23.04.2015
CSU hält an rechtswidrigem Aufnahmegesetz fest
Grüne hatten Anpassung des Aufnahmegesetzes an geänderte Bundesgesetze beantragt / SPD und Freie Wähler stimmten zu / 'Kretschmann-Kompromiss' nichts wert?
Heute Mittag wurde im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags der Dringlichkeitsantrag der Grünen behandelt, mit dem sie forderten, das bayerische Aufnahmegesetz (AufnG) an die geänderten Bundesgesetze anzupassen. Zustimmung erhielten sie von SPD und Freien Wählern. Die CSU lehnte Änderungen ab, mit der Begründung, das AufnG entspreche weiterhin den Bundesgesetzen.
Die CSU weigert sich damit die Verbesserungen für Flüchtlinge umzusetzen, die mit dem sog. Kretschmann-Kompromiss von Bund und Ländern beschlossen wurden. Mittels dieser Verbesserungen wurde Ministerpräsident Kretschmann die Zustimmung zur Einstufung Bosniens, Serbiens und Mazedoniens als sichere Herkunftsländer abgerungen.
Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats erklärt dazu: „Wir sind empört über die Verweigerungshaltung der CSU! Als Teil der Bundesregierung hat sie den Kretschmann-Kompromiss mitgetragen. Jetzt, wo es um die Umsetzung geht, läßt man die Verbesserungen unter den Tisch fallen, setzt aber die Verschlechterungen rigoros um. Das ist unmöglich! Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf Aufhebung ihrer Wohnsitzauflage, wenn sie genügend Geld verdienen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Wenn die CSU das nicht umsetzen will, werden wir das mit betroffenen Flüchtlingen durchklagen müssen.“