Mainpost, 18.09.2012

Zu wenig Geld für Asylbewerber?

Flüchtlingsrat kritisiert

 

Der Bayerische Flüchtlingsrat wirft Sozialämtern in Nordbayern vor, zu wenig an Flüchtlinge zu zahlen. Einige Asylbewerber in den drei fränkischen Regierungsbezirken erhielten nur 107 statt der gesetzlich vorgesehenen 134 Euro pro Monat, teilte der Flüchtlingsrat am Dienstag mit. Damit unterliefen die Sozialämter das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz.

Er sei entsetzt über die Unverfrorenheit der Sozialämter, sagte der Flüchtlingsratssprecher Alexander Thal. An Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) appellierte er: „Wenn ihr die Belange der Flüchtlinge wirklich etwas wert sind, muss sie jetzt umgehend den Sozialämtern in Bayern das kleine Einmaleins des Sozialrechts beibringen und sie anweisen, die Regelbedarfsstufen rechtmäßig anzuwenden.“ Das Sozialministerium wies die Kritik zurück. Denn für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben seien die Kommunen und Landkreise zuständig.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli das bisherige Asylbewerberleistungsgesetz als verfassungswidrig eingestuft und eine Erhöhung der Geldleistungen an die Flüchtlinge festgeschrieben. Bis der Bundesgesetzgeber über eine Neuregelung entscheidet, gilt eine Übergangsregelung. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende, die in Regelbedarfsstufe 1 einzugruppieren sind, wurde laut Flüchtlingsrat eine Erhöhung des Taschengeldes auf 134 Euro festgesetzt. Das bayerische Sozialministerium habe die Sozialämter angewiesen, nach dieser Regelung zu verfahren, so der Flüchtlingsrat weiter.

Sozialämter in Ober-, Mittel- und Unterfranken unterliefen aber diese neue Regelung, klagte der Flüchtlingsrat. Flüchtlingen, die nicht in Sammelunterkünften, sondern in Pensionen leben, zahlten die Ämter weiterhin nur 107 Euro aus. Solche Asylbewerber hätten keinen eigenen Hausstand und fielen somit nicht in Regelbedarfsstufe 1, sondern 3.

„Die rigide bayerische Lagerunterbringung, die es Flüchtlingen verbietet, eine Privatwohnung zu beziehen, wird damit als Begründung herangezogen, ihnen die Sozialleistungen zu kürzen“, so der Flüchtlingsrat.

 

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http://www.mainpost.de/regional/bayern/Zu-wenig-Geld-fuer-Asylbewerber;art16683,7030848

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