markus Söder hätte es weitaus bessere Redner*innen gegeben - zum Beispiel Personen die von Rassismus betroffen sind und nicht die, die Rassismus schüren.

Polizeirazzien in ANKER-Zentren verfassungswidrig

Am Mittwoch, den 22. Januar 2020 fand im ANKER-Zentrum Schweinfurt eine sogenannte präventive Kontrollaktion der Polizei Unterfranken statt. Zwischen 06.00 Uhr und 09.00 Uhr wurden die knapp 600 Bewohner*innen von einem Großaufgebot von rund 300 Einsatzkräften kontrolliert. Die Polizei Unterfranken spricht in ihrer Pressemitteilung vom 23.Januar 2020 von einer präventiven Kontrolle zur Verhütung von Straftaten und Ordnungsstörungen. Ähnliches trug sich knapp eine Woche später in Zirndorf zu, dort kontrollierte die Polizei Zirndorf anlasslos 14 Zimmer im ANKER-Zentrum. Bereits am 17. Oktober 2019 fand ein ebensolcher Einsatz in der ANKER-Dependance Nürnberg Beuthener Straße statt. Dort hatte die Polizei mit einer Hundertschaft im Rahmen einer gefahrenabwehrenden Kontrolle die Zimmer der mehr als 500 Bewohner*innen betreten und Personalien überprüft.
Laut unseren Informationen hat die Polizei bei allen drei Einsätzen Zimmer betreten, obwohl keine dringende Gefahr gegeben war. Sie hat damit gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen und die Einschränkungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ignoriert. Diese Art von Einsätzen verletzt in hohem Maße die Privatsphäre der betroffenen Bewohner*innen und leistet der Stigmatisierung von Geflüchteten als ‚kriminell‘ Vorschub.
Wir fordern das bayerische Innenministerium auf, solche verfassungswidrigen Einsätze umgehend zu unterbinden!

Abschiebungen nach Pakistan

Warnung: Es gibt Hinweise auf die nächste Sammelabschiebung nach Pakistan am Di, 03.03.2020 sowie am Do, den 16.04.2020

Mittlerweile finden Sammelabschiebungen auch nach Pakistan statt. Seit Dezember 2017 gab es unregelmäßig Abschiebeflüge von Deutschland nach Pakistan. Unter anderem ging am 06. Dezember 2017 ein Abschiebeflug nach Pakistan. Es wurden rund knapp 40 Männer von Deutschland nach Pakistan abgeschoben - betroffen waren wohl vor allem Straftäter, die direkt aus der Strafhaft abgeschoben wurden. Vermutlich hatten die betroffenen Personen keine Identitätsdokumente (Reisepass, ID-Card, Geburtsurkunde). Bislang waren Abschiebungen nach Pakistan i.d.R. nur mit gültigen Ausweisdokumenten möglich. Dies scheint sich nun geändert zu haben.

Wir raten allen vollziehbar ausreisepflichtigen Flüchtlingen aus Pakistan, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu besprechen!

Antragspaket zu ANKER-Zentren abgelehnt

Am Mittwoch, den 29.1.2020 hat der bayerische Landtag erneut über Verbesserungen für Flüchtlinge in ANKER-Zentren beraten. Vorangegangen war eine Sachverständigenanhörung im Bayerischen Landtag am 26.9.2019. Alle geladenen Expert*innen, die in direktem Kontakt zu Flüchtlingen aus den ANKER-Zentren stehen, hatten der Staatsregierung für ihre ANKER-Zentren teils massive Vorwürfe gemacht. Sie kamen zu dem Schluss, dass diese großen Sammellager systematisch krank machen, keinesfalls kindgerecht und eine strukturelle Kindeswohlgefährdung seien. Diese Art der Unterbringung sei menschenunwürdig und müsse schnellstmöglich beendet werden.
Grüne, SPD und FDP brachten in der Folge ein ganzes Antragspaket in den Landtag ein, um die bayerischen ANKER-Zentren wenigstens zu humanisieren. Sie fordern die Einhaltung von völker-, unions- und bundesrechtlichen Vorgaben. Doch CSU, Freie Wähler und AfD haben das Antragspaket abgelehnt.
Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert, dass die bayerische Staatsregierung noch nicht einmal zur Einhaltung von völker-, unions- und bundesrechtlichen Vorgaben zu bewegen ist. Eine Humanisierung der bayerischen Asylpolitik mit Ministerpräsident Söder und Innenminister Herrmann ist wohl nicht zu machen.

Botschaftsanhörungen und Abschiebungen nach Äthiopien

Wir haben Hinweise darauf erhalten, dass es in Einzelfällen Abschiebungen nach Äthiopien gab. Seit 2018 wissen wir von einigen durchgeführten und mehreren versuchten Abschiebungen, auch aus Bayern. Laut einer Anfrage an den Bayerischen Landtag vom 24.07.2019 mit der Antwort vom 18.09.2019, wurden im Jahr 2019 aus Bayern bisher zwei Personen und 2018 13 Personen nach Äthiopien abgeschoben.
Die Europäische Union und die äthiopische Regierung sollen sich nun in Absprache über die Rücknahme von abgelehnten Asylsuchenden geeinigt haben. Das endgültige Dokument ist öffentlich nicht einsehbar, aber wir gehen davon aus, dass äthiopische Behörden nun Passersatzpapiere (PEP) für Äthiopier*innen ausstellen, um eine Abschiebung zu erleichtern. Die gilt für Personen mit abgelaufenem Nationalpass, Personen ohne Pass, die aber andere persönliche Dokumente vorgelegt haben und Personen ohne persönliche Dokumente.
Zwischen dem 14. und 21.Oktober 2019 fand im Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen in München eine Anhörung äthiopischer Geflüchteter durch eine sog. Expert*innendelegation aus Äthiopien statt. Diese Anhörungen werden beispielsweise bei Ländern wie Nigeria oder Gambia regelmäßig durchgeführt und dienen der sog. Identitätsfeststellung. Ziel dieser Anhörungen ist meist eine Abschiebung voranzutreiben.

Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Äthiopien, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu besprechen.

Bayerische Sachleistungen vor Gericht

Berufungsverfahren am 16.10.19 beim Landessozialgericht Schweinfurt: Der Schuttle-Bus in Bamberg für Bewohner*innen des ANKER-Zentrums darf nicht aus deren Sozialleistungen finanziert werden!

In der Anfangszeit des ANKER-Zentrums (damals ARE und/oder AEO genannt) gab es Proteste der Anwohner*innen gegen die Flüchtlinge, die zu hunderten an ihren Gärten vorbeigingen auf dem Weg zur Bushaltestelle. Um die Situation zu entspannen, wurde eine extra Ausfahrt aus dem ANKER-Zentrum geschaffen und ein Shuttle-Bus eingerichtet. Dieser Shuttle-Bus wurde jedoch nicht aus Mitteln des Freistaats oder der Stadt Bamberg beglichen. Stattdessen wurden allen Bewohner*innen rund 20 € ihrer Sozialleistungen vorenthalten. Der Shuttlebus erfülle ihre Bedarfe nach Mobilität, somit sei der Bus als Sachleistung anzusehen, weshalb die Sozialleistungen nicht mehr in voller Höhe bar ausbezahlt werden müssten.
Einige Flüchtlinge klagten gegen diese Sozialleistungskürzung und bekamen vom Sozialgericht Bayreuth vollumfänglich recht. Unter Verweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2012 zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wischte das SG die Argumente der Stadt Bamberg vom Tisch. Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zählt höher als alle Versuche der bayerischen Staatsregierung, Bargeld von Flüchtlingen durch ominöse Sachleistungen zu ersetzen.
Die Stadt Bamberg ging gegen dieses Urteil in Berufung. In seiner Verhandlung vom 16.10.19 teilte das Landessozialgericht der Stadt Bamberg mit, dass nach derzeitigem Sachstand keine Erfolgsaussichten für die Berufung der Stadt Bamberg bestehen.

Kritische Bilanz nach einem Jahr Abschiebe-Landesamt

Ministerpräsident Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann und Abschiebepräsident Thomas Hampel stellten am 29.07.2019 ihre Bilanz nach einem Jahr Bestehen des neuen Landesamts für Asyl und Rückführungen vor – scheinbar eine wahre Erfolgsgeschichte dieses Abschiebe-Landesamts, von Söder gerne auch Bayern-BAMF genannt. Doch das Abschiebe-Landesamt hat mit einem Bayern-BAMF so viel zu tun wie eine Abrissfirma mit dem Bau eines Hauses. Systematisch werden Flüchtlinge entrechtet, kriminalisiert und abschiebefertig gemacht. Das reiche Bayern lässt sich die Abschreckung Einiges kosten, bundesweit einmalige, sagenhafte 1.000 Personalstellen werden aus Landesmitteln finanziert. Wir fordern, das Abschiebe-Landesamt aufzulösen und mit den freiwerdenden Millionen die Integration von Flüchtlingen zu fördern. Das wäre ein großartiger Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden in Bayern, denn gelingende Integration von Flüchtlingen ist das beste Argument gegen die Hetzte von Nazis und Rechten aus der AfD!

Sammelabschiebung nach Nigeria am Montag, 19. August 2019

Wir haben Informationen, dass am 19. August 2019 wahrscheinlich eine Sammelabschiebung mit einem Frontex-Charter ab Frankfurt nach Lagos/Nigeria stattfinden wird. Für Geflüchteten aus Nigeria deren Asylverfahren und Klage schon abgelehnt sind und insbesondere bei einer Botschaftsvorführung teilgenommen (bzw. einen Termin in der ZAB) hatten, besteht reale Gefahr der Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Nigeria, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Abschiebungen >>>

 

Mögliche Sammelanhörungen vor Regierungsvertreter*innen Nigerias in der Woche vom 22.07. - 26.07.19

Ferner gibt Hinweise, dass in der Woche vom 22.07. - 26.07.19 Sammelanhörungen vor Regierungsvertreter*innen Nigerias stattfinden. Diese Anhörungen dienen vorrangig zur Identitätsklärung, damit Passersatzpapiere für Abschiebungen ausgestellt werden können.
Hier finden Sie unsere Beratungshinweise, wie Betroffene sich verhalten können. Diese Beratungshinweise sind auf Englisch >>>

Notstand der Menschlichkeit - Seebrücke Aktionstag am Sa, 6.7.

Day Orange II - Bundesweite Seebrücke Aktionen am Sa, 06.07.: Auch in München und Nürnberg

Legale Fluchtwege gibt es nicht. Viele Menschen sehen sich daher gezwungen, Wege über das Mittelmeer zu suchen um Schutz und Sicherheit zu finden. Doch diese Route ist gefährlich - vor allem, seit die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten staatliche Seenotrettungen eingestellt hat, private Seenotretter*innen kriminialisiert und auf Libyen als vermeintlich sicheren Drittstaat pocht - dort droht jedoch vielen Folter, Inhaftierung und unmenschliche Behandlung. Seit private Seenotrettung versucht wird zu unterbinden, sterben noch mehr Menschen auf dem Mittelmeer. Jüngst hat das private Seenotrettungsschiff der Sea Watch III 53 Geflüchtete aus akuter Seenot gerettet und Italien angesteuert. Sie haben jedoch keine Anlegeerlaubnis erhalten. Nach zweiwöchiger Hängepartie vor der italienischen Insel Lampedusa, ist Kapitänin Carola Rackete auf eigene Faust in den italienischen Hafen eingelaufen. Die akute und verzweifelte Situation an Bord habe ihr keine andere Wahl gelassen. Am Tag der Anlandung, wurde Carola Rackete von den italenischen Behörden festgenommen, mittlerweile wurde sie freigelassen. Die Sea Watch III ist jedoch weiter beschlagnahmt.

