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Bildung und Arbeit für Flüchtlinge in Bayern.

Neue Möglichkeit für in Bayern lebende Syrer ihre Verwandten aufzunehmen

Achtung: Das Bayerische Aufnahmeverfahren läuft nur noch bis zum 27.02.2014!

 

Nach dem Erlass einer zweiten Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) vom 23. Dezember 2013 werden weitere 5000 besonders schutzwürdige syrische Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen. Das Aufnahmeprogramm richtet sich an syrische Staatsangehörige, die in Folge des Bürgerkriegs aus ihrem Wohnort fliehen mussten und sich in Syrien, einem Nachbarstaat Syriens oder in Ägypten aufhalten.

In Bayern lebende Syrer oder syrisch-stämmige Deutsche können ab sofort bei den Ausländerbehörden die dafür notwendigen Antragsformulare ausfüllen, um ihre Verwandten für das Aufnahmeprogramm vorzuschlagen und für die Dauer des Bürgerkriegs bei sich aufzunehmen. Anmeldefrist ist der 27. Februar 2014.

Die Entscheidung hinsichtlich der Aufnahme wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Die Ausländerbehörden nehmen lediglich die Aufnahmevorschläge an und leiten diese an das BAMF weiter. Für Bayern ist die Aufnahme von ca. 500 Personen vorgesehen.

 

 

Für das Aufnahmeverfahren ist Folgendes zu beachten:

 

 

1. Für in Bayern lebende Betroffene (mit Ausnahme von München) gilt grundsätzlich:

Das Formular des BMI zum Aufnahmevorschlag (siehe Anhang) oder ein von den Ausländerbehörden zur Verfügung gestelltes entsprechendes Formular muss ausgefüllt und möglichst schnell, spätestens aber bis zum 27.02.2014, an die zuständige Ausländerbehörde übermittelt werden. Dazu sollte zuerst Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufgenommen werden.

Formular BMI: http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2014/01/20131223_BMI_Formular_Syrien.pdf

 

 

2. Für in München lebende Betroffene gilt Folgendes:

Es existiert ein Online Formular (Fragebogen „Aufnahmevorschlag“) unter folgendem Link:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Auslaenderwesen/Aktuelles.html

Das ausgefüllte Formular sollte schnellstmöglich als .doc-Datei per E-Mail an syrien.kvr@muenchen.de gesendet werden. Weitergehende Informationen, z.B. hinsichtlich benötigter Unterlagen, erhält man ebenfalls auf der o.g. Internetseite der Ausländerbehörde München.

 

 

3. Verpflichtungserklärung

Sofern es der aufnehmenden Person möglich, ist die Lebensunterhaltssicherung des/der Verwandten zu erfüllen oder zumindest einen Beitrag dazu zu leisten, kann eine entsprechende Erklärung bei der Ausländerbehörde abgegeben werden (Verpflichtungserklärung oder Erklärung der Bereitschaft, die Verwandten nach der Einreise bei der Sicherung des Lebensunterhalts zu unterstützen). Die Abgabe dieser Erklärungen ist keine zwingende Bedingung. Sie ist jedoch empfehlenswert, da vorrangig Personen berücksichtigt werden, bei denen eine solche Erklärung vorliegt. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr werden aufgrund der bereits hohen Zahl von Aufnahmeanträgen voraussichtlich nur Aufnahmevorschläge berücksichtigt werden, denen eine Verpflichtungserklärung oder die Erklärung zur Beteiligung bei der Lebensunterhaltssicherung der Verwandten zugrunde liegt.

 

 

 

 

 

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Ausländerbehörden.

Informationen zum Aufnahmeprogramm auf Arabisch sind hier erhältlich, allerdings gelten für Bayern die darin genannten Fristen nicht, sondern der 27.02.2014.