16.04.2013
Taschengeldkürzungen für Flüchtlinge: Haderthauer gibt nach
Bayerisches Sozialministerium weist Sozialämter an, vorläufig keine Sanktionen mehr zu verhängen
Das bayerische Sozialministerium hat mit Schreiben vom 27.03.2013 die Sozialämter angewiesen, vorläufig keine Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr zu verhängen und Flüchtlingen das ihnen zustehende soziokulturelle Existenzminimum in voller Höhe auszuzahlen. Damit muss in ganz Bayern ein Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 24.01.2013 umgesetzt werden, der eine Kürzung oder komplette Streichung des so genannten Taschengeldes vorläufig untersagt.
Vorausgegangen war ein wochenlanger Streit zwischen Sozialministerium und Bayerischem Flüchtlingsrat. Während der Flüchtlingsrat eine solche Weisung eingefordert hatte, verweigerte sich das Sozialministerium zunächst. Man habe in diesem Fall weder eine Regelungskompetenz, noch sei der Beschluss des LSD generell für alle Flüchtlinge gültig. Dieser Standpunkt war aber nicht mehr haltbar, als öffentlich bekannt wurde, dass es bereits eine Weisung des Sozialministeriums gab. Diese ignorierte jedoch den LSG-Beschluss aus Bayern und orientierte sich stattdessen an einem Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts, das Sanktionen bis zu 30 % für zulässig erklärte. Offensichtlich setzte sich Sozialministerin Haderthauer unverfroren über das Bayerische Landessozialgericht hinweg, um an der bayerischen Linie festzuhalten, Flüchtlinge durch möglichst schlechte Lebensbedingungen abzuschrecken und zur Ausreise zu nötigen.
„Wir beglückwünschen Sozialministerin Haderthauer, dass sie von ihrer rüden Linie abgewichen ist und doch noch den richtigen Weg bei der Umsetzung eines Landesozialgerichtsbeschlusses gefunden hat. Gerne stehen wir ihr weiterhin als hilfreicher Wegweiser zur Verfügung“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.