 

Am Samstag, den 06. Juli, findet in ganz Deutschland der Day Orange II - Aktionen der Seebrücken Bewegung statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Sea Watch III, aber auch der grundsätzlichen Abbau von Menschlichkeit und Solidarität, wenn es um Geflüchtete und deren Rechte geht, wurde der Aktionstag unter das Motto "Notstand der Menschlichkeit gestellt". Auch die bayerischen Städte München und Nürnberg nehmen teil.

Wir erklären uns solidarisch mit Menschen auf der Flucht sowie Seenotretter*innen und rufen auf, sich am Sa, 6.7. an den Aktionen der Seebrücken zu beteiligen. #FreeCarolaRackete #FreeTheShips

München | Sa, 06.07., ab 14 Uhr | Demonstration | Gärtnerplatz | Facebookveranstaltung >>>

Nürnberg | Sa, 6.07. | Infostand, Narrenschiffbrunnen, ab 14 Uhr | Kundgebung, Hallplatz, ab 18 Uhr | Facebookveranstaltung >>>

Nein zum Hau-ab-Gesetz

Das Hau-ab-Gesetz oder auch sog. Geordnete-Rückkehr Gesetz wurde nun auf den Plan gebracht. Nachdem am 03.06.2019 das Gesetz im Bundestag verhandelt und anschließend im Schnellverfahren im Parlament beschlossen wurde, hat nun am 28.06.2019 auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Verhandelt wurde ein ganzes „Migrationspaket" mit insgesamt acht Gesetzen, darunter auch einem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Hau-Ab-Gesetz bzw. das sog. 2. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Künftig bedeuten die Verschärfungen u.a., dass Asylbewerber*innen leichter inhaftiert werden können eine einfachere Streichung von Leistungen. Auch soll die im Jahr 2014 vom EuGH gekippte Vermischung von Straf- und Abschiebehaft wieder möglich sein. Das rassistische und teils rechtswidrige Hau-ab-Gesetz hat dramatische Konsequenzen für Geflüchtete. Die Kritik dagegen war enorm, dennoch haben Bundetag wie Bundesrat das Gesetz durchgedrückt sowie passieren lassen. Hier findet ihr Handreichungen und Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen und ihren Konsequenzen.

Nein zum Hau-Ab-Gesetz!

Angriff auf Landesflüchtlingsräte

Dr. Sommer zur BRAVO!

Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, kritisiert die Flüchtlingsräte unter anderem wegen der Bekanntgabe von Abschiebeterminen und begrüßt die geplante Strafbarkeit dieser Informationsweitergabe. Vor allem die Termine der Abschiebungen nach Afghanistan werden, soweit bekannt, regelmäßig vom Bayerischen Flüchtlingsrat weitergeben. Das ist Teil des Protestes gegen Abschiebungen in ein von den Vereinten Nationen als Kriegsgebiet deklariertes Land. Das ist aber auch Kritik an den Defiziten der Asylbehörden und der zunehmend repressiven Flüchtlingspolitik.
Die Strafbarkeit der Veröffentlichung von Abschiebeterminen ist bereits in einem Gesetzesverschärfungspaket aus dem Bundesinnenministerium enthalten, das derzeit innerhalb der großen Koalition abgestimmt wird. Jetzt übertreffen sich zudem Unionspolitiker*innen im Bundestag mit Forderungen, den Landesflüchtlingsräten die Finanzierung zu streichen oder die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Die Flüchtlingsräte sind Menschenrechtsorganisationen, die Flüchtlinge und ihre haupt- und ehrenamtlichen Unterstützer*innen beraten und sich für faire Asylverfahren und angemessene Lebensbedingungen stark machen. Politisch setzen sie sich gegen Abschiebungen von Flüchtlingen ein. Sie sind den Interessen der Flüchtlinge verpflichtet und nicht dem übersteigerten Abschiebeinteresse des Bundesinnenministers, des BAMF-Präsidenten oder sonstiger selbsternannter oder gewählter Politiker*innen.
Menschenrechtsorganisationen zu bekämpfen, Veröffentlichungen zu verbieten, Gelder zu streichen und mit allen Mitteln in ihrer Arbeit zu behindern, kennen wir aus Russland, Polen, Ungarn und anderen autoritären Regimen. Diese Methoden haben in einer rechtsstaatlichen Demokratie nichts verloren. Das sollte den sogenannten Rechtsstaatsparteien CDU und CSU bekannt sein!

Weiter kein Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Mit großem Elan kündigte das Bayerische Innenministerium an, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge in Bayern zu lockern. Flüchtlinge mit besonderen Integrationsleistungen, überdurchschnittlichen Schulleistungen oder besonderem bürgerschaftlichem Engagement sollen leichter in Arbeit und Ausbildung kommen, so Innenminister Joachim Herrmann. Die zugehörige Weisung ist jetzt öffentlich zugänglich. In Text und Tenor ist sie im Wesentlichen identisch mit der alten Weisung.
Auf 45 Seiten erklärt das Innenministerium, wie die Ausländerbehörden ihre Ermessensentscheidungen zum Arbeitsmarktzugang zu treffen haben. Zwar werden an wenigen Stellen tatsächlich Lockerungen eingefügt und die Ausländerbehörden darauf hingewiesen, etwa die erwähnten besonderen Integrationsleistungen zu berücksichtigen. Auch die Anmaßung der Behörden, bestimmen zu wollen, welches Sprachniveau für eine Arbeit oder Ausbildung notwendig ist, wird vom Ministerium nicht mehr gewünscht. Das dürfen nun die Betriebe entscheiden, die eine Person einstellen wollen. Generell bleibt es aber dabei, dass Beschäftigung grundsätzlich verboten ist. Die neue innenministerielle Weisung betont vor allem die Gründe, mit denen die Ausländerbehörden Anträge auf Arbeits- oder Ausbildungserlaubnisse ablehnen können. Damit sind die betroffenen Flüchtlinge weiterhin vom Willen und der Motivation der Ausländeramtsmitarbeiter*innen abhängig – im Guten wie im Schlechten.

Seehofers Angriff auf die Anti-Abschiebe-Industrie

Anfang Februar wurde der Referent*innenentwurf vom Bundesinnenministerium zum „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ bekannt, über den wir in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Pro Asyl am 01.02.2019 berichtet hatten. Das vorgelegte Papier enthält drakonische Verschärfungen für Geflüchtete, die nach Ansicht des Bundesinnenministers Seehofers „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind.
Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich harte Strafen für Unterstützer*innen und professionelle Berater*innen von Geflüchteten vor. Sollten diese beispielsweise geplante Termine zu Sammelabschiebungen verbreiten bzw. Geflüchtete in der individuellen Beratung darüber in Kenntnis setzen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. So sollen laut dem Entwurf „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt [werden]; dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“
Der Entwurf ist somit ein massiver Angriff auf den Grundsatz der individuellen und ergebnisoffenen Beratung von Sozialarbeiter*innen und Rechtsanwält*innen dar, der ein wesentlicher Eckpfeiler des Rechtsstaats darstellt. Bundesinnenminister Seehofer führt seine Kriminalisierungskampagne gegen Unterstützer*innen und Berater*innen von Geflüchteten fort und droht damit auch hunderten Ehrenamtlichen mit Bestrafungen.

Stoppt Madonas Abschiebung!

Update: Madona A. und ihre 4 Kinder wurden heute erstmal nicht abgeschoben! Nun gibt es hoffentlich etwas Zeit, um rechtliche Lösungen zu finden. Vielen lieben Dank euch Allen für die Unterstützung und euren Support!

Am Donnerstag, den 21.2.19 soll es eine Sammelabschiebung von Düsseldorf nach Georgien geben. Madona A. ist schwanger, akut suizidal und soll am Donnerstag mit ihren vier Kindern im Alter zwischen 10 Monaten und 10 Jahren mit im Charterflug nach Tiflis sitzen. Die Kinder wurden durch einen vorangegangenen Abschiebeversuch bereits traumatisiert, ein Kind war längere Zeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht. Wir haben bereits am 24. Januar sowie am 08. Februar über die Familie berichtet.

Bitte unterstützt die öffentliche Kampagne mit #StopMadonasDeportation und postet auf Facebook (@GeoAirwayss), Instagram (@Georgian.airways) und Twitter (@GeorgianAirways) euren Protest, um auf den Fall aufmerksam zu machen.

Hier findet ihr eine Fax-/Briefvorlage mit weiteren Informationen und Adressen >>>

Abschiebung des Berufsschülers Murtaza A. aus Afghanistan

Demonstration | Mo, 21.01.19 | 18.00 | Hauptbahnhof, Würzburg | zur Facebookveranstaltung >>>

Am 07. Januar 2019 ging der mittlerweile 20. Abschiebeflieger nach Afghanistan. Abgeschoben wurden bundesweit 36 Personen, 23 davon kamen aus Bayern. Unter den Betroffenen des Abschiebeflugs war auch der 24-jährige Murtaza A. aus Marktheidenfeld. Der junge Mann ging in die Berufsintegrationsklasse der FOS/BOS Marktheidenfeld. Zuvor nahm er am Sprachunterricht der Uni-Schule Würzburg teil und besuchte die Berufschule des Berufsbildungszentrums in Würzburg. Nach seinem Schulabschluss wollte Murtaza eine Ausbildung in der Altenpflege machen - dort absolvierte er bereits ein Praktikum.

Seine Mitschüler*innen und Lehrkräfte sind entsetzt. Die Schülermitverwaltung seiner Schule organisierte am Montag, 14. Januar eine Solidaritätsaktion in der Schule. Einige von Murtazas Lehrkräften haben einen Leserbrief veröffentlicht. Die Schule wurde nicht über die Abschiebung Murtazas informiert. Nachdem Murtaza nach den Weihnachtsferien nicht mehr zum Unterricht erschienen ist, forschte eine Schulsozialarbeiterin nach und erhielt die Nachricht über Murtazas Abschiebung.

 

Demonstration "Stoppt die Abschiebungen unserer Freunde! Mo, 21.01.19 | 18.00 | Hauptbahnhof, Würzburg | zur Facebookveranstaltung >>>

 

Zum Leserbrief >>>

Medienberichte

Nach Abschiebung: Betroffenheit an der FOS/BOS Marktheidenfeld (BR 24, 14.01.2019)

Wenn ein Mitschüler plötzlich abgeschoben wird (Main Post, 14.01.2019)

Der 31. Mai 2017 - Updates, Infos und Hintergründe

Solidarische Prozessbegleitung | Do, 10.01.2019 | 08.15 Uhr | Amtsgericht Nürnberg

 

Am 31.05.2017 sollte Asif N. nach Afghanistan abgeschoben werden. Nachdem die Polizei ihn nicht in seiner Unterkunft aufgefunden hat, suchte sie ihn in seiner Berufschule und wurde dort fündig. Doch aus der Abschiebung wurde nichts: In einem großartigen Akt der Zivilcourage widersetzten sich seine Mitschüler*innen und hinderten mit einer Sitzblockade das Polizeiauto, mit dem Asef N. zum Flughafen transportiert werden sollte, an der Abfahrt.
Nachdem die Zahl der Blockierenden und Protestierenden auf ca. 300 Personen angewachsen war, versuchte die Polizei, Asef N. mit einem Überraschungscoup doch noch abzutransportieren. Alle, die sich auch nur ansatzweise in den Weg stellten oder die Maßnahme zu behindern versuchten, wurden mit Schlagstöcken, Pfefferspray und scharfen Hunden aus dem Weg geräumt.
Der Abschiebeversuch aus dem Unterricht wie auch die brutale Reaktion der Polizei auf die solidarischen Demonstrant*innen sorgte bundesweit für Empörung und Entsetzen. Das Bayerische Innenminsterium reagiert indem es der Polizei einen besonnenen Einsatz bescheinigt und die Verantwortung für die Eskalation linksextremistisch motivierten Krawallmacher*innen zuweist - mehrere Augenzeugen widersprechen entschieden dieser Darstellung. Gegen etliche Protestierende laufen Ermittlungsverfahren - mehrere Personen wurde wegen Widerstand gegen Polizeibeamte und Körperverletzung angeklagt. Vor Monaten begannen Prozesse gegen Nürnberger Protestierende. Asif und weitere Aktivist*innen sind angeklagt, Prozesse fanden statt, erste Berufungsverfahren laufen. Am 10. Januar 2019 findet nun ein Berufungsprozess gegen einen Aktivisten vom 31. Mai statt. Die Staatsanwaltschaft ist gegen das bisherige Urteil in Berufung gegangen. Das Bündnis Widerstand Mai 31 ruft deshalb am Do, 10. Januar um 08:15 Uhr, zur solidarischen Prozessbegleitung vor dem Nürnberger Amtsgericht auf.

