24.03.2015
Lagerpflicht für Flüchtlinge ist rechtswidrig
Das bayerische Aufnahmegesetz verstößt in zentralen Teilen gegen geänderte Bundesgesetze / Flüchtlingsrat: Lagerpflicht muss gestrichen und Aufnahmegesetz sofort außer Kraft gesetzt werden
Anfang des Jahres traten mehrere Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft. Sie sind Teile des Kretschmann-Kompromisses im Bundesrat: Die Bundesländer stimmten zu, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Im Gegenzug bekamen sie dafür Lockerungen beim Arbeitsmarktzugang, bei der Residenzpflicht und bei der Unterbringung sowie Versorgung der Flüchtlinge.
Von besonderer Bedeutung sind die Änderungen bei der Unterbringung. Danach dürfen Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Duldung, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, nicht dazu verpflichtet werden, an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Flüchtlingslager zu wohnen. Eine Wohnsitzauflage ist hier schlicht nicht mehr zulässig.
Zudem wurde das strikte Sachleistungsprinzip aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gestrichen, das in Bayern als bundesgesetzliche Grundlage für die Lagerunterbringung von Flüchtlingen herangezogen wurde. Inzwischen gilt ein Vorrang für Geldleistungen, die Unterkunft kann als Geld- oder Sachleistung gewährt werden.
Das bayerische Aufnahmegesetz sieht jedoch immer noch vor, dass generell alle Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Duldung in Sammellagern untergebracht werden müssen und ein Auszug nur unter schwer zu erfüllenden Auflagen möglich ist.
„Die rigide Lagerpflicht für Flüchtlinge im bayerischen Aufnahmegesetz ist nicht mehr mit den Bundesgesetzen vereinbar. Das Aufnahmegesetz muss sofort außer Kraft gesetzt werden, um Flüchtlinge in Bayern nicht weiter in ihren Rechten zu beschneiden. Es bedarf einer gründlichen Überarbeitung oder muss ganz abgeschafft werden, auch die meisten anderen Bundesländer kommen ohne ein solches Sondergesetz aus“, fordert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Es ist jetzt an der Zeit, die überkommene Lagerpflicht zu streichen und Flüchtlinge nur dann staatlich unterzubringen, wenn Obdachlosigkeit droht. Es fehlen in Bayern schlicht die Unterkunftsplätze, um aus Abschreckungsgründen an diesem anachronistischen Instrument festzuhalten!“
Stellungnahme des Bayerischen Flüchtlingsrats zum Änderungsbedarf des Bayerischen Aufnahmegesetzes >>>