Mittelbayerische Zeitung, 12.05.2017

Behörde darf unkooperativem Asylbewerber Bargeld streichen

Jahrelang hat ein Asylbewerber in Brandenburg seine Abschiebung verhindert. Als die Behörde ihm wegen fehlender Kooperation das Bargeld strich, klagte er - vergeblich. Nun befasste sich das Bundessozialgericht mit der Revision


Das Bundessozialgericht stärkt die Position von Behörden, die bei ihrer Abschiebung unkooperativen Asylbewerbern Bargeld-Auszahlungen streichen. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht, Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen. Das entschied das Gericht in Kassel. Die Regelung sei verfassungsrechtlich unbedenklich, so das Urteil.

Quelle: Mittelbayerische Zeitung

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