 

Update: Kurdische Aktivisten am Mo, 19. November nach Bulgarien abgeschoben

2 kurdischen Männer droht seit Mitte September die Abschiebung nach Bulgarien. Von dort befürchten Freunde/Verwandte eine weitere Abschiebung in die Türkei und eine dortige Inhaftierung sowie weitere massive Repressionen. Beide sind wegen ihrer Verfolgung als politische Aktivisten aus der Türkei geflohen. Die Einreise in Deutschland erfolgte über Bulgarien, so dass aufgrund der Dublin Regelung, Bulgarien für das Asylverfahren zuständig ist. Hier jedoch wird eine weitere Abschiebung in die Türkei erwartet. Bei Y.T. wie auch bei R.A. fanden diverse Abschiebeversuche aufgrund diverser Proteste erstmal nicht statt. Die beiden Männer wurden immer wieder in die Abschiebehaft in Eichstätt gebracht - die Abschiebung drohte weiterhin. Das Bündnis Frieden für in Kurdistan - Nürnberg hat auf seiner Facebookseite diverse Pressemitteilung und Berichte zur Situation der beiden wie auch zu den Haftbedingungen veröffentlicht.  Zur Facebookseite >>>

Update: Sammelabschiebung nach Nigeria - am 26.09.18 wurden 22 Personen abgschoben

Wir haben Hinweise erhalten, dass am Mittwoch, 12.12.2018 eine Sammelabschiebung nach Nigeria geplant ist.

Wir raten allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Nigeria, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu besprechen.

Was tun im Falle einer Abschiebung? Auf dieser Seite finden Sie Informationen >>>

 

Deportation to Nigeria on the 12th of December 2018

We have reliable information that there will be a collective charter deportation flight to Lagos, Nigeria on the 12th of December 2018.
We advise all refugees who have an enforceable obligation to leave Germany to obtain information and advice from lawyers or counseling centers in order to identify a potential threat situation and discuss further residence law perspectives.

For tips regarding deportations please see >>>

Bildungsstreik 2018 - Sie schieben ab? Wir streiken!

Freitag, 22. Juni 2018 | 11 Uhr | Bundesweit

Die Jugendaktion Bildung statt Abschiebung ruft am 22. Juni 2018 dazu auf, "nicht in die Schule, nicht in die Uni, nicht in den Betrieb zu gehen, nicht tatenlos in der Gemeinschaftunterkunft oder zu Hause zu bleiben, sondern stattdessen auf die Straße zu gehen, zu streiken, zu demonstrieren". Den kompletten Aufruf findet ihr hier. Die Jugendaktion Bildung statt Abschiebung ist aus den Protesten um die versuchte Abschiebung aus einer Nürnberger Berufsschule entstanden, als einer ihrer Mitschüler am 31. Mai 2017 nach Afganistan hätte abgeschoben werden sollen.

 

Mehr Informationen zum Bildungsstreik wie auch zur Jugendaktion Bildung statt Abschiebung findet ihr hier:

Bildungsstreik 2018 Facebookveranstaltung >>>

Jugendaktion Bildung statt Abschiebung Facebookseite >>>

Homepage der Jugendaktion >>>

 

 

Brief der Geflüchteten an die Regierung

27.03.2018: Mit diesem Brief bitten die Bewohner*innen der Dependance P3 des Abschiebelagers Manching die Regierung, dass sie bitte für ihre Kinder kochen dürfen. Seit dem 10.02.2018 warten diese nun auf eine Antwort. Wohl vergeblich. Beschwerden führen häufig zu nichts. Doch auch auf die höfliche Bitte, doch für ihre Kinder im Abschiebelager kochen zu dürfen, bekommen sie bisher keine Antwort.

Proteste in EA Donauwörth

Am letzten Mittwoch, den 14.03.2018, fand ein massiver Polizeieinsatz in der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth statt, der mehrere Stunden bis in den Abend hinein andauerte. Laut Augenzeugen waren mindestens 200 Polizist*innen, vor allem Bereitschaftspolizei und USK mit Tränengas, Pfefferspray, Schlagstöcken und Hunden im Einsatz. Die Bewohner*innen von zwei Häusern des Geländes, wo ca. 300 Flüchtlinge aus Gambia untergebracht sind, wurden auf ihren Zimmern eingesperrt. Anschließend durchsuchte die Polizei mit Hunden Zimmer für Zimmer. Es gab ca. 30 Festnahmen. Vorausgegangen war der Aktion ein erfolgloser Abschiebeversuch in der Nacht. Um 3:30 rückte ein Polizeikommando an, um einen Gambier nach Italien abzuschieben. Zahlreiche Flüchtlinge protestierten lautstark gegen diesen Abschiebeversuch, der dann abgebrochen wurde.
Die Flüchtlinge aus Gambia haben fast durchweg eine Abschiebung nach Italien im Rahmen der Dublin-Verordnung zu erwarten, sofern es den Behörden gelingt, dies innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu organisieren. Ein Versuch vor einigen Wochen, selbstbestimmt per Bahn nach Italien auszureisen, wurde von Ausländerbehörde und Polizei unterbunden. Stattdessen wurde der Bahnhof großräumig abgeriegelt und der Bahnverkehr eingestellt. Vielen wurden bislang rechtswidrig die Sozialleistungen gekürzt und keinerlei Bargeld mehr ausbezahlt. Erst die Intervention über das Sozialgericht beendete diese Praxis, das Sozialamt versichert jetzt, alle Sanktionen zurückzunehmen und den Flüchtlingen die ihnen zustehenden Sozialleistungen in voller Höhe auszubezahlen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat wertet die Polizeiaktion als massiven Einschüchterungsversuch der Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth. „Selbstverständlich protestieren Flüchtlinge gegen Abschiebungen und leisten Widerstand. Proteste von Flüchtlingen wie in Donauwörth sind das Ergebnis der rigiden bayerischen Lagerpolitik und geben uns einen Ausblick darauf, was wir mit den AnKER-Einrichtungen bundesweit zu erwarten haben!

Kriminalisierung von Flüchtlingen

Nach einer Presseveranstaltung in Bamberg Anfang November äußerte sich Bayerns Innenminister Herrmann am 24.11. 2017 zur Sicherheitslage in Ingolstadt. Er verspricht mehr Sicherheit, mehr Polizeipräsenz – wegen Kriminalität von Flüchtlingen. Die Statistik jedoch zeigt, die meisten Vorfälle finden innerhalb der Lager statt. Gewaltopfer sind also ebenfalls Flüchtlinge.
Unbestritten führt die Unterbringung einer großen Zahl von Menschen in Sammellagern, d.h. auf engstem Raum, ohne Privatsphäre, Überwachung durch Security, starke Abgrenzung von Innen und Außen, schäbige Lebensumstände, erzwungene Untätigkeit – zu einer Steigerung von Konflikten und birgt ein höheres Potential für Delikte. Aber die Einrichtung großer Lager ist die Idee und im Interesse der Staatsregierung. Eine schnelle dezentrale Unterbringung würde viele dieser Probleme erst gar nicht verursachen. Bessere Unterbringungsbedingungen und Arbeitserlaubnisse, also Teilhabe statt Ausgrenzung, würden viele der Kontrollen und sonstige Maßnahmen für die Polizei überflüssig machen.
Mit den erhöhten Maßnahmen der Polizei solle das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden. Zu diesem Zweck sollen Flüchtlinge noch mehr Kontrollen unterworfen werden statt die hausgemachten Ursachen von Kriminalität zu bekämpfen.

Nürnberger Berufschüler*innen verhindern Abschiebung

Staatsanwaltschaft und LKA ermitteln wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizei

Am 31.05.2017 sollte Asef N., ein zu diesem Zeitpunkt 20-jähriger Flüchtling, nach Afghanistan abgeschoben werden. Nachdem die Polizei ihn nicht in seiner Unterkunft aufgefunden hat, suchte sie ihn in seiner Berufschule und wurde dort fündig. Doch aus der Abschiebung wurde nichts: In einem großartigen Akt der Zivilcourage widersetzten sich seine Mitschüler*innen und hinderten mit einer Sitzblockade das Polizeiauto, mit dem Asef N. zum Flughafen transportiert werden sollte, an der Abfahrt.
Nachdem die Zahl der Blockierenden und Protestierenden auf ca. 300 Personen angewachsen war, versuchte die Polizei, Asef N. mit einem Überraschungscoup doch noch abzutransportieren. Ein zweiter Streifenwagen fuhr vor, Asef N. wurde aus dem ersten Polizeiauto gerissen und in den zweiten bugsiert. Alle, die sich auch nur ansatzweise in den Weg stellten oder die Maßnahme zu behindern versuchten, wurden mit Schlagstöcken, Pfefferspray und scharfen Hunden aus dem Weg geräumt.
Während es der Polizei zunächst gelang, die Abschiebung von Asef N. weiter zu betreiben, wurde sie später abgebrochen: Nach einem Sprengstoffanschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul am Tag zuvor und aufgrund der großen Emotionen, die der Protest in Nürnberg auslöste, wurde der Sammelabschiebeflug abgesagt, später die Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt.
Doch der Polizeieinsatz in Nürnberg hat ein Nachspiel: Während das bayerische Innenministerium der Polizei einen besonnenen Einsatz bescheinigt und die Verantwortung für die Eskalation linksextremistisch motivierten Krawallmacher*innen zuweist, widersprechen Augenzeugen entschieden dieser Darstellung. Nun ermitteln Staatsanwaltschaft und LKA wegen Körperverletzung im Amt gegen die Polizei.

AsylbLG-Sanktionen vor dem Bundessozialgericht

Am Freitag, den 12.05.2017 hat das Bundessozialgericht den Fall eines Flüchtlings verhandelt, der sich seit Jahren konsequent weigert, an der Passbeschaffung und damit seiner eigenen Abschiebung mitzuwirken. Seit 2005 erhält er deshalb nur noch eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Sachleistungen und kein Bargeld, um ihn zur Mitwirkung zu zwingen.
Im Juli 2012 hatte jedoch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem bahnbrechenden Urteil den „verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ definiert, das aus migrationspolitischen Gründen nicht relativiert werden darf. Das BVerfG hatte festgestellt, dass es nur ein Existenzminimum geben kann, da alle Menschen dieselben Bedarfe haben, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass das vom BVerfG so definierte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingeschränkt werden darf, um Flüchtlinge zur Mitwirkung an ihrer eigenen Abschiebung zu zwingen.
Es ist ein Skandal, dass Flüchtlinge nur noch ein Bett im Lager, Verpflegung und medizinische Mangelversorgung erhalten, wenn sie nicht bereit sind, sich in alle Kriegs- und Krisengebiete dieser Welt abschieben zu lassen“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht steht höher, als die kleinlichen Versuche der Behörden, den Willen von Flüchtlingen zu brechen und sie durch Sozialleistungsentzug zur Mitwirkung an der eigenen Abschiebung zu zwingen!

