Süddeutsche Zeitung, 24.07.2017

Wenn Kümmern zur Straftat wird


Wenn ein Pfarrer oder eine Pfarrerin einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt, droht eine Geld- oder Haftstrafe. Derzeit gibt es bundesweit 309 Kirchenasyle mit mindestens 512 Personen. Bekannt geworden sind Strafverfahren wegen Gewährung von Kirchenasyl nur in Bayern - doch es gebe keine Vorgabe aus dem Ministerium, solche Verfahren einzuleiten, sagt Justizminister Bausback.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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