03.08.2017

Kirchenasyl darf auch in Bayern nicht strafbar sein!

Bayerische Justiz verfolgt Gewährung von Kirchenasyl als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt / Christliche Nächstenliebe wird im christlich-sozial regierten Bayern unter Strafe gestellt


Bayerischer Flüchtlingsrat: Die bayerische Justiz hat ihre Gangart gegen Pfarrer*innen, Kirchenvorständ*innen und Diakon*innen, Ordensbrüder und -schwestern massiv verschärft. All diejenigen, die Kirchenasyl gewähren, werden nun als Straftäter*innen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verfolgt. Bei der erstmaligen Gewährung von Kirchenasyl soll es nur eine Anhörung durch die Polizei und eine Einstellung des Verfahrens geben. Im Wiederholungsfall soll das Verfahren nur noch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Wer sich dann erneut strafbar macht, muss mit Geld- und Gefängnisstrafen rechnen.

Auf diese Handhabung des Kirchenasyls haben sich laut Medienberichten die bayerischen Generalstaatsanwälte im September 2016 verständigt, alle bayerischen Staatsanwaltschaften sind über dieses Vorgehen informiert und sollen dieses Verfahren ebenfalls anwenden. Nach unserer Kenntnis tun sie das bereits.

Die Kirchen gewähren Kirchenasyl nur in humanitären Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel Flüchtlinge in andere EU-Staaten abgeschoben werden sollen, ihnen dies aber nicht zumutbar ist, eine Abschiebung die Eheschließung verhindern würde o.ä.. Die Kirchenasyle sind temporärer Natur und gemeinsam mit den zuständigen Behörden soll im jeweiligen Einzelfall eine menschenwürdige Lösung gefunden werden. In keinem Bundesland wird die Gewährung von Kirchenasyl als Straftat verfolgt, sondern als humanitäres Korrektiv wahrgenommen, das auf Missstände hinweist. Nur Bayern hat diesen Konsens verlassen und verfolgt nun das Kirchenasyl als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt – obwohl gar kein illegaler Aufenthalt vorliegt, da die Behörden über Namen und Anschrift der Personen im Kirchenasyl informiert sind.

In der vorausgegangenen Diskussion im März 2017 warf Justizminister Winfried Bausback dem Bayerischen Flüchtlingsrat vor, von falschen Prämissen auszugehen. Er „sage ganz klar: Es gibt keine Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung des Kirchenasyls (…). Die Staatsanwaltschaften berücksichtigen aber die Besonderheiten eines jeden Einzelfalles und gehen mit Augenmaß vor. Insbesondere machen die Staatsanwaltschaften auch von der Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit Gebrauch“ (Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums vom 23.03.2017). Doch nun zeigt sich: Bayerns Justizminister hat genau dieses Augenmaß verloren. Die ihm unterstellten Behörden haben mit der strafrechtlichen Verfolgung des Kirchenasyls begonnen und verhängen für die wiederholte Gewährung von Kirchenasyl systematisch Strafbefehle und damit Geld- oder Gefängnisstrafen. Dies stellt eine massive Verschärfung der bisherigen Praxis dar.

Kirchenasyle sind Ausdruck der gelebten christlichen Nächstenliebe. Dass diese christliche Nächstenliebe gerade im christlich-sozial regierten Bayern unter Strafe gestellt wurde, ist an Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern Justizminister Bausback auf, dafür zu sorgen, dass diese Praxis schleunigst beendet wird. Kirchenasyle sind keine Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und dürfen nicht strafrechtlich verfolgt werden!

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