Monitoring zur derzeitigen Qualität der Anhörungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

 

Die Anhörung ist das zentrale Element des Asylverfahrens. Anhand der vorgetragenen Umstände und persönlichen Gründe für die Flucht, wird über den Asylantrag in Deutschland entschieden. In den vergangenen Monaten erreichen uns zunehmend Berichte über strukturelle Mängel sowie Probleme während der Anhörung.
Um diese Schwachstellen bei der Anhörung ausfindig zu machen und zu dokumentieren, hat der Bayerische Flüchtlingsrat ein Beschwerdeformular erstellt.
Unterstützen Sie uns bei der Ermittlung von Problemen in Zusammenhang mit der Anhörung und schildern Sie uns Ihre Erlebnisse! Das Beschwerdeformular finden Sie hier >>>

Kirchenasyl darf auch in Bayern nicht strafbar sein!

Auch in Bayern gewähren PfarrerInnen nach reiflicher Gewissensentscheidung Flüchtlingen den Schutz eines Kirchenasyls. Sie stellen damit ein Korrektiv der deutschen Behörden dar, weil sie menschenunwürdige Entscheidungen in Härtefällen hinterfragen und Zeit verschaffen, um eine gütliche Einigung mit den Behörden zu erreichen. Zu diesem Vorgehen gibt es Absprachen zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auch die Innenminister von Bund und Bayern haben erklärt, das Kirchenasyl zu respektieren.
Durch Medienberichte wurde nun bekannt, dass sich die bayerischen Generalstaatsanwälte im September 2016 darauf verständigt haben, gegen das Kirchenasyl juristisch vorzugehen. All diejenigen, die Kirchenasyl gewähren, werden nun als Straftäter*innen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verfolgt. Bei der erstmaligen Gewährung von Kirchenasyl soll es nur eine Anhörung durch die Polizei und eine Einstellung des Verfahrens geben. Im Wiederholungsfall soll das Verfahren nur noch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Wer sich dann erneut strafbar macht, muss mit Geld- und Gefängnisstrafen rechnen.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback erklärt unter Verweis auf die aktuelle Rechtslage, dass dies nun einmal strafbar sei und die Staatsanwaltschaften deshalb ermitteln müssten. Die aktuelle Rechtslage gibt dies jedoch gar nicht her: Die PfarrerInnen melden die Kirchenasyle selbst bei den Behörden, damit diese wissen, wo sich die Flüchtlinge aufhalten. Flüchtlinge im Kirchenasyl können sich deshalb gar nicht des illegalen Aufenthalts strafbar machen, somit ist auch eine Beihilfehandlung gar nicht möglich.
"Kirchenasyle sind Ausdruck der gelebten christlichen Nächstenliebe. Dass diese christliche Nächstenliebe gerade im christlich-sozial regierten Bayern unter Strafe gestellt wurde, ist an Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten. Wir fordern Justizminister Bausback auf, dafür zu sorgen, dass diese Praxis schleunigst beendet wird. Kirchenasyle sind keine Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und dürfen nicht strafrechtlich verfolgt werden!"

Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) - Abschiebelager

Seit Herbst 2015 gibt es in Bamberg und Ingolstadt/Manching die sogenannten Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE). Ziel der Bayerischen Regierung ist es, dort Menschen denen eine „schlechte Bleibeperspektive“ unterstellt wird, möglichst schnell zur „freiwilligen Ausreise“ zu bringen oder abzuschieben. Die Asylanträge sollen hier in Schnellverfahren bearbeitet werden. Bewohnerinnen und Bewohner werden isoliert, haben kaum Zugang zu Sozial- oder Rechtsberatung und sind schutzlos der Behördenwillkür ausgeliefert.

 

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die Lager seit ihrer Eröffnung und fordert deren Schließung.

Roma besetzen Dom in Regensburg

Am 05.07.2016 besetzten rund 40 Flüchtlinge aus den Balkanstaaten, meist Familien mit Kindern, den Regensburger Dom. Ihre Asylanträge wurden ohne gründliche Prüfung abgelehnt, da sie aus Ländern geflohen sind, die zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt wurden. Nun sind sie von Abschiebung bedroht. Um für sich und ihre Kinder eine Perspektive aufzubauen, fordern sie Kirchenasyl ein.
Bayern steht schon lange in der Kritik dafür, in Manching und Bamberg Abschiebelager für Balkan-Flüchtlinge zu betreiben. Ohne Zugang zu asylrechtlicher Beratung werden sie in Fließbandverfahren mit Ablehnungsvordrucken abgefertigt und außer Landes geschafft. Dass darunter eine große Zahl von Sinti und Roma ist, scheint der bayerischen Staatsregierung egal zu sein. Sie will die Nachfahren der Opfer des nationalsozialistischen Völkermords mit entwürdigenden Lebensbedingungen in großen Abschiebelagern abschrecken und vertreiben. Bayern setzt die Diskriminierung von Roma fort, jedoch nicht mit körperlicher Gewalt und offener Anfeindung, wie auf dem Balkan, sondern mit der kalten Gründlichkeit deutscher Bürokratie.

Die Flüchtlinge wurden vom Bistum Regensburg überredet, in die kleine Pfarrei St. Emmeram umzuziehen. Dort stellte die Kirche zuletzt auch die Lebensmittelhilfe ein und untersagte Unterstützern, Essen zu den Flüchtlingen zu bringen. Das Bistum stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Am 8. August ließ das Bistum die Pfarrei durch ein Großaufgebot an Polizei räumen. Zuletzt hatten die verbliebenen Flüchtlinge darum gebeten, freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren zu dürfen. Die Kirche aber lehnte alle weiteren Gespräche ab. Zwei der verbliebenen 12 Flüchtlinge, beides Familienväter, sind nun in Abschiebehaft.

Kinderrechtsverletzung in Abschiebelager Bamberg

In den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen sollen Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive in die Ausreise gedrängt – oder abgeschoben werden. Isolation von Einheimischen und Unterstützung, Schäbigkeiten und Schikanen im Alltag gehören zum Konzept. Dies trifft nicht nur die Erwachsenen, sondern mindestens ebenso die in diesen Abschiebelagern untergebrachten Kinder. Damit wird die UN-Kinderrechtskonvention gebrochen, die vorschreibt, dass das Kindswohl bei Behördenentscheidungen an erster Stelle zu stehen hat. Beides wird von der Bayerischen Staatsregierung billigend in Kauf genommen.
Die Hildegard-Lagrenne-Stiftung für Roma in Deutschland hat nun die Studie „Gewährleistung der Kinderrechte in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive“ präsentiert. Die Ergebnisse: Privatsphäre gibt es nicht, eine kindgerechte Ernährung auch nicht. Die Kinder dürfen nicht zur Schule, sondern bekommen einen Ersatzunterricht von wenigen Stunden pro Woche. Der Druck der Ausländerbehörden zur Ausreise ist hoch, permanent werden morgens Nachbarn von der Polizei zur Abschiebung abgeführt.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert: Abschiebelager Bamberg und Manching sofort schließen!

Berichte aus dem Bamberger Abschiebelager

Die sogenannte Ankunfts- und Rückführungseinrichtung, auch Abschiebelager genannt, wurde von der bayerischen Staatsregierung geschaffen, um vor allem Flüchtlinge aus den Balkanstaaten möglichst schnell in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Dabei wird den Flüchtlingen bereits vor der Prüfung ihres Asylantrags eine geringe Bleibeperspektive unterstellt. Die Eilverfahren stehen unter immensem politischen Druck, so das nahezu alle Geflüchteten abgelehnt werden. Es kommt dabei auch dazu, dass die Flüchtlinge während ihrer Anhörung, die eigentlich zur Feststellung der Fluchtgründe dient, gedrängt werden ihren Asylantrag freiwillig zurückzuziehen. "Der Gedanke dahinter ist, dass sich in den Ländern, die überhaupt keine Bleibeperspektive haben, ein Bewusstsein breit macht, dass es überhaupt keinen Sinn hat, nach Deutschland zu kommen.“, so der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.
Die Menschen, die im Bamberger Abschiebelager untergebracht werden, haben oft Schlimmes erlebt. Im Folgenden finden Sie Berichte aus dem Abschiebelager, die Sie auch auf www.abschiebelager.de abrufen können.

Flüchtlingsrat lehnt Asylpaket II strikt ab

Am 28.01.2016 hat sich die Koalition auf das sog. Asylpaket II geeinigt, das am 03.02.2016 vom Kabinett beschlossen wurde. Am heutigen Freitag, den 19.02.2016 wurde es in erster Lesung im Bundestag beraten. Die geplanten Änderungen im Asylrecht stellen einen gravierenden Einschnitt in die Rechte von Geflüchteten dar. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Einschränkung des Familiennachzugs: „Subsidiär Schutzberechtigte“ sollen erst nach zwei Jahren ihre Familien auf legalem Weg nach Deutschland holen können. Bis dahin bleibt nur die „illegale“ lebensgefährliche Flucht über das Mittelmeer. Wie das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF erst kürzlich mitteilte, hat sich die Zahl der Frauen und Kinder auf der Flucht massiv erhöht. An der griechisch-mazedonischen Grenze liege ihr Anteil bereits bei 60 Prozent.
  • Einrichtung von Transitzentren: Die bereits bestehenden Balkan-Sonderlager in Manching und Bamberg werden zu Transitzentren ("bestimmte Aufnahmeeinrichtungen") umgewandelt. Von der Unterbringung betroffen sind alle Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, sowie Flüchtlinge, deren Herkunftsland unklar ist oder denen unterstellt wird, Pässe vernichtet zu haben, aber auch Flüchtlinge, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und nun einen Asylfolgeantrag stellen. Unter folgendem Link können Sie unsere Petition gegen diese Lager unterzeichnen: https://www.openpetition.de/petition/online/balkanlager-bamberg-und-manching-schliessen-keine-abschiebung-um-jeden-preis
  • Asylschnellverfahren: Die dort untergebrachten Personen bekommen statt einem fairen Asylverfahren ein stark verkürztes Schnellverfahren. Das bedeutet vor allem für besonders vulnerable Gruppen (Schwerkranke, Traumatisierte, etc.), dass ihre Asylgründe nicht ausreichend geltend gemacht werden können bzw. sie kein spezielles Clearingvefahren bekommen und auch keinen Zugang zu besonderer Behandlung haben.
  • Weitere Schikanen: Zudem unterliegen sie der Residenzpflicht, d.h. sie dürfen den Landkreis/die Stadt nicht verlassen, sie erhalten Sachleistungen statt Bargeld und werden mit Arbeits- und Ausbildungsverboten versehen. Für Kinder und Jugendliche bedeutet die Unterbringung in den Aufnahmezentren, dass ihnen der Zugang zu Regelschulen massiv erschwert bis unmöglich gemacht wird.
  • Erweiterung sichere Herkunftsländer: Marokko, Algerien und Tunesien sollen zu neuen sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Aus diesen drei Staaten sind in 2015 insgesamt lediglich an die 26.000 Personen in Deutschland eingereist.
  • Erleichterung von Abschiebungen: Abschiebungen können nun leichter und schneller durchgeführt werden. Besonders problematisch ist, dass in Zukunft nur noch in extremen Ausnahmefällen, wie bei lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Krankheiten eine Abschiebung verhindert werden kann. Die Regelungen für entsprechende Atteste werden zudem verschärft.

Bayern „konzentriert“ Balkan-Flüchtlinge in Sonderlagern

Seit ihrer Eröffnung in Manching und Bamberg stehen die Balkan-Sonderlager der Bayerischen Staatsregierung in der Kritik. Flüchtlinge aus Balkan-Staaten sollen, so die offizielle Begründung, gleich nach der Ankunft in diesen Lagern untergebracht und ihre Asylanträge unmittelbar abgelehnt werden. Bis zur Ausreise oder Abschiebung müssen sie in diesen Unterkünften bleiben. Doch entgegen der staatlichen Planungen kommen in Folge der Abschreckungspolitik nur noch wenige Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten in Bayern an.Deshalb werden nun alle Balkan-Flüchtlinge in Bayern in den Sonderlagern zusammengetrieben, darunter viele Menschen, die schon viele Jahre in Deutschland leben. Auch schwer kranke Flüchtlinge, die sich in stationärer Behandlung in Krankenhäusern befinden und nicht transportfähig sind, sollen nun umziehen. Kinder, die bisher an ihren Wohnorten in die Schule gingen, werden aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen und neuerdings direkt in den Lagern in Klassen à ca. 45 Kindern beschult.

