25.04.2018

Stadt Bamberg gibt Widerstand auf

Rechtswidrige Sozialleistungskürzungen: Flüchtlingsrat fordert sofortige Auszahlung der einbehaltenen Sozialleistungen an ALLE betroffenen Flüchtlinge


Nach aktuellen Informationen, die dem Bayerischen Flüchtlingsrat vorliegen, hat die Stadt Bamberg ihren Widerstand aufgegeben: Nachdem jahrelang vielen Flüchtlingen in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken rechtswidrig die Sozialleistungen vorenthalten wurden, hat das Sozialamt damit begonnen, alle Sozialleistungskürzungen aufzuheben. Die einbehaltenen Sozialleistungen sollen rückwirkend nachbezahlt werden. Sollte das wirklich der Fall sein, wäre das ein guter Tag für die betroffenen Flüchtlinge im Aufnahme- und Abschiebelager in Bamberg.

In Bamberg wurde rücksichtslos in das verfassungsrechtlich garantierte, menschenwürdige Existenzminimum hineingekürzt und hunderten Flüchtlingen die Auszahlung von Bargeld verweigert. Dies scheint jetzt endlich ein Ende zu haben“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern das Sozialamt auf, schnellstmöglich alle Sanktionen aufzuheben und allen Betroffenen die ihnen zustehenden Sozialleistungen nachzubezahlen. Das muss zur Wiedergutmachung auch für Flüchtlinge gelten, die sich nicht mehr in Bamberg befinden, umverteilt oder abgeschoben wurden. Denn einige der Abgeschobenen hat das Sozialamt auf dem Gewissen: wenn Flüchtlinge keinen Anwalt bezahlen können, ist ihnen faktisch der Rechtsweg verschlossen!

Bereits im Oktober 2017 hatte der Bayerische Flüchtlingsrat der Stadt Bamberg vorgeworfen, rechtswidrig das menschenwürdige Existenzminimum für Flüchtlinge zu kürzen, insbesondere bei allen Dublin-Fällen. Der Leiter des Sozialamts, Richard Reiser, wies dies zurück, legte der Regierung von Oberfranken wenige Fälle zur Prüfung vor und ließ sich von ihr legales Handeln bestätigen. Zwischenzeitlich verstieg er sich sogar zu der Behauptung, es würden gar keine Dublin-Fälle gekürzt. Diese Behauptung musste er inzwischen jedoch zurücknehmen und eingestehen, dass tatsächlich alle Dublin-Fälle sanktioniert wurden.

Nachdem die Stadt Bamberg kein Einsehen in ihr rechtswidriges Handeln hatte, ließ der Bayerische Flüchtlingsrat zusammen mit Anwält*innen fast 30 Sozialleistungssanktionen durch das Sozialgericht Bayreuth und das Bayerische Landessozialgericht prüfen. Unsere Position ist inzwischen eindeutig bestätigt: Nicht nur die Sanktionen gegen Dublin-Fälle sind aufgrund ihrer Begründung rechtswidrig. Alle Sanktionen sind aufgrund massiver Formfehler nicht haltbar.

Es ist erschreckend, dass deutsche Behörden die Grundrechte von Flüchtlingen in einer Weise missachten können, wie es in Bamberg geschehen ist. Doch das ist eine Folge der Abschiebelager in Bayern. Viele betroffene Flüchtlinge haben faktisch keinen Zugang zu anwaltlicher Beratung und sind deshalb solchem Behördenhandeln hilflos ausgeliefert. Nur durch Interventionen von außen ist solchen Missständen beizukommen. Doch gerade der Zugang für Haupt- und Ehrenamtliche sowie von Anwält*innen wird von der bayerischen Staatsregierung gezielt behindert“, kritisiert Alexander Thal. „Wir fordern deshalb die sofortige Schließung der bayerischen Abschiebelager!

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