Petition verhindert Abschiebung von Familie Madaev/a

Der Familie Madaev/a drohte Anfang 2013 die Abschiebung über Polen nach Tschetschenien. Weil Herr Madaev dort für viele Jahre in Menschenrechtsorganisationen aktiv war, musste er Inhaftierung und Folter fürchten. Herr Madaev ist seit 1995 in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen in Tschetschenien und Georgien aktiv gewesen, leitete dort die Regionalgruppe des „Komitee der Tschetschenischen Flüchtlinge“ und gründete die Flüchtlingsorganisation „Bart“. Sein 7-jähriger Sohn Umar, der die Misshandlung seines Vaters in Tschetschenien miterleben musste, ist schwer traumatisiert. Als die Behörden Anfang des Jahres die Abschiebung einleiteten, protestierten wir unter anderem beim Bundestag und beim bayerischen Landtag. 1495 Menschen unterzeichent die Petition, die Abschiebung wurde gestoppt und im Juli 2013 verstrich die Überstellungsfrist: Die Familie erhält nun ein Asylverfahren in Deutschland.

 

Vielen Dank an alle UnterstützerInnen, an PRO ASYL und die Abgeordneten
Josef Winkler, Maria Scharfenberg und Ulrike Gote, welche sich für die Familie eingesetzt hatten.

 

Die tschetschenische Familie Madaev/a sollte gemäß Dublin II-Verordnung nach Polen überstellt werden. Dort hötte ihr eine zeitnahe Abschiebung nach Tschetschenien gedroht. Mit der Petition sollte erreicht werden, dass die Überstellung nach Polen ausgesetzt wird, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht und somit die Fluchtgründe der Familie in Deutschland geprüft werden.

 

Familie Madaev/a beantragte am 26. Juni 2011 Asyl in Polen. Herr Madaev ist seit 1995 in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen aktiv gewesen. In Tschetschenien war er bereits vor dem Krieg Mitglied der russische Menschenrechtsorganisation Memorial. Während des Tschetschnienkrieges floh die Familie nach Georgien, dort war Herr Madaev Leiter einer Regionalgruppe des „Komitee der Tschetschenischen Flüchtlinge“, gründete die Flüchtlingsorganisation „Bart“ und arbeitete mit der georgischen Dependance des Norwegischen Flüchtlingsrates zusammen. Nach dem Krieg kehrte die Familie nach Tschetschenien zurück. Direkt nach der Rückkehr wurden Herr und Frau Madaev/a verhört. Nachdem der Halbbruder von Frau Madaeva, den die Familie eine zeitlang bei sich versteckt hatte, ermordet wurde, nahmen die Repressalien zu. Herr Madaev wurde mehrfach verhaftet und u.a. mit Stromschlägen gefoltert.

Nachdem er im Jahr 2011 erneut vorgeladen wurde und den Aufforderungen nicht nachkam, wurde seine Frau am 18. Juni 2011 verhaftet und Herr Madaev aufgefordert den Vorladungen nachzukommen. Direkt nachdem seine Frau entlassen wurde, beschloss die Familie nach Polen zu fliehen um der Verfolgung zu entgehen. Trotz zahlreicher Belege für sein Engagement und der Vorlage der Vorladungsschreiben der Sicherheitsbehörden, wurde der Asylantrag der Familie in Polen abgelehnt. Nach Auskunft des polnischen Helsiniki-Komitee ist die Ablehnung des Asylantrags und des Antrags auf subsidiären Schutz rechtskräftig und es muss bei einer Überstellung nach Polen mit einer zeitnahen Abschiebung nach Tschetschenien gerechnet werden. Herr Madaev fürchtet bei einer Rückkehr gefoltert, oder, wie die Memorial Mitarbeiterin Natlja Estimirova, ermordet zu werden.


Daher entschloss sich die Familie von Polen nach Deutschland zu fliehen und stellte am 19.09.2012 einen Asylantrag. Daraufhin wurde ein Dublin-Verfahren eingeleitet und Polen stimmte am 11.01.2013 der Überstellung der Familie zu. Neben der Gefahr einer Kettenabschiebung nach Tschetschenien, spricht auch der gesundheitliche Zustand der Familie gegen eine Überstellung. Insbesondere der 7-Jähirge Umar zeigt schwere Verhaltensstörungen mit Verdacht auf eine Traumatisierung durch die Geschehnisse in Tschetschenien, da er die Verhaftung und Misshandlung seines Vaters miterleben musste. Aus dem Schulunterricht musste er entfernt werden, da er rastlos durch die Schule irrte anstatt dem Unterricht zu folgen. Die Notwendigkeit einer Psychotherapie wurde fachärztlich festgestellt und der behandelnde Arzt warnt vor den psychischen Folgen für Umar, sollte durch eine Überstellung ein „apruptes Entfernen des Kindes und der Familie aus der jetzigen Situation, wo ausreichende therapeutische Ressourcen zur Verfügung stehen“ stattfinden.