16.04.2015

Flüchtlingsunterbringung: Dringlichkeitsantrag vertagt


Der Sozialausschuss des Bayerischen Landtags hat heute den Dringlichkeitsantrag der Grünen zur Änderung des bayerischen Aufnahmegesetzes vertagt. Die Grünen hatten darin beantragt, das AufnG an die veränderten bundesgesetzlichen Vorgaben anzupassen und die besonders strenge Lagerpflicht insbesondere für Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, komplett abzuschaffen.

Wir bedauern die Verschiebung des Dringlichkeitsantrags sehr“, teilt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats mit. „Die Änderungen in den Bundesgesetzen sind nahezu alle am Jahresanfang in Kraft getreten. Die Staatsregierung jedoch hat nichts unternommen, um das Landesaufnahmegesetz anzupassen. Jetzt müssen die Flüchtlinge in Bayern noch länger auf die ihnen zustehenden Verbesserungen bei der Unterbringung warten. Verschlechterungen für Flüchtlinge beschließt die Staatsregierung im Eiltempo, Verbesserungen werden jedoch auf die lange Bank geschoben. Man sieht daran gut, dass die Rechte von Flüchtlingen bei Innenminister Joachim Herrmann und Sozialministerin Emilia Müller keine Priorität genießen.

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