15.04.2015

Landtag berät morgen über Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern

Innenministerium will an bisheriger Regelung festhalten und bundesgesetzliche Vorgaben missachten / Flüchtlingsrat: Lockerung der Lagerpflicht für Flüchtlinge unumgänglich


Am morgigen Donnerstag, den 16.04.2015 wird ein Dringlichkeitsantrag der Grünen im Sozialausschuss des bayerischen Landtags behandelt. Sie fordern darin eine umgehende Anpassung des bayerischen Aufnahmegesetzes an die Bundesgesetze, die auf der Grundlage des Kretschmann-Kompromisses zu den sicheren Herkunftsländern Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien vorgenommen wurden. Danach dürfen Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Duldung nicht mehr gezwungen werden, in Sammellagern zu leben, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Aus dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde zudem das strikte Sachleistungsprinzip gestrichen, Flüchtlinge sollen vorrangig mit Bargeld versorgt werden.

Nun ist eine erste Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums bekannt geworden, in der behauptet wird, eine Änderung des bayerischen Aufnahmegesetzes wäre nicht nötig, da es „vollumfänglich dem Bundesrecht“ entspreche. Diese Argumentation weist Rechtsanwalt Hubert Heinhold in einer Stellungnahme zurück. Nach Berichten des Bayerischen Rundfunks kommt auch Professor Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, zu der Einschätzung, dass Flüchtlingen im Asylverfahren und mit Duldung nicht vorgeschrieben werden darf, wo sie wohnen müssen.

In Bayern sind alle Flüchtlingslager voll, auch die dezentralen Unterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte sind belegt. Es ist dringend an der Zeit, dass die Flüchtlinge, die dort untergebracht sind, die Möglichkeit bekommen, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Denn jeder, der auszieht, macht einen Unterkunftsplatz für neu Ankommende frei und macht es den Behörden leichter, die Unterbringung aller Flüchtlinge zu gewährleisten. Dies muss die Staatsregierung auch in Bayern zulassen und das bayerische Aufnahmegesetz endlich ändern“, fordert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Das Innenministerium scheint jedoch die glasklaren Vorgaben der Bundesgesetze ignorieren zu wollen. Auch Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, sollen weiterhin in den Lagern untergebracht werden. Da die Bundesgesetze auch in Bayern gelten, fordern wir Innenminister Joachim Herrmann auf, das Aufnahmegesetz sofort außer Kraft zu setzen und es den bundesgesetzlichen Vorgaben anzupassen!

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