Asylrechtsverschärfung stoppen!

Die Bundesregierung hat im Laufe dieser Woche das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Letzterer hat am Freitag, den 16.10.15, die Zustimmung beschlossen, die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen am 1.11.2015 in Kraft treten.
Dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um für die in Zuständigkeit von Bund und Ländern aufzunehmenden Asylsuchenden schnelle Erleichterungen zu schaffen, ist unstreitig. Das Bundesinnenministerium jedoch, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, setzt einseitig und ausschließlich auf Abschreckung.
Die Gesetzesverschärfungen treffen geduldete Flüchtlinge besonders hart. Ein großer Teil von ihnen soll zukünftig nur noch „Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“ erhalten. Jegliches Bargeld soll ihnen gestrichen werden, auch eine Arbeitserlaubnis sollen sie nicht erhalten. Damit wird ihnen nicht nur das „soziokulturelle Existenzminimum“ entzogen, das laut Bundesverfassungsgericht bar ausbezahlt werden muss. Sogar das „physische Existenzminimum“ kann unter das vom Verfassungsgericht festgelegte Niveau abgesenkt werden.
"Viele der geduldeten Flüchtlinge sind bereits jetzt völlig verzweifelt angesichts ihrer Perspektivlosigkeit. Diese Verzweiflung wird noch weiter zunehmen, wenn man bei diesen Menschen die Daumenschrauben noch weiter andreht. Die Bereitschaft zur Ausreise wird dadurch trotzdem nicht steigen, denn die Menschen können nicht in ihre Herkunftsländer zurück. Die beschlossenen Verschärfungen sind deshalb in höchstem Maße menschenfeindlich. Wir werden betroffene Flüchtlinge dabei unterstützen, gerichtlich gegen diese verfassungswidrige Neuregelung vorzugehen".

Transitzonen für Flüchtlinge?

Die Bundesregierung streitet über Transitzonen. Das sollen Durchgangslager im grenznahen Raum sein, in denen, analog zum Flughafenverfahren, die Asylanträge von Flüchtlingen auf exterritorialem Gebiet geprüft werden. Nur wer Chancen auf Anerkennung seines Asylantrags hat, darf in die Bundesrepublik einreisen.
Diese Transitzonen sind praktisch undurchführbar. Bei derzeit täglich 4.000 bis 5.000 neu einreisenden Flüchtlingen müssten riesige Lager geschaffen werden, denn die Behörden werden nicht in der Lage sein, die Asylanträge sofort zu bearbeiten. Das bedeutet, dass viele der Flüchtlinge über mehrere Tage dort sein werden. Nach zehn Tagen würden diese Lager auf 40.000 bis 50.000 Insassen anschwellen.
Wir fragen uns, ob diese Vorschläge ernsthaft durchdacht und auf ihre praktischen Konsequenzen untersucht wurden. Es kann doch weder im Interesse der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung sein, so viele Menschen auf so engem Raum zusammenzupferchen, welches Bild würde das machen?"

Bundespolizei: Situation in Passau untragbar

Die Bundespolizei in Passau ist derzeit mit 600 bis 700 Flüchtlingen täglich befasst, sie werden nach dem Aufgriff durchsucht, erkennungsdienstlich behandelt und nach Deggendorf in die Erstaufnahmeeinrichtung weitertransportiert. Bisher stand der Bundespolizei dafür die X-Point-Halle in Passau zur Verfügung, diese wird jedoch seit 1.8.2015 als Dependance der Erstaufnahmeeinrichtung in Deggendorf genutzt. Die Bundespolizei musste deshalb auf das Gelände des THW umziehen. Dort ist jetzt das Chaos ausgebrochen.
Flüchtlinge wurden auf dem THW-Gelände in einem Carport untergebracht, wo sonst LKWs und Boote untergestellt werden. Angeblich fasst der Carport 250 Menschen, jedoch nur wenn sie stehen. In den Carport regnet es von der Seite hinein, das Regenwasser läuft in den Carport, in dem die Menschen teilweise auf dem Boden schliefen. Im Hof wurde ein Toilettencontainer augestellt, der jedoch völlig überlastet ist und regelmäßig überläuft.
Nach einer Intervention von Brandschutz und Rotem Kreuz wurde heute die Registrierungsstelle umorganisiert. Im Büro, das die Bundespolizei bis dahin benutzte, wurden nun 60 Betten für Familien mit Kindern und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgestellt. Dafür zieht die Bundespolizei in einen Bürocontainer im Carport um. Doch auch das führt zu massiven Problemen: Die neu aufgegriffenen Flüchtlinge warten nun bei Hitze, Sturm und Regen komplett im Freien, bis sie für die Registrierung an die Reihe kommen.

Brandanschlag auf Asylunterkunft in Winden

In der Nacht zum Donnerstag, den 16.07.2015 wurde ein Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im oberbayerischen Winden bei Reichertshofen verübt. Ein Teil des ehemaligen Gasthofs brannte vollständig aus. Vorangegangen waren heftige Proteste von AnwohnerInnen, die unter anderem Schilder mit Aufschriften wie „Wir brauchen keine 131 Asylanten. Die Windner“ aufstellten und eine Online-Petition gegen die geplante Unterkunft starteten. Auch die rechtsradikale NPD verteilte nach einer Bürgerversammlung Flugblätter im Ort.
Der Brandanschlag reiht sich in eine traurige Serie zunehmender Gewalt und Agitation gegen Flüchtlinge ein. Bundesweit zählten Pro Asyl und die Amadeu-Antonio-Stiftung 77 Übergriffe auf Flüchtlinge und 35 Brandanschläge auf Unterkünfte allein 2014. Auch in Bayern kam es in den letzten Jahren mehrfach zu Brandstiftungen, unter anderem in Wörth an der Isar, in Gemünden, in Germering und zuletzt im mittelfränkischen Vorra.
Der Brandanschlag in Winden ist schlichtweg widerlich. Rechte Hetze und Widerstände gegen Flüchtlinge nehmen vielerorts zu. Was derzeit passiert, wirkt oft wie das Gegenteil: Seehofer, Herrmann, Söder und andere hetzen gegen den angeblichen Asylmissbrauch und fordern massive Gesetzesverschärfungen. Die CSU muss sich die Frage gefallen lassen, wie viel Anteil ihre rechte Stimmungsmache an solchen Brandanschlägen hat.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert die bayerische Staatsregierung dringend dazu auf, rechtsradikale Strukturen in Bayern intensiv zu bekämpfen, eine umfassende Aufklärung der BürgerInnen für eine Flüchtlingsaufnahme zu betreiben und ehrenamtliche Initiativen in der Asylarbeit zu unterstützen.

Grenzkontrollen gegen Flüchtlinge sind illegal

Die bayerische Staatsregierung beklagt seit Monaten, dass die Zahl der Flüchtlinge in Bayern rapide zugenommen hat. Trotz inzwischen vier Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in München, Zirndorf, Deggendorf und Schweinfurt, reichen die Kapazitäten bei weitem nicht mehr aus. Neben den vielen dauerhaften Dependancen müssen vermehrt Notfallplan-Unterkünfte in Turn- und Lagerhallen errichtet werden, um die neu ankommenden Flüchtlinge in Bayern unterzubringen.
Doch die Staatsregierung verschärft die Probleme bei der Unterbringung mutwillig selbst. Denn die Fluchtrouten führen von Italien und Ungarn über Österreich durch Bayern hindurch, Bundespolizei und bayerische Landespolizei kontrollieren die Grenzen jedoch umfassend und beenden so die Flucht vorzeitig an (Bus-)Bahnhöfen, Raststätten oder in Zügen.
Deutschland verstößt aufgrund dieser intensiven Grenzkontrollen gegen die europäische Freizügigkeit, eine der Grundfesten der Europäischen Union. Im Jahr 2014 führte allein die Bundespolizei über 2,3 Millionen Kontrollen im grenznahen Raum durch, im Jahr 2015 dürften es deutlich mehr werden. Die EU-Kommission hat deshalb am 16.10.2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet.
Zur Entschärfung des Unterbringungsproblems empfiehlt der Bayerische Flüchtlingsrat der bayerischen Staatsregierung mehr Gelassenheit. Der bayerische Grenzkontrollwahnsinn führt dazu, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen aufgegriffen, registriert, untergebracht und weitertransferiert wird, obwohl sie zu Verwandten in anderen EU-Staaten und ganz Deutschland wollen. Die Durchreise durch Bayern hinzunehmen, würde den Flüchtlingen helfen, die bayerischen Behörden bei der Unterbringung entlasten und wäre noch nicht mal illegal. Illegal ist die engmaschige Kontrollpraxis der Polizei in Bayern!

Keine Sonderlager für Balkan-Flüchtlinge!

Die bayerische Staatsregierung hat bei einer Kabinettsklausur massive Einschnitte in das Asylrecht beschlossen. Flüchtlinge aus Balkan-Staaten sollen in zwei grenznahen Sonderlagern untergebracht und dort innerhalb von wenigen Tagen abgefertigt werden. Die Anhörung im Asylverfahren soll spätestens drei Tage nach Ankunft stattfinden, die Ablehnung kurz darauf erfolgen. Die Verwaltungsgerichte sollen in den Sonderlagern Außenstellen eröffnen, um auch mögliche Klagen gegen Ablehnungsbescheide innerhalb weniger Tage ablehnen zu können. Die Betroffenen erwartet Arbeitsverbote, Sachleistungen und die völlige Isolation aufgrund der grenznahen Lage. Eine asylrechtliche Beratung ist so praktisch unmöglich und hindert Flüchtlinge daran, die rechtsstaatlich garantierten Rechtsmittel überhaupt nutzen zu können.
Diese Sonderlager wurden bereits Mitte Juni 2015 auf der bundesweiten Ministerpräsidentenkonferenz besprochen. Bayern macht sich nun daran, sie schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen, denn „die asylpolitischen Maßnahmen zur Verringerung des Asylzustroms [dürften] nicht auf die lange Bank geschoben werden“, erklärte Ministerpräsident Horst Seehofer.

 

Am 1. September 2015 wurde nun das erste Abschiebezentrum in Manching bei Ingolstadt eröffnet. Insgesamt werden 1.500 Flüchtlinge im Raum Ingolstadt zusammengefasst, 500 davon in einer Kaserne am Rande Manchings. Ein weiteres Sonderlager wurde am 16. September 2015 in Bamberg eröffnet. Dass die bayerische Staatsregierung bald vermeintliche Erfolge der Abschreckungspolitik verkünden wird, ist zu erwarten. Denn längst ist die Zahl der Flüchtlinge aus den Balkan-Staaten zurückgegangen, was nicht veröffentlichte Zahlen des Registrierungssystems EASY belegen, die Pro Asyl gestern vorgelegt hat. Noch im Februar 2015 machten Flüchtlinge aus dem Kosovo mit 42,7% aller Zugänge die größte Gruppe aus, im Juli 2015 ist es, genau wie Bosnien-Herzegowina und Montenegro, nicht mehr unter den zehn wichtigsten Herkunftsländern. Lediglich aus Albanien gibt es weiterhin hohe Zugangszahlen (20,9% der Antragsteller im Juli), doch auch hier lassen Berichte aus den Transitländern bereits einen starken Rückgang vermuten.

