Mohammed Baldeh: Abschiebung gescheitert - weiterer Druck nötig
Am Dienstag, den 07. Juli 2009, sollte Mohammed Baldeh (26), der auch bei Jugendliche Ohne Grenzen aktiv ist, nach Sierra Leone abgeschoben werden. Dies obwohl er schon seit fast 10 Jahren in Deutschland lebt, in München arbeitet und Chancen auf ein Bleiberecht bestehen. Zudem hat er schon als Jugendlicher seine Eltern im Bürgerkrieg verloren und würde in Sierra-Leone vor dem nichts stehen. Der erste Abschiebeversuch scheiterte aufgrund einer Krankheit. Der Fall wird derzeit beim Innenministerium Sachsen-Anhalt bearbeitet und es gibt noch keine Entscheidung. Darum gilt weiterhin:
- Bitte sendet Protestfaxe an das Innenministerium Sachsen-Anhalt: (0391) 5675290
- Und immer auch in Kopie an die zuständige Ausländerbehörde Anhalt-Bitterfeld: (03496) 601282
Hintergrund: Bleiberecht ad absurdum.
Nach fast 10 Jahren in Deutschland soll Mohammed Baldeh (26) nach Sierra Leone abgeschoben werden.
Eigentlich
gehört Mohammed zu denen, die nach der Bleiberechtsregelung von 2007
eine Aufenthaltserlaubnis bekommen sollten: Er verdient in einem
Münchner Restaurant seinen Lebensunterhalt, spricht deutsch und ist gut
integriert. Trotzdem soll er am 7. Juli 2009 abgeschoben werden. In
Sierra-Leone ist ein Leben für ihn undenkbar. Seine Heimatstadt Sefadu
wurde nach dem blutigen Bürgerkrieg zur Geisterstadt. Von Eltern und
Geschwistern gibt es kein Lebenszeichen. Die "Jugendlichen Ohne
Grenzen", der "Bayerische Flüchtlingsrat" und der „Flüchtlingsrat
Sachsen-Anhalt“ fordern daher mit einer Faxkampagne einen sofortigen
Stopp der Abschiebung. Die zuständige Ausländerbehörde
Anhalt-Bitterfeld und das Innenministerium Sachsen-Anhalt könnten dies
veranlassen, doch nicht einmal seinen Bleiberechtsantrag wollen sie
abwarten. Zu oft habe der Bürgerkriegsflüchtling unerlaubt Freunde in
München besucht.
Mohammeds Geschichte beginnt, als er 1999 auf
der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Sierra-Leone von seiner Familie
getrennt wird. Doch er hat Glück im Unglück. Ein Freund seines Vaters
findet den 16-Jährigen; er versteckt ihn auf einem Schiff und Mohammed
landet am 12. September 1999 im Hamburger Hafen. Doch auf die große
Erleichterung folgt der Schock. Der Jugendliche wird in ein
Flüchtlingslager in Sachsen-Anhalt gebracht. Mit drei fremden
Erwachsenen teilt er sich ein Zimmer. Einen Vormund, der sich um ihn
kümmert, Jugendhilfe, ein Schulbesuch, eine Trauma-Therapie oder
einen Deutschkurs gibt es für ihn nicht. Statt dessen Essenspakete und
das Verbot, Sachsen-Anhalt zu verlassen. Zum Glück leben Freunde seiner
Familie in München. Immer wieder sucht der Jugendliche, der seine
Eltern verlor, bei ihnen Hilfe, findet ein wenig Geborgenheit und
Trost. Dass er sich damals Hilfe suchte, die der Staat ihm als
Minderjährigen verwehrte, wird ihm heute zum Verhängnis. Da er nur
geduldet in Deutschland war und ist, durfte er Sachsen-Anhalt nicht
verlassen. In München wird er immer wieder von der Polizei
kontrolliert, angezeigt und verurteilt da er Sachsen-Anhalt nicht
verlassen darf. Einmal zeigte er den Ausweis eines Freundes vor, der
Trick schlug fehl, Mohammed wurde "wegen Missbrauchs von
Ausweispapieren" angezeigt.
So kommen in den zehn Jahren 140
Tagessätze wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht und 30 Tagessätze
wegen des fremden Ausweises zusammen. Für die Ausländerbehörde
Anhalt-Bitterfeld gilt er damit als krimineller Ausländer. Ein
Bleiberecht wird ausgeschlossen. Die Ausländerbehörde könnte zwar mit
Hinweis auf die gute Integration von Mohammed Baldeh eine
Aufenthaltserlaubnis erteilen, aber sie will nicht. Obwohl derzeit ein
Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis läuft, soll schnellstmöglich
abgeschoben werden.
Die "Jugendlichen Ohne Grenzen", der "Bayerische Flüchtlingsrat" und der „Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt“ fordern:
- einen sofortigen Stopp der Abschiebung von Mohammed Baldeh
- die Ausländerbehörde Anhalt-Bitterfeld soll ihre Spielräume nutzen und ein Bleiberecht gewähren
-
als erster Schritt muss Mohammeds Duldung verlängert werden und
abgewartet werden bis ein Gericht über den Bleiberechtsantrag
entschieden hat
- die Innenministerkonferenz soll eine
dauerhafte Bleiberechtsregelung ohne Fallstricke erlassen um
Flüchtlingen Sicherheit zu geben statt Angst zu verbreiten.