Marwan Khedir Lyas bleibt!
Marwan Khedir Lyas (22) ist als verfolgter Yezide im letzten Jahr aus dem Irak geflohen. Kurz vor seiner Flucht starben bei einem Anschlag auf zwei yezidische Dörfer nahe Mossul über 500 Menschen, er selbst ist schwer traumatisiert. Da er jedoch über Griechenland einreiste, sollte er im Rahmen von EU-Regelungen dorthin abgeschoben (im Behördenjargon "rücküberstellt") werden. Unter diesem Druck ist er schwer erkrankt, auf 50 kg abgemagert und wurde psychiatrisch im Bezirkskrankenhaus Günzburg behandelt.Der Bayerische Flüchtlingsrat setzte sich daraufihn gegen seine Abschiebung nach Griechenland ein und wandte sich an den Bundestag und die Presse. Über den Pro-Asyl Rechtshilfefond wurden die Anwaltskosten gedeckt.
Alles mit einem erfreulichen Resultat: Die Abschiebepläne wurden gestoppt und Marwan kann jetzt ein reguläres Asylverfahren in Deutschland durchlaufen - höchstwahrscheinlich mit einer Anerkennung und Bleiberecht als verfolgter Yezide.
Praxistipps: Was tun bei Griechenlandabschiebungen (i.rundbrief 4/2008)
Flüchtlinge in Griechenland: zurückgewiesen, misshandelt und rechtlos. (Magazin Hinterland 1/2008)
Zynisch: Iraker aufnehmen und gleichzeitig abschieben (Bayerischer Flüchtlingsrat, 16. April 2008)
Petition an den Bundestag
PRO ASYL hat am 21. Februar 2008 eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gestellt mit dem Ziel, Rücküberstellungen von Aylsuchenden nach Griechenland im Rahmen der EU-Zuständigkeitsverordnung "Dublin II" aussetzen zu lassen.
Für die Aussetzung der Abschiebungen bestehen gravierende Gründe:
- Das griechische Asylsystem gewährleistet derzeit keinen effektiven Zugang zum Asylverfahren und kein rechtliches Gehör bei der Stellung von Asylanträgen. Die Mehrheit aller Asylanträge werden von den zuständigen Behörden nicht registriert.
- Asylsuchende werden nach ihrer Abschiebung aus Deutschland in Griechenland ohne Rechtsgrundlage inhaftiert. PRO ASYL hat mehrere Fälle dokumentiert, in denen nach der Rücküberstellung nach Griechenland eine sofortige Inhaftierung des Asylbewerbers erfolgte. In einem Fall droht die Abschiebung in den Verfolgerstaat.
- Werden die Asylsuchenden aus der Haft entlassen, droht ihnen die Obdachlosigkeit. Griechenland hat nicht annährend genügend Unterbringungsplätze.
- Die Anerkennungschancen für Flüchtlinge aus dem Irak lag im Jahr 2007 bei 0 %. Einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten die Betroffenen nicht.
Norwegen hat bereits aufgrund der erschütternden Berichte über die Zustände in Griechenland alle Abschiebungen dorthin ausgesetzt (Entscheidung der ersten Asylinstanz in Norwegen unter www.une.no). Deutschland sperrt sich dagegen. Nach wie vor werden Asylsuchende nach Griechenland abgeschoben. PRO ASYL fordert, dass die Abschiebungen umgehend gestoppt werden! Der Bayerische Flüchtlingsrat unterstütz diese Forderung.