Mittelbayerische Zeitung, 22.03.2013

Lob und Kritik für Haderthauer

Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass die Sozialministerin Asylbewerbern bei den Deutschkursen entgegenkommt, übt aber auch massive Kritik


Der Bayerische Flüchtlingsrat hat Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) gelobt. Er begrüßte am Freitag in München Haderthauers Zusage vom Vortag, bei Deutschkursen für alle Asylbewerber mit Landesmitteln in Vorleistung zu gehen, bis das Bundesrecht entsprechend geändert ist. Die bisher fehlenden Sprachkurse trügen neben Lagerunterbringung und Arbeitsverbot massiv zur Ausgrenzung der Flüchtlinge bei. Es sei erfreulich, dass Haderthauer damit „wenigstens einer langjährigen Forderung der Flüchtlinge entgegenkommt“.

Massiv kritisierte der Flüchtlingsrat zugleich den Umgang der Ministerin mit einem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) zum Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gericht entschied vor wenigen Wochen, dass allen Flüchtlingen das soziokulturelle Existenzminimum von 137 Euro voll auszuzahlen ist und diese Leistung nicht gekürzt werden darf. Es gab damit einer chinesischen Asylbewerberin aus Regensburg Recht.

Der Flüchtlingsrat sieht darin einen Präzedenzfall, der allen Asylbewerbern im Freistaat zugutekommen müsse. Das Sozialministerium spricht hingegen von einem Einzelfall. Das würde bedeuten, dass künftig jeder Flüchtling erst den Rechtsweg beschreiten müsste, um seinen Anspruch durchzusetzen. Haderthauer beruft sich in ihrer Linie gegenüber den bayerischen Sozialämtern auf einen dem bayerischen LSG-Urteil widersprechenden Entscheid des Thüringer Landessozialgerichts. Nach diesem Urteil dürfen Leistungen an Asylbewerber auch weiterhin um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. (kna)

Quelle: Mittelbayerische Zeitung

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