B5 aktuell, 08.03.2013

Taschengeld darf nicht gekürzt werden


Sozialämter in Bayern dürfen Flüchtlingen nach Vergehen nicht mehr das ihnen zustehende Taschengeld kappen. Das hat das Landessozialgericht in München entschieden. Hintergrund war ein Fall aus Regensburg. Rudolf Erhard, BR.

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