Süddeutsche Zeitung, 09.03.2013

Asylbewerber müssen Taschengeld voll erhalten


Die bayerischen Sozialämter dürfen Asylbewerbern das Taschengeld nicht länger kürzen oder streichen. Das geht aus einem Beschluss des Landessozialgerichts vom 24. Januar hervor, den der Bayerische Flüchtlingsrat am Freitag veröffentlichte. Der Flüchtlingsrat sprach von einem „Paukenschlag“ und forderte das Sozialministerium auf, die jahrelange Sanktionspraxis der Behörden durch Weisung umgehend zu beenden. Der Beschluss ist rechtskräftig und nicht anfechtbar. Das bedeutet, dass in Bayern alle Asylbewerber monatlich 137 Euro Taschengeld erhalten müssen. Dies entspricht unabhängig von Sachleistungen wie Essenspaketen dem soziokulturellen Existenzminimum. Im vergangenen Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Sozialleistungen für Flüchtlinge als zu niedrig bemängelt. Außerdem dürften die Leistungen nicht länger aus politischen Gründen relativiert werden, urteilten die Karlsruher Richter. Dem Spruch des Landessozialgerichts liegt die Beschwerde einer Chinesin aus einer Regensburger Flüchtlingsunterkunft zugrunde. Ihr war wegen falscher Angaben zu ihrer Identität im November 2011 das Taschengeld um 25 Prozent gekürzt worden. Unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhob sie dagegen im August Widerspruch und erhielt Recht beim Regensburger Sozialgericht. Gegen eine entsprechende Weisung des Sozialgerichts wehrte sich nun die Stadt bei der nächsten Instanz, dem Landessozialgericht, und unterlag.        KNA

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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