26.03.2018

Schallende Ohrfeige für die Stadt Bamberg

Bayerisches Landessozialgericht erklärt Sozialleistungssanktionen in Bamberg für rechtswidrig / Flüchtlingsrat: „Sozialamt Bamberg muss auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückkehren!“


Bereits im Oktober 2017 hatte der Bayerische Flüchtlingsrat dem Sozialamt der Stadt Bamberg vorgeworfen, rechtswidrig das menschenwürdige Existenzminimum für Flüchtlinge zu kürzen. Die Stadt Bamberg legte einige wenige Fälle der Regierung von Oberfranken zur Prüfung vor und ließ sich von ihr legales Handeln bestätigen. Die Regierung von Oberfranken ist in die Kürzung von Sozialleistungen selbst involviert und deshalb keine unabhängige Prüfinstanz. Der Bayerische Flüchtlingsrat entschied daher, mit betroffenen Flüchtlingen vor das Sozialgericht zu ziehen, für uns der richtige Ort, um Verwaltungshandeln zu überprüfen und wenn notwendig zu korrigieren.

Die Stadt Bamberg begründet ihre Sanktionen gegen Dublin-Fälle damit, dass die Betroffenen über ein sicheres Herkunftsland eingereist sind und nur nach Deutschland weiterreisen würden, um hier Sozialleistungen abzukassieren. Deshalb greife hier §1a Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), der Sanktionen wegen Einreise zum Sozialleistungsbezug erlaubt. Schon das Sozialgericht in Bayreuth hält dieses Vorgehen regelmäßig für rechtswidrig. Denn diese Sanktion ist nur zulässig, wenn das Sozialamt den Betroffenen nachweisen kann, dass ihre Hauptmotivation bei der Einreise der Sozialleistungsbezug war. Diesen Beweis blieb das Sozialamt bisher schuldig.

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) geht mit seinem Beschluss vom 1.3.18 noch weit darüber hinaus. Es stellt ganz klar fest, dass bereits das Verwaltungsverfahren des Bamberger Sozialamts rechtswidrig war. Ein rechtsstaatliches Verfahren sieht vor, dass Betroffene vor einer Sanktion anzuhören sind, dass eine Sanktion zu verbescheiden und den Betroffenen mitzuteilen ist. Das Sozialamt Bamberg hat jedoch die Leistungen einfach eingestellt, sobald es von der Regierung von Oberfranken die Information bekommen hat, dass eine Sanktion möglich ist. Es wurde niemand angehört, es gab keine schriftlichen Bescheide. Das LSG erklärt dazu, dass die Verweigerung des Bargelds durch das Sozialamt „rechtswidrig“ war. „Eine gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung ist nicht gegeben. Insbesondere fehlt es an einem […] Verwaltungsakt“.

Wir begrüßen es außerordentlich, dass das Bayerische Landessozialgericht die Sozialleistungssanktionen in der Aufnahmeeinrichtung in Bamberg für rechtswidrig erklärt hat. Das ist eine schallende Ohrfeige für die Stadt Bamberg, die nun hoffentlich auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt. Wir fordern dazu das Sozialamt auf, unverzüglich alle Sanktionen aufzuheben und allen betroffenen Flüchtlingen die ihnen vorenthaltenen Sozialleistungen nachträglich auszubezahlen“, erklärt Katrin Rackerseder vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

Nicht nur in Bamberg, auch in den anderen Sonderlagern, Transitzentren und Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern wird Flüchtlingen automatisch das Bargeld gestrichen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird, und das häufig ohne rechtliche Grundlage“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern deshalb den neuen bayerischen Integrationsminister Joachim Herrmann auf, den Respekt vor dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durchzusetzen und die Sozialämter anzuweisen, solche rechtswidrigen Sozialleistungssanktionen zukünftig zu unterlassen.

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