Bayerischer Rundfunk, 01.10.2012

Volle Sozialleistungen für Asylbewerber

Order aus Ministerium

Ein Asylbewerber steht in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung (ZAE) für Asylbewerber in Zirndorf in seinem Zimmer. | Bild: Daniel Peter/dapd


Im Streit um Sozialleistungen für Asylbewerber hat das Sozialministerium die Ämter vor Ort nun angewiesen, den vollen Regelsatz auszubezahlen. Einige fränkische Sozialämter hatten in Einzelfällen zu wenig geleistet.

Nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats hatten Sozialämter in Oberfranken sowie in einigen Landkreisen Unter- und Mittelfrankens alleinstehenden und alleinerziehenden Flüchtlingen fast 30 Euro pro Monat zu wenig ausbezahlt. Als Begründung hätten die Ämter angeführt, dass die Asylbewerber keinen eigenen Haushalt führen, weil sie in einem Flüchtlingslager oder einer Pension untergebracht sind. Somit hätten sie keinen Anspruch auf die vollen 134 Euro.

Ministerium: Eigener Haushalt trotz Gemeinschaftsunterkunft

Die Landkreise zahlten den Flüchtlingen nur 107 Euro pro Monat aus. Dies entspricht dem Satz der Regelbedarfsstufe 3, den etwa behinderte Menschen bekommen, die keinen eigenen Haushalt führen. Das Sozialministerium hat die Ämter nun angewiesen, den Asylbewerbern den vollen Satz auszubezahlen: "Allein aus der Tatsache, dass jemand in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist" folge nicht, dass er "in die Regelbedarfsstufe 3 einzugruppieren" sei.



"Wir begrüßen es sehr, dass [Sozialministerin] Christine Haderthauer (CSU) per Weisung die rechtswidrige Praxis der Sozialämter in Nordbayern beendet hat. Damit müssen nicht alle Betroffenen individuell Widerspruch gegen ihre rechtswidrigen Bescheide einlegen, sie müssen nun von Amts wegen korrigiert werden."
Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats



Bundeverfassungsgericht: Existenzminimum für alle gleich

Mitte Juli hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die bis dahin ausbezahlten Leistungen nach dem "Asylbewerberleistungsgesetz" gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vierstießen. Die Höhe von bis dato 225 Euro sei "evident unzureichend", hatte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, gesagt. Zudem seien die Sätze weder nachvollziehbar berechnet noch realitätsgerecht bestimmt.

Großteil als Sachleistung

Nach dem Urteil der Bundesverfassungsrichter muss ein alleinlebender, erwachsener Asylbewerber mindestens 346 Euro pro Monat erhalten. Der Großteil davon wird im Freistaat als Sachleistung erbracht – also etwa in Form von Kleidung oder Lebensmitteln. Dieser Betrag orientiert sich am Satz, den Hartz-IV-Empfänger bekommen. Ausbezahlt wird lediglich der Betrag für das "soziokulturelle Existenzminimum", nun also einheitlich 134 Euro im Monat.

Quelle: Bayerischer Rundfunk

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