KNA, 16.04.2013

Asylbewerber bekommen weiter ihr Taschengeld


Der Bayerische Flüchtlingsrat fühlt sich als Sieger im wochenlangen Streit mit dem Sozialministerium um Taschengeldkürzungen bei Asylbewerbern.

Am Dienstag präsentierte der Rat ein Schreiben des Ministeriums vom 27. März, das den nachgeordneten Behörden eine Abkehr von der bisherigen Praxis nahelegt.

Nach einem unanfechtbaren Beschluss des bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Januar dieses Jahres dürfen die Ämter Flüchtlingen das soziokulturelle Existenzminimum weder streichen noch kürzen. Konkret geht es um 137 Euro im Monat. Die bayerischen Behörden orientierten sich bisher an einem gegenteiligen Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts, das Kürzungen bis zu 30 Prozent für zulässig hält. Wäre es bei der bayerischen Sanktionspraxis geblieben, hätte jeder einzelne Flüchtling einen Rechtsstreit um sein Taschengeld führen müssen.

Keine verbindliche Weisung

Nach Auskunft des Bayerischen Flüchtlingsrats zeigt das Schreiben des Sozialministeriums bereits Wirkung. „Die Sozialämter ziehen ihre Sanktionen zurück“, sagte Rechtsanwalt Alexander Thal der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Auch wenn es sich nicht um eine verbindliche Weisung handelt, geht Thal nach eigenen Worten von einer landesweiten Umsetzung aus. Allerdings sei die juristische Auseinandersetzung in der Hauptsache noch nicht entschieden.

Klage einer Chinesin ist die Grundlage

Dem Spruch des Landessozialgerichts liegt die Beschwerde einer Chinesin aus einer Regensburger Flüchtlingsunterkunft zugrunde. Ihr war wegen falscher Angaben zu ihrer Identität im November 2011 das Taschengeld um 25 Prozent gekürzt worden. Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Sommer erhob sie dagegen im August Widerspruch und erhielt Recht beim Regensburger Sozialgericht. Gegen eine entsprechende Weisung des Sozialgerichts wehrte sich die Stadt bei der nächsten Instanz und unterlag.

KNA

Quelle: Münchner Merkur

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