Süddeutsche Zeitung, 18.03.2017

"Das riecht mir sehr nach Einschüchterung"

Das "Kirchenasyl" gewähren Pfarreien manchmal Flüchtlingen. Diese dürfen dann das Gelände nicht verlassen, sind jedoch etwa vor einer Abschiebung geschützt. Kirchen haben vor dem Gesetz keine Sonderrechte. Aber die Kirchen haben sich 2015 mit dem Bund geeinigt, dass das Kirchenasyl respektiert wird. Bayern schert nun aus: Es häufen sich Fälle, in denen Staatsanwälte offiziell wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" ermitteln.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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