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Taschengeldkürzungen nicht mehr zulässig

Mit einem Paukenschlag hat das bayerische Landessozialgericht (LSG) die Praxis der bayerischen Sozialämter beendet, Flüchtlingen das soziokulturelle Existenzminimum, das so genannte Taschengeld, zu kürzen oder ganz zu streichen. Das soziokulturelle Existenzminimum ist Teil des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 18.07.2012 uneingeschränkt auch Flüchtlingen zugesprochen hat. Da dieses Existenzminimum nicht migrationspolitisch relativiert werden dürfe, sei die derzeitige Sanktionspraxis der Sozialämter nicht aufrechtzuerhalten.

Medienberichte:
Asylbewerber bekommen weiter ihr Taschengeld (KNA, 27.03.2013)
Taschengeldkürzungen für Flüchtlinge: Haderthauer gibt nach (Bayerischer Flüchtlingsrat, 27.03.2013)
Taschengeld jahrelang verweigert? (tz München, 28.03.2013)
Kritik an Haderthauer (Oberbayerisches Volksblatt, 28.03.2013)
Alle Asylbewerber sollen Deutsch lernen (Augsburger Allgemeine, 25.03.2013)
Lob und Kritik für Haderthauer (Mittelbayerische Zeitung, 22.03.2013)
Deutschkurse topp, Umgang mit Landessozialgericht flopp! (Bayerischer Flüchtlingsrat, 22.03.2013)
Asylbewerber müssen Taschengeld voll erhalten (Süddeutsche Zeitung, 09.03.2013)
Sozialämter dürfen Flüchtlingen nicht mehr das Taschengeld zur Strafe kürzen (B5 aktuell, 08.03.2013)
Taschengeld darf nicht gekürzt werden (B5 aktuell, 08.03.2013)
Paukenschlag durch das Landessozialgericht (Bayerischer Flüchtlingsrat, 08.03.2013)