Fränkischer Tag, 23.03.2017

Kirchenasyl: mehr Ermittlungen

Weitere Pfarrer geraten ins Visier der Staatsanwaltschaften, weil sie Flüchtlingen in ihren Gemeinden Unterschlupf gewähren


Die Staatsanwaltschaften sind nach dem Gesetz verpflichtet, bei einem Verdacht auf Straftaten zu ermitteln. "Und die Unterbringung eines abgelehnten Flüchtlings ist strafbar", so Ursula Haderlein, Leitende Oberstaatsanwältin in Schweinfurt. Der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, hält die Strafverfolgung der Geistlichen für "unverhältnismäßig". Seiner Kirche waren 17 Ermittlungsverfahren gegen Geistliche bekannt geworden, die zum Teil wieder eingestellt wurden. Im Falle einer Verurteilung drohen den Geistlichen Geldstrafen, aber auch Haft ist möglich.

Quelle: Fränkischer Tag

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