15.05.2017

Geringere Asylleistungen bei fehlender Mitwirkung zu Abschiebung

Asylbewerbern dürfen die Sozialleistungen gekürzt werden, wenn sie sich weigern, fehlende Passpapiere zu besorgen. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene mit Passpapieren abgeschoben werden kann. Die Linke kritisieren Urteil als perfide und zynisch


Das BSG urteilte, dass der Mann nur Anspruch auf das „unabweisbar Gebotene“ habe. Der Gesetzgeber sei nicht daran gehindert, Sozialleistungen mit ausländerrechtlichen Pflichten zu verknüpfen. Dies sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Hier hätte der Kläger jederzeit höhere Leistungen erhalten können. Voraussetzung hierfür wäre nur gewesen, dass er aktiv an der Beschaffung seiner Passpapiere mitwirkt.

Quelle: MiGazin

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