Burhan Karim Zangana

Burhan Karim Zangana verstrickte sich in den Fallstricken nationalstaatlicher Abschottungsmaßnahmen. Er floh 2005 aus dem Irak nach Deutschland. Zu dieser Zeit galt ein Abschiebestopp für den Irak. Allerdings nur für IrakerInnen, die sich bereits in Deutschland aufgehalten haben. Da er mit dem Flugzeug nach Deutschland kam, wurde er zunächst im Flughafenverfahren auf dem Münchner Flughafen festgehalten und galt als nicht eingereist. Dieser Zustand wurde von der Bundespolizei und allen beteiligten Behörden monatelang verlängert, obwohl er zwischenzeitlich in die Abschiebehaft in der JVA München verlegt und mehrere Male zur irakischen Botschaft nach Berlin gefahren wurde.
Nicht eingereist: das war sein Schicksal. Nach 7 Monaten in Deutschland wurde Burhan Karim Zangana formal an der Grenze zurückgewiesen und über Syrien in den Irak abgeschoben.
Ohrfeige für die Behörden (Süddeutsche Zeitung, 14.12.2005)
Ohrfeige für die Bundespolizei im Fall Zangana (Bayerischer Flüchtlingsrat, 13.12.2005)
Zurück in das Chaos (Süddeutsche Zeitung, 07.12.2005)
„Abschiebung trotz Abschiebeschutz“ (Bayerischer Flüchtlingsrat, 06.12.2005)
Iraker landet statt in der Heimat in Stadelheim (Süddeutsche Zeitung, 30.11.2005)
Gefangen im bürokratischen Niemandsland (Süddeutsche Zeitung, 29.11.2005)
Eingesperrt im Niemandsland (Süddeutsche Zeitung, 31.10.2005)