13.10.2015
Landesflüchtlingsräte: „Asylrechtsverschärfungen stoppen!“
Die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern Bundesregierung und Bundestag auf, die geplanten Asylrechtsverschärfungen zu stoppen / „Geplante Gesetzesänderungen lösen keine Probleme, sondern sind schlicht verfassungswidrig“
Die Bundesregierung plant, im Laufe dieser Woche das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat zu peitschen. Am Mittwoch, den 14.10.15, ist die Beschlussfassung im Innenausschuss geplant, Tags darauf soll der Bundestag im Plenum zustimmen. Am Freitag, den 16.10.15, ist bereits die Beschlussfassung im Bundesrat geplant, die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen am 1.11.2015 in Kraft treten.
Dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um für die in Zuständigkeit von Bund und Ländern aufzunehmenden Asylsuchenden schnelle Erleichterungen zu schaffen, ist unstreitig. Die Flüchtlingsräte der Bundesländer schlagen folgende dringend gebotene Maßnahmen vor:
- Der Aufbau einer Logistik, mit der eine große Zahl von Flüchtlingen aus dem grenznahen Bereich weitertransportiert, versorgt und untergebracht werden kann
- Der schnelle Um- und Neubau von menschenwürdigen Notunterkünften, die die provisorischen Unterkünfte wie Zelte, Traglufthallen, Turnhallen u. ä. ersetzen
- Abbau bürokratischer Hürden, damit neu ankommende Flüchtlinge schnell zu Verwandten, Familienangehörigen und Freunden ziehen können, die sie aufnehmen und bei der Integration unterstützen
- Die Abschaffung der Lagerpflicht für alle Flüchtlinge, damit diese unproblematisch in WGs und Privatwohnungen ziehen können
- Ein Sozialwohnungs-Bauprogramm für Flüchtlinge und alle anderen obdachlosen und bedürftigen Menschen
- Besonderer Schutz für Roma und andere ethnische Minderheiten aus den Balkanstaaten, deren fortgesetzte Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung - nicht zuletzt auch aus historischer Verantwortung - eine gruppenbezogene Regelung erfordern
- Freie Weiterwanderung für Flüchtlinge, die zu ihren Familienangehörigen und Verwandten und Freunden in anderen EU-Ländern weiterreisen wollen
- Eine Altfallregelung für Flüchtlinge, deren Asylanträge seit mindestens einem Jahr unbearbeitet sind, um den Rückstau von 250.000 nicht bearbeiteter Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abzubauen
- Zugang zu Sprach- und arbeitsmarktlicher Integrationsförderung für alle Flüchtlinge - anstatt per Selektion nur für Asylsuchende aus einer Handvoll statistisch identifizierter Herkunftsländer, denen eine „gute Bleibeperspektive“ zugeschrieben wird
Doch von alldem ist fast nichts in dem vorgelegten Gesetzentwurf zu finden. Das Bundesinnenministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, setzt einseitig und ausschließlich auf Abschreckung. So soll die maximale Unterbringungsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate verlängert werden, Flüchtlinge vom Balkan und anderen als sicher dekretierten Herkunftsländern sollen die Erstaufnahmeeinrichtungen, die zu Ausreisezentren werden, gar nicht mehr verlassen dürfen. Abschiebungen sollen zukünftig grundsätzlich überfallartig organisiert werden - Abschiebungstermine sollen den Flüchtlingen nicht mehr mitgeteilt werden.
Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften untergebracht sind, können wieder mit Sachleistungen abgespeist werden. Anders als bisher dürfen die Behörden den Asylsuchenden dabei auch jegliches Bargeld (das "Taschengeld") für ihren persönlichen und soziokulturellen Bedarf (Telefon, Fahrgeld, Anwalt usw.) vollständig und dauerhaft entziehen.
Verpflichtend ist dies für die Mehrheit der Flüchtlinge mit Duldung, aber auch für solche, die bereits in anderen EU-Staaten anerkannt worden sind. Dieser Eingriff in die Sozialleistungen ist verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klar geurteilt, dass das soziokulturelle, menschenwürdige Existenzminimum für alle gilt und bar ausbezahlt werden muss.
Die geplanten Gesetzesänderungen tragen nicht zur Lösung der Probleme bei. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und Flüchtlingsfeindlichkeit und verstoßen gegen das Grundgesetz, erklären die Landesflüchtlingsräte. Sie fordern alle Bundestagsabgeordneten auf, diesem verfassungswidrigen Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Die massive Verschärfung des Asylrechts darf nicht in Kraft treten!
„Das ist die zweite krasse Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres, die nicht nur alle in den letzten Jahren erreichten Lockerungen in den Lebensbedingungen von Flüchtlingen zurücknimmt, sondern die Situation weiter massiv verschärft. Bundestag und Bundesrat dürfen diese Demontage des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auf keinen Fall beschließen!“, fordert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats für die Landesflüchtlingsräte.