Bayern will Balkan-Flüchtlinge in diesen Abschiebelagern unterbringen, um sie von der Gesellschaft fernzuhalten und zu isolieren. Ohne Zugang zu asylrechtlicher Beratung werden sie in Fließbandverfahren mit Ablehnungsvordrucken abgefertigt und außer Landes geschafft. Darüber hinaus hat Deutschland gegenüber Sinti und Roma, die einen großen Anteil an den Balkan-Flüchtlingen stellen, eine besondere historische Verantwortung. Das scheint der bayerischen Staatsregierung egal zu sein. Sie will die Nachfahren der Opfer des nationalsozialistischen Völkermords mit entwürdigenden Lebensbedingungen in großen Abschiebelagern abschrecken und vertreiben. Horst Seehofer tritt unsere historische Verantwortung mit Füßen! Bayern setzt die Diskriminierung von Roma fort, jedoch nicht mit körperlicher Gewalt und offener Anfeindung, wie auf dem Balkan, sondern mit der eiskalten Gründlichkeit deutscher Bürokratie.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert deshalb: Keine Abschiebelager für Balkan-Flüchtlinge!

Ausländerfeindliche Einstellungen in Bayern

Brandanschlag in Vorra

Ein Drittel der bayerischen Bevölkerung teilt ausländerfeindliche Einstellungen, berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Laut einer Studie der Uni Leipzig stimmen die Befragten Aussagen wie „die Ausländer kommen nur hierher, um unseren Sozialstaat auszunutzen“, „wenn Arbeitsplätze knapp werden, sollte man die Ausländer wieder in ihre Heimat zurückschicken“, oder „die Bundesrepublik ist durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maß überfremdet“ zu.
Solange Innenminister Joachim Herrmann den Flüchtlingen in Bayern tausendfachen Asylmissbrauch vorwirft und Ministerpräsident Horst Seehofer schwadroniert, er wolle eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme bis zur letzten Patrone verhindern, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass es eine enorme Quote ausländerfeindlicher Einstellungen in Bayern gibt.
Die CSU hat Angst, Wähler und Zustimmung am rechten Rand zu verlieren. Das rechtfertigt jedoch nicht, selbst massiv Vorurteile und Ängste in der Bevölkerung zu schüren und zur Verschärfung der Gefahr von Anschlägen und Übergriffen auf Flüchtlinge beizutragen.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert die bayerische Staatsregierung auf, ihre Hetze gegen Flüchtlinge sofort einzustellen. Jetzt müssen alle dazu beitragen, dass wir unserer humanitären Verpflichtung gerecht werden, Flüchtlinge menschenwürdig aufzunehmen und unterzubringen!

Der Kosovo als „Sicheres Herkunftsland“?

Die derzeitige Einwanderung von Kosovaren hat bei vielen Verantwortlichen vor allem Abwehrreflexe hervorgerufen: fast schon hysterisch wird alles in Anschlag gebracht, was die Mottenkiste der Abschreckung zu bieten hat: Schnellverfahren, Essenspakete, beschleunigte Abschiebungen und die Abwehr von Einwanderungswilligen am besten schon im (vermeintlich „sicheren“) Herkunftsland.
Die albanische Gemeinde in München fordert gemeinsam mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat eine differenzierte Betrachtung und politische Lösungen, nicht populistische Stimmungsmache.
Eine nur auf Abwehr getrimmte Haltung ist keine hinreichende Flüchtlings- und Migrationspolitik. Die Politik muss auch die Menschen und ihre Gründe ernst nehmen“, fordert Eshref Januzai von der Gesellschaft albanischer Akademiker DIJA in München.

 

Wir fordern

  • eine aufmerksame und unvoreingenommene Prüfung von Asylanträgen auch für Flüchtlinge aus dem Kosovo,
  • die Öffnung von legalen Migrationswegen für KosovarInnen und
  • mehr wirtschaftliches Engagement für Entwicklung in Kosovo!

Brandanschlag auf Flüchtlingslager in Vorra

In Vorra, einer Gemeinde im Nürnberger Land, ca. 55 km nordöstlich von Nürnberg gelegen, ca. 1700 EinwohnerInnen, wurde in der Nacht zum Freitag, den 12.12.2014, ein Brandanschlag auf drei fast fertiggestellte Flüchtlingslager verübt. An den Tatorten fanden sich, laut Polizei, Brandbeschleuniger. Außerdem war eine Wand mit Hakenkreuzen und dem Schriftzug „Kein Asylat in Vorra“ besprüht.

In den vergangenen Monaten haben sich am Ortsrand von Vorra in einem Wochenendhaus, keine 500 Meter entfernt von den abgebrannten Gebäuden, regelmäßig Neonazis getroffen. AnwohnerInnen haben dort immer wieder Naziparolen gehört.

Die Polizei geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus, daher ermittelt sie in alle Richtungen.

Hungerstreik am Sendlinger Tor Platz in München

Von Samstag, den 22.11.2014, bis Donnerstag, den 27.11.2014, protestierten an die 34 Flüchtlinge mit einem Hungerstreik am Sendlinger Tor in München für ihre Rechte. Sie fordern ein Bleiberecht in Deutschland, die Abschaffung von Flüchtlingslagern und einen Zugang zu Bildung und Arbeit. Mehrere Flüchtlinge mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Situation drohte weiter zu eskalieren, bei einer Pressekonferenz heute um 13 Uhr ist zu erwarten, dass ein trockener Hungerstreik angekündigt wird.

Die Staatsregierung treibt mit ihrer sturen Asylpolitik Flüchtlinge in die Verzweiflung. Solange sie diese rigide Linie weiterfährt, wird es weiterhin Proteste von Flüchtlingen geben. Die Staatsregierung hat es in der Hand den Protest zu deeskalieren. Dazu muss sie das Gespräch mit den Flüchtlingen suchen und endlich von ihrer rigiden Flüchtlingspolitik abrücken!

CSU debattiert über Lagerpflicht für Flüchtlinge

Der Integrationsbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer, hat die Lockerung des bayerischen Aufnahmegesetzes für Flüchtlinge gefordert. Er will Flüchtlinge früher aus den Sammellagern zu Freunden, Familienangehörigen, in Wohnungen und WGs ausziehen lassen und Privatpersonen die Möglichkeit geben, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen. Dazu muss die strikte Lagerpflicht in Bayern gelockert werden. Diesem Vorschlag hat sich Bayerns Sozialministerin Emilia Müller angeschlossen. Innenminister Joachim Herrmann stellt sich jedoch gegen diesen pragmatischen Vorschlag, und erklärt, Flüchtlinge bräuchten keine Wohnung sondern „eine Fahrkarte ins Heimatland“.

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt deshalb ausdrücklich die Initiative des bayerischen Integrationsbeauftragten Martin Neumeyer und der bayerischen Sozialministerin Emilia Müller, das Aufnahmegesetz zu lockern. Es ist jetzt das Gebot der Stunde, die rigide Lagerpflicht für Flüchtlinge umgehend aus dem Aufnahmegesetz zu streichen und Flüchtlinge ohne zusätzliche bürokratische Hürden aus den Lagern ausziehen zu lassen. Das Unterbringungssystem muss jetzt flexibel und nachhaltig umgestaltet werden!

Lagersystem erneut aus den Fugen

Bayerns Lagersystem gerät erneut außer Kontrolle. Die sogenannten "Gemeinschaftsunterkünfte", die von den Bezirksregierungen betrieben werden, sind überfüllt, die Regierungen finden nicht genügend neue Gebäude, um die Kapazitäten in nennenswerter Zahl auszuweiten. Die "dezentralen Unterkünfte", die von den Landkreisen und kreisfreien Städten betrieben werden, um die Flüchtlinge unterzubringen, die keinen Platz mehr in einer "Gemeinschaftsunterkunft" finden, sind ebenfalls überfüllt. Der Rückstau reicht bis in die Erstaufnahmeeinrichtungen, die so überfüllt sind, dass teilweise ein Aufnahmeverstopp verhängt werden musste.

Was wir derzeit erleben, ist die Spätfolge einer völlig verfehlten Lagerpolitik in Bayern. Die Erstaufnahmeeinrichtungen platzen aus allen Nähten, weil die Anschlussunterbringung nicht mehr funktioniert. Der Freistaat kann es sich einfach nicht mehr leisten, an der anachronistischen Lagerpflicht festzuhalten. Sie ist unflexibel, teuer und Kern des Problems. Die Lagerpflicht gehört umgehend abgeschafft, wie Flüchtlinge, ihre UnterstützerInnen und der Bayerische Flüchtlingsrat seit Jahren fordern!

Flüchtlingsproteste reißen nicht ab

Auch 2014 reißen die selbstorganisierten Proteste der Flüchtlinge in Bayern nicht ab. In Erinnerung an den Hunger- und Durststreik am Münchner Rindermarkt fand am 21.6.2014 eine Demonstration in München statt. Die protestierenden Flüchtlinge in Würzburg haben ihren Hunger- und Durststreik ausgesetzt, nachdem ihnen der Würzburger Bischof seine Unterstützung zugesagt hat. Dafür sind 18 Flüchtlinge aus Iran, Afghanistan und Äthiopien für 5 Tage in Nürnberg in Hunger- und Durststreik getreten, um ihren Forderungen nach einem Bleiberecht sowie der Abschaffung von Lagerpflicht, Residenzpflicht und Arbeitsverboten Nachdruck verleihen.

Damit setzt sich in Bayern eine Protestserie fort, die nach dem Suizid eines iranischen Flüchtlings in Würzburg Anfang 2012 begonnen hat. Flüchtlinge sind mit ihren Protesten als eigenständiger Player in die Debatte um die Asylpolitik eingestiegen und fordern selbstbewusst ihre Rechte ein. Dennoch bleiben grundlegende Änderungen aus. Mit der Abschaffung der Essenspakete lassen sich die betroffenen Flüchtlinge offenbar nicht abspeisen, wie die fortgesetzten Proteste zeigen. Die Landesregierung muss endlich spürbare Verbesserungen für die betroffenen Flüchtlinge in den Sammellagern umsetzen, ein grundlegender Wandel in der Asylpolitik ist überfällig!

JOG Protestkonferenz in Bonn vom 11. -14. Juni 2014

Jugendliche ohne Grenzen (JoG) veranstalten vom 11. - 14. Juni in Bonn ein Protestprogramm und wählen den Abschiebeminister 2014. Sie fordern: Bleiberecht statt Ausweitung von Inhaftierung, Einreisesperren, Aufenthalts- und Arbeitsverboten!

Anlässlich der Innenministerkonferenz (IMK) in Bonn protestieren JoG und ihre Bündnispartner am 12.06.2014 um 17 Uhr am Münsterplatz mit einer bundesweiten Demonstration gegen die geplanten Verschärfungen des Zuwanderungsrechts. Das Motto: „Willkommenskultur! Bleiberecht für ALLE, jetzt sofort!“ Während der Demonstration wird auch der Abschiebeminister des Jahres 2014 gewählt. Am 13.06.2014 um 18:00 Uhr wird bei einer öffentlichen Gala im Bistro Venusberg (Sigmund-Freud-Straße 25, Bonn), der Initiativenpreis für Engagement gegen Abschiebung verliehen.

