Deutschlandfunk, 12.05.2017

Entscheidung über Sanktionen gegen Asylbewerber

Das Bundessozialgericht in Kassel verhandelt heute über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen gegen Asylbewerber


Die Richter müssen entscheiden, ob eine Behörde Sozialleistungen kürzen darf, wenn der Antragsteller nicht an seiner Abschiebung mitwirkt. Im konkreten Fall konnte ein 2004 rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber aus Kamerun wegen fehlender Dokumente nicht abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde forderte ihn mehrmals auf, bei der Beschaffung der Ausweispapiere zu helfen. Weil er dem nicht nachkam, wurden Geldleistungen gestrichen. Gutscheine für Essen und Unterkunft bekam der Mann weiter. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist für andere Fälle nicht bindend, gilt aber als richtungsweisend für andere Gerichte und Behörden.

Quelle: Deutschlandfunk

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