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Für Ehrenamtliche in der Asylarbeit.
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Bildung und Arbeit für Flüchtlinge in Bayern.

Seehofers Angriff auf die Anti-Abschiebe-Industrie

Anfang Februar wurde der Referent*innenentwurf vom Bundesinnenministerium zum „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ bekannt, über den wir in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Pro Asyl am 01.02.2019 berichtet hatten. Das vorgelegte Papier enthält drakonische Verschärfungen für Geflüchtete, die nach Ansicht des Bundesinnenministers Seehofers „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind.
Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich harte Strafen für Unterstützer*innen und professionelle Berater*innen von Geflüchteten vor. Sollten diese beispielsweise geplante Termine zu Sammelabschiebungen verbreiten bzw. Geflüchtete in der individuellen Beratung darüber in Kenntnis setzen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. So sollen laut dem Entwurf „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt [werden]; dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“
Der Entwurf ist somit ein massiver Angriff auf den Grundsatz der individuellen und ergebnisoffenen Beratung von Sozialarbeiter*innen und Rechtsanwält*innen dar, der ein wesentlicher Eckpfeiler des Rechtsstaats darstellt. Bundesinnenminister Seehofer führt seine Kriminalisierungskampagne gegen Unterstützer*innen und Berater*innen von Geflüchteten fort und droht damit auch hunderten Ehrenamtlichen mit Bestrafungen.