dpa, 16.10.2015

Flüchtlingsrat: neues Asylgesetz verfassungswidrig


Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert das neue Asylgesetz des Bundes als verfassungswidrig. Mit dem Gesetz werde der Anspruch auf ein menschenwürdiges Minimum gekippt, sagte Sprecher Alexander Thal am Freitag. Der Flüchtlingsrat kritisiert insbesondere zwei Punkte: Asylbewerber in den Erstaufnahmeunterkünften sollen künftig ausschließlich Sachleistungen erhalten und kein Bargeld. Und abgelehnte Asylbewerber mit Duldungsstatus sollen nur noch eine Grundversorgung mit Ernährung, Unterkunft, Heizung und Gesundheitspflege erhalten

Quelle: Mittelbayerische Zeitung

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