B5 aktuell, 08.03.2013

Sozialämter dürfen Flüchtlingen nicht mehr das Taschengeld zur Strafe kürzen


Nach dem Urteil des Landessozialgerichts fordert der Bayerische Flüchtlingsrat die Nachbezahlung des vollständigen Taschengelds für mindestens 2.000 betroffene Asylbewerber

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