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Kirchenasyl darf auch in Bayern nicht strafbar sein!

Auch in Bayern gewähren PfarrerInnen nach reiflicher Gewissensentscheidung Flüchtlingen den Schutz eines Kirchenasyls. Sie stellen damit ein Korrektiv der deutschen Behörden dar, weil sie menschenunwürdige Entscheidungen in Härtefällen hinterfragen und Zeit verschaffen, um eine gütliche Einigung mit den Behörden zu erreichen. Zu diesem Vorgehen gibt es Absprachen zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auch die Innenminister von Bund und Bayern haben erklärt, das Kirchenasyl zu respektieren.
Durch Medienberichte wurde nun bekannt, dass sich die bayerischen Generalstaatsanwälte im September 2016 darauf verständigt haben, gegen das Kirchenasyl juristisch vorzugehen. All diejenigen, die Kirchenasyl gewähren, werden nun als Straftäter*innen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verfolgt. Bei der erstmaligen Gewährung von Kirchenasyl soll es nur eine Anhörung durch die Polizei und eine Einstellung des Verfahrens geben. Im Wiederholungsfall soll das Verfahren nur noch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Wer sich dann erneut strafbar macht, muss mit Geld- und Gefängnisstrafen rechnen.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback erklärt unter Verweis auf die aktuelle Rechtslage, dass dies nun einmal strafbar sei und die Staatsanwaltschaften deshalb ermitteln müssten. Die aktuelle Rechtslage gibt dies jedoch gar nicht her: Die PfarrerInnen melden die Kirchenasyle selbst bei den Behörden, damit diese wissen, wo sich die Flüchtlinge aufhalten. Flüchtlinge im Kirchenasyl können sich deshalb gar nicht des illegalen Aufenthalts strafbar machen, somit ist auch eine Beihilfehandlung gar nicht möglich.
"Kirchenasyle sind Ausdruck der gelebten christlichen Nächstenliebe. Dass diese christliche Nächstenliebe gerade im christlich-sozial regierten Bayern unter Strafe gestellt wurde, ist an Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten. Wir fordern Justizminister Bausback auf, dafür zu sorgen, dass diese Praxis schleunigst beendet wird. Kirchenasyle sind keine Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und dürfen nicht strafrechtlich verfolgt werden!"

Medienberichte:  

Kirchenasyl darf auch in Bayern nicht strafbar sein! (Bayerischer Flüchtlingsrat, 03.08.2017)

Kirchenasyl: Kritik an »neuer Dimension der Strafverfolgung« (Sonntagsblatt, 02.08.2017)

Kirchenasyl: Bayerns Sonderweg - und wohin er führen soll (Bayerischer Rundfunk, 25.07.2017)

Drei-Punkte-Plan gegen Kirchenasyl (Bayerischer Rundfunk, 24.07.2017)

Wenn Kümmern zur Straftat wird (Süddeutsche Zeitung, 24.07.2017)

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Pfarrerin ein (Bayerischer Rundfunk, 24.03.2017)

Hände weg vom Kirchenasyl! (Bayerischer Flüchtlingsrat, 24.03.2017)

Bayerische Pfarrer im Visier der Justiz (Augsburger Allgemeine, 24.03.2017)

Justizminister Bausback zum sog. Kirchenasyl (Bayerisches Justizministerium, 23.07.2017)

Ermittlungen gegen Pfarrer "Frechheit" (Die Welt, 23.03.2017)

Bischöfe beharren auf Regeln für Kirchenasyl (Süddeutsche Zeitung, 23.03.2017)

Kirchenasyl: mehr Ermittlungen (Fränkischer Tag, 23.03.2017)

Bayern ermittelt gegen Pfarrer, die Kirchenasyl gewährenNeues Deutschland, 23.03.2017)

Staatsanwaltschaften nehmen bayerische Pfarrer ins Visier (Abendzeitung, 23.03.2017)

Recht gegen Gesetz (Süddeutsche Zeitung, 22.03.2017)

Regionalbischöfin und Erzbischof verteidigen Pfarrerin (Bayerischer Rundfunk, 22.03.2017)

Ermittlungen wegen Kirchenasyl in drei Fällen (Süddeutsche Zeitung, 21.03.2017)

Keine Kriminalisierung von Kirchenasyl! (BAG Asyl in der Kirche, 20.03.2017)

Bedford-Strohm verteidigt Kirchenasyl (Süddeutsche Zeitung, 19.03.2017)

"Das riecht mir sehr nach Einschüchterung" (Süddeutsche Zeitung, 18.03.2017)

Kirchenasyl: Ermittlungen gegen Pfarrerin aus Haßfurt (Fränkischer Tag, 17.03.2017)