01.10.2012

Christine Haderthauer lenkt ein

Streit um Sozialleistungen für Flüchtlinge: Sozialministerium weist Sozialämter an, vollen Regelsatz auszubezahlen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 18.7.2012 zahlten die Sozialämter in Oberfranken und einigen Landkreisen in Unter- und Mittelfranken alleinstehenden und alleinerziehenden Flüchtlingen rechtswidrig fast 30 Euro pro Monat zu wenig aus. Die Begründung: Da sie in einem Flüchtlingslager oder einer Pension lebten, führten sie keinen eigenen Haushalt und hätten deshalb keinen Anspruch auf den vollen Betrag von 134 Euro.

Nach Protesten des Bayerischen Flüchtlingsrats und massiver öffentlicher Kritik erklärte das Sozialministerium zunächst, für diese rechtswidrige Praxis nicht zuständig zu sein. Die Verantwortung läge alleine bei den Sozialämtern.

Doch nun lenkte Sozialministerin Christine Haderthauer ein: Das Sozialministerium wies mit einem vorläufigen Anwendungshinweis vom 26.09.2012 die Sozialämter an, die vollen Sozialleistungen auszubezahlen: „Allein aus der Tatsache, dass jemand in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist und dort Sachleistungen bezieht“ folge nicht, „dass diese Untergebrachte bereits deswegen in die Regelbedarfsstufe 3 einzugruppieren seien. Daher finden sämtliche Regelbedarfsstufen in den Unterkünften Anwendung“.

Wir begrüßen es sehr, dass Christine Haderthauer per Weisung die rechtswidrige Praxis der Sozialämter in Nordbayern beendet hat“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Damit müssen nicht alle Betroffenen individuell Widerspruch gegen ihre rechtswidrigen Bescheide einlegen, sie müssen nun von Amts wegen korrigiert werden“.

Ein solches Einlenken fordert der Bayerische Flüchtlingsrat auch bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern: „Wenn Haderthauer die massive Überbelegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und München in den Griff bekommen will, muss sie Flüchtlingen in Bayern generell erlauben, in Wohnungen ziehen zu dürfen“, fordert Alexander Thal. „Dadurch werden mittelfristig genügend Plätze in den bestehenden Sammellagern frei, um neu ankommende Flüchtlinge unterbringen zu können“.

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