Derzeit sind in Deutschland knapp 100.000 Flüchtlinge geduldet, die Hälfte davon sogar schon länger als sechs Jahre. Geduldet zu sein bedeutet, in ständiger Unsicherheit und Angst vor einer Abschiebung zu leben. Dazu kommt noch eine Reihe von diskriminierenden Sondergesetzen, wie Ausbildungs- und Arbeitsverbote, Residenzpflicht, Wohnen in Lagern, Versorgung mit Essenspaketen oder Gutscheinen und vieles mehr. Anstatt dies zu ändern plant die Bundesregierung mit dem Entwurf für das “Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung” zahlreiche weitere Verschärfungen.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://jogspace.net/

Freedom March to Brussels

 

Am 25. Mai 2014 findet die Wahl des Europaparlaments und am 26. und 27. Juni das Gipfeltreffen des Europäischen Rats unter anderem zum Schwerpunktthema Migrationspolitik statt.  Ein Netzwerk europäischer Flüchtlings und Migrant_innen Bewegungen nahm diese Termine zum Anlass einer breiten Kampagne: Zur Europaparlamentswahl am 25. Mai 2014 mobilisiert das Netzwerk für dezentrale Aktionen und zum gleichen Zeitpunkt startet die Protestkarawane in Straßburg. 450 km führt die Strecke über Saarbrücken, Schengen. Luxemburg, Charleroi nach Brüssel. Einen Monat wird die Karawane zu Fuß unterwegs sein. In den Städten und an den vier Grenzübergängen werden Demonstrationen und andere Aktionen stattfinden. Ab dem 20. Juni ruft das Netzwerk zu einer Aktionswoche in Brüssel auf.

Das europäische Netzwerk der Geflüchteten und Migrant_innen fordert einen solidarischen und verantwortungsvollen Umgang mit Menschen auf der Flucht und Migrant_innen. Es fordert den Stopp aller Internierungen und Abschiebungen, das Recht auf Asyl und die Ermöglichung eines gleichberechtigten Lebens in Europa. Langfristiges Ziel der am Netzwerk beteiligten Flüchtlingsbewegungen ist die Aufhebung aller repressiven Maßnahmen gegen Migrant_innen und Menschen auf der Flucht.

Weitere Informationen zum Protestmarsch finden Sie unter:

http://freedomnotfrontex.noblogs.org/
https://www.facebook.com/freedomnotfrontex

Landtagsanhörung: "Weiterentwicklung der bayerischen Asylpolitik"

Der Sozial- und der Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags führten am 10.04.2014 eine gemeinsame Anhörung zur „Weiterentwicklung der bayerischen Asylpolitik“ durch.
Diese Landtagsanhörung wurde den protestierenden Flüchtlingen, die im August 2013 in zwei Protestmärschen nach München gezogen waren und im Münchner Gewerkschaftshaus Schutz gesucht hatten, von VertreterInnen aller Landtagsfraktionen versprochen, bei einem Treffen am 17.09.2013 – zwei Tage nach der Landtagswahl – im EineWeltHaus in München, das auf Vermittlung des Bayerischen Flüchtlingsrats zustande kam. VertreterInnen der protestierenden Flüchtlinge sollten selbst als ExpertInnen geladen werden und über ihre Erfahrungen in Bayern sprechen können. Doch von Flüchtlingen bei der Landtagsanhörung keine Spur: die offizielle ExpertInnenliste der Landtagsanhörung führte nur VertreterInnen von NGOs und Behörden auf.
„Diese Landtagsanhörung wurde den protestierenden Flüchtlingen versprochen, um ihnen im Landtag Gehör zu verschaffen, doch jetzt waren sie noch nicht einmal als ExpertInnen eingeladen. Mal wieder wurde in Bayern über statt mit Flüchtlingen gesprochen".

Kirchenasyle in Bayern wieder sicher

Am 18.2.2014 war nach 18 Jahren wieder ein Kirchenasyl in Bayern durch die Polizei geräumt worden. Im Auftrag der Ausländerbehörde kamen mehrere Polizeibeamte zur Pfarrei St. Peter und Paul in Augsburg und schoben eine alleinerziehende, traumatisierte Mutter aus Tschetschenien mit 4 Kindern nach Polen ab.
Das Innenministerium und die Ausländerbehörde Augsburg redeten sich damit heraus, die Familie sei absolut freiwillig mitgekommen. Der Pfarrer von St. Peter und Paul wies diese Darstellung zurück. Man könne nicht von Freiwilligkeit sprechen, wenn die Polizei vor der Tür steht und auf ihn und die Familie Druck ausübe.
Innenminister Herrmann lies in der Folge die Stellungnahme verbreiten, „gegen den Willen des jeweiligen Pfarrers wird die bayerische Polizei auch künftig in solchen Fällen weder kirchliche Räume betreten noch gewaltsam Personen abführen“.
Dass Kirchenasyle in Zukunft durch Ausländerbehörden und Polizei respektiert werden, bestätigt nun auch der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm nach Hintergrundgesprächen.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bayerische Innenminister zugesichert hat, die Kirchenasyle in Bayern zukünftig zu respektieren und nicht mehr durch die Polizei räumen zu lassen“, kommentiert Alexander Thal die aktuelle Lage. „Nun muss keine Kirchengemeinde mehr fürchten, dass Flüchtlinge, die sie aufgrund besonderer Härtefälle aufgenommen hat, von der Polizei abgeführt werden.

Böbracher Flüchtlinge protestieren vor dem Sozialministerium

Seit Donnerstag, den 31. Oktober, campierten sechs Asylsuchende vor dem bayerischen Sozialministerium in München. Sie protestierten gegen ihre Unterbringung im niederbayerischen Böbrach. Das Lager liegt außerhalb des niederbayerischen Dörfchens Böbrach, alleinstehend auf einer einsamen Waldlichtung, und stand bereits in den letzten Jahren als "Dschungelcamp" in der Kritik. Vom 6. bis 13.11.2013 befanden sich die Flüchtlinge im Hungerstreik. Nach Verhandlungen mit dem Sozialministerium und der Regierung von Niederbayern haben sie am 20.11.2013 ihren Protest vor dem Sozialministerium beendet und sind nach Böbrach zurückgekehrt.

 

"Unsere Unterkunft in Böbrach liegt mitten im Wald. Es ist unerträglich für uns, dass es in Böbrach keine Menschenseele gibt. Es gibt kein Handynetz, kein Internet, kein Fernsehen – wir sind dort vollständig von der Welt abgeschnitten", erklärten die Protestierenden.

"Was wir wollen ist eine menschenwürdige Unterbringung und das Ende unserer Isolation! Die Situation in Böbrach ist unerträglich und für niemanden zumutbar."

Essenspakete für Flüchtlinge werden abgeschafft

Bayerns neue Sozialministerin Emilia Müller hat am 30.10.2013 angekündigt, die Zwangsversorgung von Flüchtlingen mit Essenspaketen abzuschaffen und stattdessen Bargeld auszuzahlen. Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt diesen längst überfälligen Schritt sehr. Flüchtlinge wurden über Jahre entmündigt und durften nicht einmal selbst entscheiden, was sie essen. Bisher werden zweimal pro Woche Essenspakete an Flüchtlinge in ganz Bayern geliefert. Dieses System ist nicht bedarfsgerecht und verursacht erhebliche Kosten für Logistik und Transport. In den meisten anderen Bundesländern erhalten Flüchtlinge daher Bargeld oder Gutscheine. In welchem Zeitraum die Umstellung von Paketen auf Bargeld in Bayern erfolgen wird, ist derzeit noch unklar. Ebenso unklar ist, ob auch die Versorgung in dezentralen Unterkünften, in denen Flüchtlinge durch Hotel- oder PensionsbetreiberInnen bekocht werden, umgestellt wird. Klar ist jedoch: Ohne die jahrelangen Flüchtlingsproteste und insbesondere den Hungerstreik am Rindermarkt im Juni 2013 wäre diese Neuregelung nicht gekommen.

Non Citizens setzen Hungerstreik in Berlin aus

Von 20.08. bis 03.09.2013 zogen Asylsuchende aus ganz Bayern in zwei Protestmärschen von Bayreuth und Würzburg nach München. Die Protestierenden kämpfen damit weiterhin für die Anerkennung ihrer Asylanträge sowie gegen Flüchtlingslager, Residenzpflicht, Essenspakete und Arbeitsverbote.
Am 17.09.2013, zwei Tage nach der Landtagswahl, trafen die protestierenden Flüchtlinge Abgeordnete aller in den Landtag gewählter Parteien, schilderten ihre Probleme und ihre verzweifelte Lebenssituation in bayerischen Flüchtlingslagern und überbrachten ihre Forderungen. Die Abgeordneten sagten eine ExpertInnenanhörung im Bayerischen Landtag zu, bei der die protestierenden Flüchtlinge ihre Probleme sprechen können.
Ein bereits fertig organisiertes Treffen mit BAMF-Präsident Dr. Manfred Schmidt am 30.09.2013 sagte dieser jedoch kurzfristig ab, da er keine Gesprächsgrundlage sehe und die Flüchtlinge den Termin öffentlich gemacht hatten.
Die protestierenden Flüchtlinge sind deshalb nach Berlin weitergezogen und haben am 09.10.2013 einen Hungerstreik am Brandenburger Tor begonnen. Nach einem Gespräch mit dem Vizepräsidenten des BAMF und einem SPD-Bundestagsabgeordneten setzten sie den Durststreik bis Mitte Januar aus.

Alle Informationen zum Protest: http://refugeestruggle.org

Änderungen der Asylpolitik sind eine Farce

In ihrer Ministerratssitzung vom 30.07.2013 hat die Bayerische Staatsregierung in Reaktion auf den Hungerstreik von Flüchtlingen in München Veränderungen in der bayerischen Asylpolitik beschlossen. Doch diese Änderungen sind eine Farce: „Die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Bayern sind so verheerend, dass es immer wieder zu Suiziden und Suizidversuchen, aber auch zu Protestaktionen wie Hungerstreiks kommt. Die heute beschlossenen Änderungen werden daran jedoch kaum etwas ändern. Diese Symbolpolitik reicht nicht aus, eine grundlegende Kurskorrektur in der Asylpolitik ist dringend nötig“

Hungerstreik in München beendet

Im Anschluss an die Non-Citizen-Demo in München am 22.06.2013 haben sich rund 100 Flüchtlinge zu einem Hungerstreik entschieden. Zusammen mit UnterstützerInnen bauten sie ein Protestcamp auf dem Rindermarkt auf. Sie fordern ihre Anerkennung als Flüchtlinge und die Abschaffung von Lagerpflicht, Essenspaketen, Arbeitsverboten, etc. Vom 25. bis 30.06.2013 befanden sich 48 der beteiligten Flüchtlinge zur Durchsetzung ihrer Forderungen in einem "trockenen Hungerstreik". Ab dem 26.06. hat sich die Gesundheitssituation vieler Streikenden massiv verschlechtert, insgesamt wurden 35 Personen zum Teil mehrfach ins Krankenhaus gebracht. Am frühen Sonntagmorgen (30.06.2013) wurde das Camp der protestierenden Asylsuchenden am Rindermarkt von der Polizei geräumt.

Anschläge auf Nazigegner in München

Attacken auf den Bayerischen Flüchtlingsrat und ein Wohnhaus im Westend
Attacken auf den Bayerischen Flüchtlingsrat und ein Wohnhaus im Westend


Seit mehreren Wochen werden NazigegnerInnen in München von Neo-Nazis angegriffen. Ziele der Attacken sind auch die Geschäftsstelle des Bayerischen Flüchtlingsrats sowie das Wohnprojekt Ligsalz8 im Westend, dessen BewohnerInnen sich gegen Rassismus engagieren.


