Bayerischer Rundfunk, 24.07.2017

Drei-Punkte-Plan gegen Kirchenasyl

Katholische und evangelische Pfarrer werden in Bayern strafrechtlich belangt, wenn sie Kirchenasyl gewähren. Das bestätigten die Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und München dem Bayerischen Rundfunk


"Beihilfe zum illegalen Aufenthalt" lautet die Anklage. Bei ihrem Vorgehen gegen Pfarrer, die Kirchenasyl gewähren, verfahren alle bayerischen Staatsanwaltschaften bereits einheitlich, nach einem Drei-Punkte-Plan, sagten die Generalstaatsanwälte in Nürnberg und München dem BR. Demnach sollen Pfarrer, die erstmalig Kirchenasyl gewähren, zunächst polizeilich vernommen werden. Anschließend werde das Verfahren wegen geringer Schuld entsprechend des Paragrafen 153 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Erst bei einem weiteren Fall von Kirchenasyl müssten die Verantwortlichen mit einer Geldauflage nach Paragraf 153a StPO rechnen. Wenn sie ein drittes Mal einen Flüchtling im Kirchenasyl aufnehmen, erhielten sie einen Strafbefehl.

Quelle: Bayerischer Rundfunk

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