14.10.2015

Asylrechtsverschärfungen sind verfassungswidrig!

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert den Innenausschuss des Bundestags für die Zustimmung zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen / „Plenum des Bundestags muss verfassungswidrige Gesetzesänderungen stoppen“


In dieser Woche peitscht die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat. Soeben hat der Innenausschuss die Zustimmung beschlossen. Damit ist die erste Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat stellt klar, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen wird damit einseitig auf Abschreckung und Flüchtlingsfeindlichkeit gesetzt und noch dazu gegen das Grundgesetz verstoßen.

Wir finden es unerträglich, mit welcher Kaltschnäuzigkeit der Innenausschuss des Bundestags die Demontage des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beschlossen hat!“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern deshalb alle Abgeordneten des Bundestags dazu auf, die verfassungswidrigen Gesetzesänderungen morgen abzulehnen!

Zurück