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Weiter kein Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Mit großem Elan kündigte das Bayerische Innenministerium an, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge in Bayern zu lockern. Flüchtlinge mit besonderen Integrationsleistungen, überdurchschnittlichen Schulleistungen oder besonderem bürgerschaftlichem Engagement sollen leichter in Arbeit und Ausbildung kommen, so Innenminister Joachim Herrmann. Die zugehörige Weisung ist jetzt öffentlich zugänglich. In Text und Tenor ist sie im Wesentlichen identisch mit der alten Weisung.
Auf 45 Seiten erklärt das Innenministerium, wie die Ausländerbehörden ihre Ermessensentscheidungen zum Arbeitsmarktzugang zu treffen haben. Zwar werden an wenigen Stellen tatsächlich Lockerungen eingefügt und die Ausländerbehörden darauf hingewiesen, etwa die erwähnten besonderen Integrationsleistungen zu berücksichtigen. Auch die Anmaßung der Behörden, bestimmen zu wollen, welches Sprachniveau für eine Arbeit oder Ausbildung notwendig ist, wird vom Ministerium nicht mehr gewünscht. Das dürfen nun die Betriebe entscheiden, die eine Person einstellen wollen. Generell bleibt es aber dabei, dass Beschäftigung grundsätzlich verboten ist. Die neue innenministerielle Weisung betont vor allem die Gründe, mit denen die Ausländerbehörden Anträge auf Arbeits- oder Ausbildungserlaubnisse ablehnen können. Damit sind die betroffenen Flüchtlinge weiterhin vom Willen und der Motivation der Ausländeramtsmitarbeiter*innen abhängig – im Guten wie im Schlechten.

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert massiv die Diskrepanz zwischen angekündigter Lockerung des Arbeitsmarktzugangs und dem fehlenden Niederschlag in der Weisungslage: „Wer nach der vollmundigen Ansage des Innenministeriums gehofft hat, auch in Bayern würden Pragmatismus und ökonomischer Sachverstand einkehren, wird schwer enttäuscht. Die Vorgaben des bayerischen Innenministeriums an die Ausländerbehörden bleiben genauso engstirnig wie zuvor. Nirgendwo ist ein Hinweis darauf zu finden, den Zugang zum Arbeitsmarkt nun großzügiger und unbürokratischer zu handhaben. Der Fokus auf Abschreckung und Arbeitsverbote bleibt unverändert erhalten."

Vollzugshinweise zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten (Bayerisches Innenministerium, 04.03.2019)

Medienberichte:  

Arbeitsmarktzugang: Im Süden nichts Neues (Bayerischer Flüchtlingsrat, 11.03.2019)

Die CSU macht in der Flüchtlingspolitik eine Kehrtwende (Augsburger Allgemeine, 06.03.2019)

Lockerung beim Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge? (Bayerischer Flüchtlingsrat, 05.03.2019)

In Bayern dürfen besonders gut integrierte Asylbewerber künftig öfter arbeiten (Bayerisches Innenministerium, 05.03.2019)

Arbeitsmarkt: Bayern erleichtert Zugang für Flüchtlinge (Süddeutsche Zeitung, 04.03.2019)