12.05.2017

Bundesozialgericht: Das nackte Überleben ist genug

Bundessozialgericht hält Kürzungen der Sozialleistungen für Flüchtlinge bis weit unter das menschenwürdige Existenzminimum für verfassungsrechtlich unbedenklich

Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts, das die Sanktionspraxis im Asylbewerberleistungsgesetz für rechtmäßig hält, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats: „Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Schlag ins Gesicht von tausenden Flüchtlingen in Deutschland. Zwar gelten hier die Menschenrechte und auf dem Papier hat jeder einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Aber für Flüchtlinge gilt das nicht, besonders wenn sie nicht bereit sind, bei ihrer eigenen Abschiebung zum Beispiel nach Afghanistan oder in den Iran mitzuhelfen. Die Behörden können ihnen nun mit Billigung des Bundessozialgerichts gnadenlos die Sozialleistungen zusammenstreichen, so weit unter das Existenzminimum, dass gerade noch das nackte Überleben gesichert ist. Telefonieren mit der Familie, Schulhefte für die Kinder, Anwaltskosten, Fahrkarten, Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen, alles gestrichen zugunsten der Abschiebeförderung. Es ist zuallererst beschämend für das Bundessozialgericht selbst, dass es diese Schikanepraxis in Deutschland erlaubt und legitimiert!

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