„Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als meine Tochter wieder zu sehen“

Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender und an die Abendzeitung München. Mittlerweile sind genug Spenden für Ayan zusammengekommen! Ihre Tochter wird damit noch vor Weihnachten bei ihrer Mutter seien.

 

Ayan Abdi Mahmud* (19 Jahre) floh vor einer Zwangsverheiratung aus Somalia. In Deutschland fand sie Schutz. Jetzt ist ihr größter Wunsch, nach über zwei Jahren Trennung von ihre Tochter, diese wiederzusehen. Die Vierjährige lebt bei Ayan's Schwester in Nairobi, für das Kleinkind wäre die Flucht nach Deutschland zu gefährlich gewesen. Das nötige Visum ist zugesagt worden, doch ihr fehlt das Geld. Ca. 1800 Euro kostet ein begleiteter Flug aus Nairobi. Wir bitten daher um Spenden für Ayan, damit Sie nach Jahren der Trennung endlich gemeinsam mit ihrer Tochter in Sicherheit leben kann.

Wenn Sie weitere Menschen wie Ayan unterstützen möchten, freuen wir uns über jede Spende:

Bayerischer Flüchtlingsrat | Bank für Sozialwirtschaft | BLZ: 700 205 00 | Konto Nr: 88 32 602
Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung, da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind. Bitte geben Sie hierzu ihren Namen und ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit an oder schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de

Ayan Abdi Mahmud wurde in Mogadischu/Somalia geboren. Da ihr Vater früh verstarb, zwang ihr Onkel sie bereits mit 14 Jahren unter Ausübung von Gewalt zur Hochzeit mit einem fremden Mann. Wenige Zeit nach der Hochzeit wurde Ayan schwanger, doch noch vor der Geburt des gemeinsamen Kindes verließ ihr Ehemann ohne sie das Land. Daraufhin lebte Ayan allein mit ihrer Tochter bei ihrer Mutter in Mogadischu. Sie wurde  erneut von ihrem Onkel bedroht, der ihr verbot, das Haus zu verlassen und sie dazu zwang eine neue Ehe einzugehen. Aus Angst vor der zunehmenden Gewalt ihres Onkels beschloss Ayan zu fliehen, musste jedoch ihre Tochter mit eineinhalb Jahren zurücklassen, da die Flucht für sie zu gefährlich gewesen wäre. Seit über zwei Jahren lebt Ayan nun in Deutschland. Sie vermisst ihre Tochter sehr, zu der sie seit zwei Jahren nur noch per Telefon Kontakt halten kann. Da Ayan mit 16 Jahren ohne ihre Eltern nach Deutschland kam, hatte sie das Glück in einer Jugendhilfeeinrichtung in München aufgenommen zu werden. Sie besucht seitdem in München die Schule und wird im nächsten Jahr ihren Hauptschulabschluss machen können und dann eine Ausbildung beginnen. Die Aufenthaltserlaubnis, die Ayan inzwischen in Deutschland hat, gibt ihr das Recht, mit ihrer inzwischen 4 Jahre alten Tochter in Deutschland zu leben. Diese wohnt seit acht Monaten bei Ayans Schwester in Nairobi und wartet täglich darauf, dass Ayan kommt, um sie nach Deutschland zu holen.

Ayan wird hier mit 360,- Euro im Monat unterstützt. Davon schickt sie monatlich 80.- Euro an ihre Tochter nach Nairobi. Darüber hinaus muss Ayan von diesem Geld Anwaltskosten in Höhe von 650.- Euro für die Familienzusammenführung abbezahlen. So bleiben ihr momentan lediglich 180.-Euro monatlich zum Leben. Finanziell ist es ihr somit nicht möglich, alleine für die Kosten von ca. 1800.- Euro aufzukommen, die mit der Familienzusammenführung verbunden sind.

*Name geändert, da die junge Frau weiterhin Verfolgung fürchtet.