15.05.2017

Nackt unter der Brücke

In einem humanen Rechtsstaat steht die Würde des Menschen auch über dem Wunsch nach Strafe und dem Zorn von Ämtern


Irgendwann ist ihnen in der Ausländerbehörde wohl der Kragen geplatzt. Ein Asylbewerber weigert sich, bei der Beschaffung seines Passes mitzuwirken, und verhindert so seine Abschiebung nach Kamerun. Seit einigen Jahren erhält der Mann nur noch Essen, Kleidung und Unterkunft vom Staat, aber keinen Cent für Bustickets oder zum Telefonieren. So nachvollziehbar es ist, wenn sich Beamte nicht auf der Nase herumtanzen lassen wollen, so fragwürdig ist das Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, das diese Sanktion jetzt absegnete.

Es genügt, sagen die Richter, wenn man einen solch renitenten Menschen nicht nackt unter einer Brücke verhungern lässt. Diese Art der Strafe aber widerspricht Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts. Es zählt zum menschenwürdigen Existenzminimum ausdrücklich auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Den ganzen Bericht lesen >>>

Zurück