AsylbLG-Sanktionen vor dem Bundessozialgericht
Am Freitag, den 12.05.2017 hat das Bundessozialgericht den Fall eines Flüchtlings verhandelt, der sich seit Jahren konsequent weigert, an der Passbeschaffung und damit seiner eigenen Abschiebung mitzuwirken. Seit 2005 erhält er deshalb nur noch eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Sachleistungen und kein Bargeld, um ihn zur Mitwirkung zu zwingen.
Im Juli 2012 hatte jedoch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem bahnbrechenden Urteil den „verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ definiert, das aus migrationspolitischen Gründen nicht relativiert werden darf. Das BVerfG hatte festgestellt, dass es nur ein Existenzminimum geben kann, da alle Menschen dieselben Bedarfe haben, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass das vom BVerfG so definierte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingeschränkt werden darf, um Flüchtlinge zur Mitwirkung an ihrer eigenen Abschiebung zu zwingen.
„Es ist ein Skandal, dass Flüchtlinge nur noch ein Bett im Lager, Verpflegung und medizinische Mangelversorgung erhalten, wenn sie nicht bereit sind, sich in alle Kriegs- und Krisengebiete dieser Welt abschieben zu lassen“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht steht höher, als die kleinlichen Versuche der Behörden, den Willen von Flüchtlingen zu brechen und sie durch Sozialleistungsentzug zur Mitwirkung an der eigenen Abschiebung zu zwingen!“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 und weitere Informationen finden Sie hier >>>
Medienberichte:
Nackt unter der Brücke (Süddeutsche Zeitung, 15.05.2017)
Geringere Asylleistungen bei fehlender Mitwirkung zu Abschiebung (MiGazin, 15.05.2017)
Leistungskürzung bei Behinderung der Abschiebung zulässig (Zeit Online, 12.05.2017)
Behörde darf unkooperativem Asylbewerber Bargeld streichen (Mittelbayerische Zeitung, 12.05.2017)
Bundesozialgericht: Das nackte Überleben ist genug (Bayerischer Flüchtlingsrat, 12.05.2017)
Entscheidung über Sanktionen gegen Asylbewerber (Deutschlandfunk, 12.05.2017)
Sozialleistungskürzung für Flüchtlinge vor dem Bundessozialgericht (Bayerischer Flüchtlingsrat, 09.05.2017)
Dürfen die Asylbewerberleistungen gekürzt werden...? (Bundessozialgericht, 04.05.2017)