Die Anschläge zeigen auf bittere Weise, wie akut notwendig unser Engagement gegen Naziterror auch in Bayern ist. Selbst während des laufenden NSU-Prozesses trauen sich Neonazis in München offen zu agieren. Wir werden uns durch solche feigen Anschläge nicht einschüchtern lassen, sie bestätigen nur die Wichtigkeit unserer Arbeit“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Haderthauer blamiert sich in Würzburg

Foto: Mainpost

Sozialministerin Christine Haderthauer hat bei ihrem Besuch im Würzburger Flüchtlingslager am 14.03.2013 lediglich das Gespräch mit VertreterInnen der Wohlfahrtsverbände und der Ehrenamtlichen gesucht. Als sie ihren Dienstwagen für die Rückfahrt bestieg, versuchten Flüchtlinge, die zum Teil seit Jahren unter den Lebensbedingungen im Lager leiden, sie zu einem Gespräch zu bewegen. Doch ohne Erfolg, sie wurden einfach ignoriert. Als ein Bewohner, sichtbar geschwächt und auf eine Holzkrücke gestützt, sich vor den abfahrbereiten Dienstwagen stellte, solidarisierten sich die Umstehenden und gesellten sich zu ihm. Nach 10 Minuten gaben sie resigniert auf und ließen Haderthauer ziehen. Offensichtlich hatte sie nicht den Mut, sich der Kritik der LagerbewohnerInnen zu stellen.
Christine Haderthauer ist als verantwortliche Ministerin für die menschenunwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in bayerischen Sammellagern verantwortlich – kein Wunder, dass die Würzburger Flüchtlinge mit ihr reden wollten. Doch sie war einfach zu feige, sich der Kritik an ihrer Lagerpolitik zu stellen, und hat sich in ihrem Dienstwagen versteckt, bis die Flüchtlinge sie enttäuscht abziehen ließen“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn sie nicht nur über, sondern mit Flüchtlingen sprechen würde!

Taschengeldkürzungen nicht mehr zulässig

Mit einem Paukenschlag hat das bayerische Landessozialgericht (LSG) die Praxis der bayerischen Sozialämter beendet, Flüchtlingen das soziokulturelle Existenzminimum, das so genannte Taschengeld, zu kürzen oder ganz zu streichen. Das soziokulturelle Existenzminimum ist Teil des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 18.07.2012 uneingeschränkt auch Flüchtlingen zugesprochen hat. Da dieses Existenzminimum nicht migrationspolitisch relativiert werden dürfe, sei die derzeitige Sanktionspraxis der Sozialämter nicht aufrechtzuerhalten.

Probleme in der Bayernkaserne hausgemacht

Die gegenwärtige Unterbringungssituation in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern gefährdet in erheblichem Maße das Kindeswohl und kann nicht als Inobhutnahme im Sinne des SGB VIII verstanden werden. Die Jugendlichen leiden massiv unter den Aufnahmebedingungen. Das sind allerdings keine Geheimnisse und auch keine Neuigkeiten. Selbst im Sozialministerium ist längst bekannt, dass der derzeitige Unterbringungszustand den Jugendlichen schadet. Sichtbar wird diese Tatsache unter anderem, wenn sich die Situation im Lager zuspitzt, wie in der vergangenen Woche. Erneut kam es zu einem Zwischenfall in der Bayernkaserne, in den Jugendliche verwickelt waren.

leben verboten - Film über Flüchtlinge in Bayern

Refugee Protest March - Demonstration am 13.10.2012 in Berlin

Nach knapp 4 Wochen und 600km Fußmarsch hat der Flüchtlingsprotestmarsch, der am 8. September in Würzburg gestartet hat, nun sein Ziel - Berlin - erreicht. Unter dem Motto „Willkommen in Berlin! Für einen menschenwürdigen Aufenthaltsstatus in Deutschland! Asyl und Bewegungsfreiheit sind keine Privilegien, sondern Menschenrechte!“ wird am 13.10. eine bundesweite Demonstration stattfinden, die um 15 Uhr am Oranienplatz beginnen und mit einer Abschlusskundgebung vor dem Bundestag enden wird.

Damit sollen noch einmal die Forderungen der bundesweit protestierenden Flüchtlinge an Öffentlichkeit und Politik getragen werden, von denen die zentralsten lauten: Abschiebestopp, Abschaffung der Residenzpflicht, Abschaffung der Flüchtlingslager!

Weitere Infos und eine detaillierte Presseschau zu dem Protestmarsch finden Sie unter: www.refugeetentaction.net

Refugee Protest March - Demonstration am 13.10.2012 in Berlin

Lagersystem gerät aus den Fugen

In Bayern steigt die Zahl der Asylbewerber auf niedrigem Niveau an. Deshalb bricht in Bayern der offene Notstand aus: Die für 500 Personen ausgelegte Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in Zirndorf war zwischenzeitlich mit fast 800 Personen total überfüllt, weshalb das Bayerische Rote Kreuz Zelte aufgebaut hat, um die Unterbringung der neu ankommenden Flüchtlinge gewährleisten zu können.

Dieser Notstand ist die Folge der rigiden Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern, denn Flüchtlinge müssen im Anschluss an die EA in Sammellagern untergebracht werden. Diese sind jedoch genauso überfüllt, wie die EAs in Zirndorf und München. Deshalb verbleiben neu angekommene Flüchtlinge wesentlich länger in der EA, als die vorgesehenen drei Monate. Aus purer Not heraus werden die Landkreise und kreisfreien Städte in die Pflicht genommen, innerhalb von 3-4 Tagen Kontingente von 15-20 Personen unterzubringen. Damit steht die bayerische Lagerpflicht grundsätzlich in Frage: Obwohl sie in Lagern untergebracht werden müssten, kommen die meisten neu angekommenen Flüchtlinge in Wohnungen oder Pensionen.

Flüchtlingsprotestmarsch von Würzburg nach Berlin

Nach der Auftaktkundgebung am Samstag, 08.09.2012, auf dem Marktplatz in Würzburg mit etwa 450 DemonstrantInnen, haben sich dieses Wochenende ca. 60 Personen zu Fuß auf den Weg nach Berlin gemacht. Parallel sind Personen mit dem Bus aufgebrochen.

 

>>> Weitere Infos und Route des Protestmarsches

 

Die Flüchtlinge, die mittlerweile bereits bundesweit seit mehr als 5 Monaten streiken, wollen mit dem Protestmarsch folgende Ziele erreichen:

die Residenzpflicht abzuschaffen, Abschiebungen zu stoppen, Flüchtlingslager zu schließen und für Flüchtlinge in Deutschland bessere Lebensbedingungen in Würde und Menschlichkeit zu erzielen.

Bundesverfassungsgericht: AsylbLG verfassungswidrig!

Mit seinem heutigen Urteil (18.07.2012) erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das seit 1993 gültige Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, „unverzüglich“ eine Neufassung des AsylbLG zu erarbeiten. Darüber hinaus setzt das BVerfG mit sofortiger Wirkung eine Übergangsregelung in Kraft, da „die fortdauernde Anwendung der verfassungswidrigen Normen […] angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen nicht hinnehmbar“ ist. Die Sozialleistungen werden demnach für alleinstehende Flüchtlinge auf 336 Euro monatlich erhöht, von denen 130 Euro in bar ausbezahlt werden müssen. Diese Entscheidung entspricht einer Erhöhung von etwa einem Drittel.

Vetternwirtschaft in Landshut

Landrat Josef Eppeneder

Der Landrat des Landkreises Landshut, Josef Eppeneder, hat seine Kinder dabei unterstützt, zwei Häuser zu kaufen, die danach an den Landkreis Landshut als Unterkünfte für AsylbewerberInnen vermietet wurden. 20 € täglich pro Person erhalten sie dafür als Miete. Die Regierung von Niederbayern scheint darin kein Problem zu sehen, im Unterschied zur Landshuter Bevölkerung, die darin eine besondere Form von Vetternwirtschaft erkennt.
Dieses einträgliche Familiengeschäft ist nur möglich, weil die CSU an der Lagerpflicht für Flüchtlinge festhält. Aufgrund der auf niedrigem Niveau gestiegenen Flüchtlingszahlen fehlen freie Plätze in den bayerischen Flüchtlingslagern. Deshalb müssen die Landkreise vorübergehend Notunterkünfte bereitstellen. Diese Situation auszunutzen, um seinen Kindern ein ordentliches Einkommen zu beschaffen, ist ein politischer Skandal.

Wir fordern deshalb den sofortigen Rücktritt von Josef Eppeneder!

Suizid eines Flüchtlings im Würzburger Flüchtlingslager

In der Nacht zum Sonntag, den 29.01.2012, hat sich ein iranischer Flüchtling in dem Würzburger Flüchtlingslager das Leben genommen. Die "Internationale Föderation Iranischer Flüchtlinge" erklärte, Grund für den Suizid sei die "menschenunwürdige Situation" in der Unterkunft gewesen. Michael Stich, der sich im Missionsärztlichen Klinikum in Würzburg um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge vor Ort kümmert, sagt "Die Gemeinschaftsunterkünfte machen krank". Kein Bundesland gehe so schlecht mit Flüchtlingen um wie Bayern. Auch der Bayerische Flüchtlingsrat fordert seit langem, dass die menschenunwürdige Lagerpflicht für Flüchtlinge endlich abgeschafft wird.

Vier syrische Flüchtlinge nach Ungarn abgeschoben

Kovan B. und Aram C. (Namen geändert) wollten nicht auf unschuldige DemonstrantInnen schießen. Sie hatten Angst, selbst erschossen zu werden, sollten sie sich weigern. Also entschlossen sie sich dazu, sich ihrer Einberufung durch das syrische Militär durch Flucht zu entziehen. Gemeinsam mit Dilan Z. und Arin A. (Namen geändert), zwei Frauen aus ihrem Bekanntenkreis, die Syrien ebenfalls verlassen mussten, machten sie sich auf den Weg nach Deutschland. Hier haben alle vier nahe Verwandte. Doch weil ihr Fluchtweg sie über Ungarn führte, wurden sie nun dorthin zurückgeschoben. Die beiden Frauen sind am vergangenen Mittwoch, den 01.02.2012 von München aus nach Budapest abgeschoben worden. Eine Spontandemo am Münchner Flughafen gegen ihre Abschiebung blieb leider erfolglos. Die beiden Männer wurden am Donnerstag, den 02.02.2012 ebenfalls abgeschoben.
In Ungarn ist die Situation für Flüchtlinge – wie Berichte des UNHCR und der Menschenrechtsorganisation HHC belegen – katastrophal. Nach Ungarn abgeschobene Flüchtlinge werden in der Regel sofort in Haft genommen. Ihre Möglichkeiten im Asylverfahren werden stark eingeschränkt.

Hungerstreik in Bayernkaserne

Am gestrigen Montag um 16 Uhr beendeten die 50 Jugendlichen in der Bayernkaserne ihren 8 bis 13-tägigen Hungerstreik. Darauf einigten sie sich nach einem fast fünfstündigen Treffen mit VertreterInnen der Regierung von Oberbayern, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Kultusministeriums, des Sozialministeriums, des  Jugendamtes sowie Betreuern der Inneren Mission und dem Leiter der Einrichtung. Die Jugendlichen fühlten sich nach dem Treffen endlich ernst genommen und bekamen Teile ihrer Forderungen schriftlich bestätigt, was die  Voraussetzung für eine Beendigung des Hungerstreiks war.
Wir sind alle glücklich über das Ende unseres Hungerstreiks und die Ergebnisse des Gesprächs. Wir glauben, dass zumindest für die Jugendlichen, die nach uns kommen, die Situation besser sein wird. In der Kaserne hat sich aber nichts verändert.“, so ein am Hungerstreik beteiligter Flüchtling.
Grundsätzlich bleiben auch Kernforderungen der Jugendlichen unerfüllt. So werden auch weiterhin nachts keine Betreuer für die traumatisierten Jugendlichen vor Ort sein, sondern nur uniformiertes Security-Personal, von dem sich die Flüchtlinge verängstigt fühlen. Zudem ändert die Schaffung der Deutschkurse beispielsweise nichts an der Problematik, dass den jugendlichen Flüchtlingen der Zugang zum Schul- und Ausbildungssystem meist verwährt bleibt. Die Unterbringung in der Bayernkaserne und die Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bleiben unverändert und werden der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht. Weiterhin wird es nur unzureichend Plätze  in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen geben, was dazu führt, dass die Mehrheit der Jugendlichen weitaus länger  als die vorgeschriebenen drei Monate in der Bayernkaserne wohnen müssen, und mit erreichen der Volljährigkeit Gefahr laufen in den „Regelvollzug“ des menschenunwürdigen bayernweiten Lagersystems überführt zu werden.